Kurze Kennzeichen nicht im FZS eingetragen

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Bei diesem Online-Verfahren hat man das

Bei diesem Online-Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Abmessungen und die Schriftart § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4a FZV entsprechen, d.h., dass nur Standardgrößen verwendet werden, denn Ausnahmen (ins. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) darf nur die Straßenverkehrsbehörde erteilen. Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur behördlichen Außerbetriebsetzung des Kfz führen. Die Polizeien werden dazu angehalten, dies zu überprüfen. Hat man sich also selbst ein kleines zweizeiliges Kennzeichen "zugeteilt" und meldet dies die Polizei der Straßenverkehrsbehörde, wird man zwecks Vorführung zur Zulasungsstelle zitiert.

Kurze Nummern sind nicht betroffen, weil online nur lange Nummern buchbar sind.

Ich sach doch: Todesstrafe 😂
 
Bei diesem Online-Verfahren hat man das

Bei diesem Online-Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Abmessungen und die Schriftart § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4a FZV entsprechen, d.h., dass nur Standardgrößen verwendet werden, denn Ausnahmen (ins. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) darf nur die Straßenverkehrsbehörde erteilen. Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur behördlichen Außerbetriebsetzung des Kfz führen. Die Polizeien werden dazu angehalten, dies zu überprüfen. Hat man sich also selbst ein kleines zweizeiliges Kennzeichen "zugeteilt" und meldet dies die Polizei der Straßenverkehrsbehörde, wird man zwecks Vorführung zur Zulasungsstelle zitiert.

Kurze Nummern sind nicht betroffen, weil online nur lange Nummern buchbar sind.
Wenn das kurze jetzt aber durch den TÜV, welches ja bekanntlich für die Zulassungsstelle irrelevant ist, eingetragen ist würde es dem Dorf Polizisten nicht wirklich auffallen. Eher würde ich hier in D glauben das wenn ein Ami zugelassen wird das zuständige Ordnungsamt mal vorbeifahren soll. Und wer hat jetzt mal kurz ein Fahrzeug zur Anmeldung um zu Prüfen ob auf der Onlineplattform auf die einzuhaltenden Größen hingewiesen wird? Weil neu und Deutschland, da hat sicher keiner dran gedacht.
 
Wenn das kurze jetzt aber durch den TÜV, welches ja bekanntlich für die Zulassungsstelle irrelevant ist, eingetragen ist würde es dem Dorf Polizisten nicht wirklich auffallen. Eher würde ich hier in D glauben das wenn ein Ami zugelassen wird das zuständige Ordnungsamt mal vorbeifahren soll. Und wer hat jetzt mal kurz ein Fahrzeug zur Anmeldung um zu Prüfen ob auf der Onlineplattform auf die einzuhaltenden Größen hingewiesen wird? Weil neu und Deutschland, da hat sicher keiner dran gedacht.

Ja, aber bei der Online-Zulassung bekommst du ja einen Bescheid von der Zulassungsstelle. In diesem Bescheid sind dann die zulässigen Standardkennzeichen aufgeführt. Da nützt dir auch ein TÜV-Gutachten nichts. Willst du also ein kleineres Kennzeichen, geht das nur nur durch das herkömmliche Zulassungsverfahren. Aber klar, das wird eine Zeitlang "gutgehen"...
 
Wir Deutschen sind Weltmeister im Regeln aufstellen und für jede Regelung eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen, die dann abgelehnt werden kann.
Deshalb geht hier auch nix voran und jeder Sesselfurzer geilt sich an Verboten auf. Wer Angst hat, der klammert sich an seine Verordnungen und macht harmlosen Menschen Stress.
Statt klare Regeln zu definieren, fahren sogar ne Menge Audi und Co mit kleinen Kennzeichen rum, statt diese für Sonderfahrzeuge zu reservieren.
Diese Ungereimtheiten machen die Betroffenen böse….
Natürlich könnte stattdessen wichtige Verwaltungsarbeit erledigt werden….

Die Digitalisierung wird uns neue Herausforderungen stellen, wobei dann wieder Leute in Positionen gesetzt werden, die in Einzelfällen entscheiden müssen, und diese vermutlich sogar Autohasser sind….

Manche haben halt Pech beim Denken und können bestimmen….
Haltet einfach durch und macht so lange Stress, bis einer einknickt, dann gehts beim nächsten Mal schneller…
 
...
Statt klare Regeln zu definieren ...

Es gibt doch klare Regeln.
Ist kein kurzes Kennzeichen vorhanden, ist es zumutbar einen Umbau für bis zu 15% des Fahrzeugwerts zu machen, um das 52cm Kennzeichen unterzubringen.
Alles andere ist good will der Zulassungsstelle oder bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Alle, die nichts teuer umbauen mussten:
HEUL LEISER!
 
