Kennzeichen verbiegen?

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Das würde ja heissen, das sich das Fzg. mit der Ausnahmegenehmigung niemals über die Grenzen des Landes Brandenburg hätte bewegen dürfen.
Echt geil, das soll noch einer verstehen.
Meiner hat auch eine solche Ausnahmegenehmigung für das hintere Kennzeichen, die aber nicht auf Länder bezogen ist. Die wurde in Niedersachsen ausgestellt, danach lief der dann in Sachsen Anhalt und nun damit auch ohne weitere Proleme in Thüringen.
 
Damit hatte mich die zulassungstelle losgeschickt.
Bis mich ende november dann deswegen die polizei angemacht hat.
 

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Das würde ja heissen, das sich das Fzg. mit der Ausnahmegenehmigung niemals über die Grenzen des Landes Brandenburg hätte bewegen dürfen.
Echt geil, das soll noch einer verstehen.
Meiner hat auch eine solche Ausnahmegenehmigung für das hintere Kennzeichen, die aber nicht auf Länder bezogen ist. Die wurde in Niedersachsen ausgestellt, danach lief der dann in Sachsen Anhalt und nun damit auch ohne weitere Proleme in Thüringen.


Nee, da denkst du zu kompliziert und falsch.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für diesen Landkreis. Nicht für das ganze Bundesland. In Brandenburg (Landkreis) ist das BRB im Kennzeichen. In Potsdam (Land Brandenburg, aber Kreis Potsdam Stadt) gibs ja nur ein P. Also in Potsdam direkt könnte ein normales kurzes Kennzeichen passen, z.B. P-V8. In Potsdam selbst fährste mit dem RAM vor und der Bearbeiter guckt nach. In der Stadt/Kreis Brandenburg haste das BRB drauf und da würde selbst ein BRB-I1 zu groß. Also bekommste eine Ausnahmegenehmigung. Ich habe eine Ausnahmegenehmigung vom Kreis HVL. Jetzt bin ich nach Bayern gezogen und würde ein BT bekommen. Aber die netten Herrn hier wollen mir auch kein kurzes geben. Nur ein riesen LKW-Kuchenblech. Das wollte ich nicht und habe mein HVL behalten.

Es passt also in jedem Landkreis ein anderes Schild rein. Und deswegen möchte gerne jeder seine Ausnahme.
 
Hmm.. Mein Charger hat eine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Nummernschild hinten bekommen..Diese Ausnahmegenehmigung (für ein Kennzeichen nach 1d also Kleinkraftradkennzeichen) gilt Weltweit und ist auch nicht auf ein Bundesland bezogen,da sie ja auch im Fzg Schein eingetragen wurde.§ 10 FZV
Der KFZ Schein ist ja nicht auf ein Bundesland beschränkt.
Dann wären das andere Eintragungen ja auch.
Die FZV (oder eine Ausnahme davon) ist ne Bundessache und gilt für alle Bundesländer gleichermaßen..

Es sei denn es gäbe nochmals ne andere Regelung die Genehmigungen nur auf ein Bundesland beschränkt.
Das wäre mir neu und müßte aber im Fzg Schein explizit drin stehen. (kann ich mir aber wie gesagt nicht vorstellen..)

Nur beim Ummelden auf einen anderen Zulassungsbezirk (und anders Kennezeichen) kann es wieder die besagten Probleme geben..
Also alte (kleine) Kennzeichen einfach behalten.(so wie es Dilli gemacht hat..) .Geht ja jetzt nach einem Umzug..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na in Deutschland muss doch nicht alles irgendwo stehen. Es reicht doch schon, dass du dir es hättest denken müssen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Es steht aber tatsächlich in irgendeinem Wiemussmeinnummernschildseinpunkt drin. Wenn ich mich nicht irre, so gar in diesen Fred hier. Ich weis nicht ob es auch im Schein stehen muss. Dann müsste ja zusätzlich so einiges mehr drin stehen.
 
Alles muß nicht drinstehen, das stimmt..aber wenn eine Ausnahmegenehmigung im Fzg Schein eingetragen wurde (und das wird sie immer als nachweis...) ist sie in ganz Deutschland erstmal auch gültig solange man keinen neuen Schein/Kennzeichen eines anderen Zulassungsbezirk benötigt.
Hier ,durch Einzug oder Ungültigmachung des Kennzeichens können die Karten für ein neues Kennzeichen (und deren Abmaße) neu geregelt werden.
Das obliegt der jeweiligen Zulassungsbehörde.
Die einen Spielen mit ,akzeptieren das Vorkennzeichen als Muster,die anderen stellen sich quer und verstecken sich hinter der DIN-Norm
für die jeweiligen Fahrzeugklassen...
Einen Rechtsanspruch auf ein kleines Kennzeichen gibt es nicht.
 