Es ist Löndersache, deshalb gibt es keine einheitliche Regelung inBezug auf kleine Kennzeichen.
Dazu kommen verschiedene Vorgaben der RPs in den Landkreisen, die auch noch ihren schlauen Senf dazugeben…und wenn das Grüne sind….
Lass das Fahrzeug auf jemand anders zu in einem anderen Bundesland, Kauf es offiziell und nimm das KZ mit…fertig.
Das ist auch der Grund, warum jeder etwas anderes behauptet.
Dazu fehlen auch die Quellenangaben…..
 
Es ist Löndersache, deshalb gibt es keine einheitliche Regelung inBezug auf kleine Kennzeichen.
Dazu kommen verschiedene Vorgaben der RPs in den Landkreisen, die auch noch ihren schlauen Senf dazugeben…und wenn das Grüne sind….
Lass das Fahrzeug auf jemand anders zu in einem anderen Bundesland, Kauf es offiziell und nimm das KZ mit…fertig.
Das ist auch der Grund, warum jeder etwas anderes behauptet.
Dazu fehlen auch die Quellenangaben…..

Nein, die Regeln sind keine Ländersache, sondern ist Bundesrecht (FZV, wie ich erläuterte). Zwar führen die Länder gem. Art. 83 GG auch Bundesrecht aus, sind aber an die bundesrechtlichen Vorgaben gebunden. Bei der Ermessensentscheidung hinsichtlich Ausnahmegenehmigungen ist grundsätzlich ein enger Maßstab anzulegen, um das Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis zu wahren. Hinzukommt die Pflicht zur Beachtung der Rechtsprechung. Urteilt diese, dass eine Ausnahmegenehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn die Umbaumaßnahmen 15% des Fahrzeugwertes betrügen, ist eine hinreichende Grundlage gegeben. Freilich ändert dies nichts daran, dass einige Zulassungsstellen das nicht so eng sehen und "großzügig" Ausnahmegenehmigungen erteilen (obwohl eigentlich nicht nötig, weil z.B. ein Gasstutzen auch anders hätte positioniert werden können). Wenn dann andere Zulassungsstellen sich an Gesetz und Recht halten, haben wir eben den bekannten Effekt. Und "Quellenangaben" habe ich gegeben - die gesetzlichen Vorschriften.

Allein schon logisch: Wer in einem für die Kennzeichenmontage vorgesehehen Bereich einen Gasstutzen verbaut (bzw. verbauen lässt), kann doch nicht hinterher ein kleines Kennzeichen verlangen mit der Begründung, das vorgeschriebene Kennzeichen passe nicht, da der Gasstutzen im Weg sei.
 
Allein schon logisch: Wer in einem für die Kennzeichenmontage vorgesehehen Bereich einen Gasstutzen verbaut (bzw. verbauen lässt), kann doch nicht hinterher ein kleines Kennzeichen verlangen mit der Begründung, das vorgeschriebene Kennzeichen passe nicht, da der Gasstutzen im Weg sei.
Das ist richtig.
Aber, da sitzt die Steckdose der AHK!☝️
Und die muß man nutzten können.🤨
 
Naja, mit der Dose das ist jetzt Kleinkrämerei….

CrewCap ist das typische Beispiel für absolute Ahnungslosigkeit….
Es fahren tausende Amis rum, bei denen weder dB, noch ZulGG stimmen.
Was dann der Fahrzeughalter wieder im schlimmsten Fall zu spüren bekommt….
 
CrewCap ist das typische Beispiel für absolute Ahnungslosigkeit….
Es gibt genug Leute die einen Ram fahren und schreiben sie hätten einen Crewap.
Woher sollen also Leute auf dem Amt die garnichts mit nem Ram am
hut haben, sowas wissen.

Es fahren tausende Amis rum, bei denen weder dB, noch ZulGG stimmen.
Außerdem überträgt die Zulassungsstelle nur in die Papiere was sie an Daten übermittelt bekommen.

Selbst wenn der Mitarbeiter einen Fehler in den Papieren sehen würde, kann er zwar darauf hinweisen. Darf aber nicht eigenmächtig andere Daten eintragen als er übermittelt/ vorgelegt bekommen hat.
 
Da haste Recht, aber es ist egal welche Behörde das macht, es sind Fehler drin, die so nicht sein dürfen.
Dazu hat der Halter dann das Problem, anstatt der zuständige Ingenieur zB. belangt wird.

Ich weiss auch gar nicht, ob CrewCab ne Bezeichnung für den Ram ist und Laramie schon gar nicht.
Beim Golf steht auch nicht in den Papieren Golf BonJovi….

Aber wir werden es nicht ändern und mit den Importen von Neuwagen hat es sich ja bald von selbst erledigt.
 
Oben