Einen Rechtsanspruch auf ein kleines Kennzeichen gibt es nicht.

Eben !
Ich brauche jetzt eine Bescheinigung vom TÜV, wie groß das Kennzeichen sein darf... :twisted:
Der TÜV-Prüfer, den ich mir ausgesucht habe (Landei), ist sehr ängstlich und hat schon 100 Bilder gemacht... :mrgreen:
Morgen abend gibts evtl. diese Bescheinigung.
;)
 
in meinem §21 Gutachten zur Einzelabnahme sah das denn so aus..
Die Ausnahmegenehmigung erteilt dann (wenn sie wollen,oder einen Umbau der Kennzeichenaufnahme für nicht überzogen halten...) die Zulassungstelle
 

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Eben !
Ich brauche jetzt eine Bescheinigung vom TÜV, wie groß das Kennzeichen sein darf... :twisted:
Der TÜV-Prüfer, den ich mir ausgesucht habe (Landei), ist sehr ängstlich und hat schon 100 Bilder gemacht... :mrgreen:
Morgen abend gibts evtl. diese Bescheinigung.
;)


Und denn stehste vor dem Zulassungsbeamten und der sagt dann: Ist mir egal :mrgreen:
 
Jo und damit die zulassungstelle das so annimmt darfst du ,zumindest in "RüD", noch mal 150€ berappen. Sonst bekommste das ding nicht.
Hab ich auch so drin stehen, ist dann immernoch ne sondergenehmigung und dafür wollen die werten herren geld sehen.

War auch bei zwei verschiedenen zulassungstellen.

Zum schluss kommts auf den goodwill des saschbearbeiters an.
 
So, Kennzeichen hinten 300mm x 140mm eingetragen. 59,50 beim TÜV und nochmal 20,00 beim Strassenverkehrsamt.
Und beim vorderen Kennzeichen haben sie sich auch noch angestellt: Engbuchstaben dürfen nicht mehr....
:evil:

Ich bin mit exakt dem gleichen Kennzeichen, der Zahlenkombi und der Größe knapp 3 Jahre am Ram rum gefahren, aber heute dürfen
sie das nicht mehr abstempeln. Armes Deutschland...
Mal sehen, ob ich die Kreisplakette heil abbekomme... :twisted: :twisted: :twisted: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Hier mal die Antwort der reizenden Abteilungsleiterin :mrgreen: auf meine Beschwerde:

Guten Morgen mein Hase, :mrgreen:

da hat der Kollege genau richtig gehandelt.
Beide Themen werden im selben Abschnitt behandelt: Anlage 4 zur FZV, Ziffer 4.

"Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."

Der Platz für das vordere Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug ist meines Wissens nach so ausgestaltet, dass auch ein normal breites Kennzeichen passt, es wäre also Platz für ein Kennzeichen in 52 cm Länge. Bei VIE-XX1 (sechs Stellen) darf ich demnach für vorne kein Kennzeichen in Engschrift absiegeln (siehe Satz 2). Sollte das schon einmal versehentlich so gewesen sein, gibt es keinen Anspruch darauf, dass nochmal ein nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Kennzeichenschild verklebt wird.
Der letzte Satz ist die Rechtsgrundlage für die Ausnahmegenehmigung, die Sie für hinten erhalten haben.
 
Morsche allerseits.

Hatte den gleichen Mist hier im Main-Kinzig-Kreis auch.

Die lassen hier z.B. für den RAM nur noch normale einzeilige Schilder zu (Ausnahme für hinten in Engschrift - vorne normal) - Laut Aussage der Behörde ist das in ganz D so vorgeschrieben, wenn das sonstwo anders gehandhabt wird, bewegt sich diese Behörde jenseits ihrer Befugnisse. Es gibt hier die kleinen zweizeiligen Kenzeichen nur noch für Oldtimer mit entsprechender Ausschnittgröße am Fahrzeug.

Sollte bei den aktuellen Fahrzeugen ein Kennzeichen hinten nicht passen, bekommt der Halter die Auflage eine entsprechende Halterung mit Beleuchtung an einer geeigneten Stelle am Fahrzeug anzubringen. :cry:

Habe darum ein Buchstabe und zwei Zahlen (ging auch zwei Buchstaben eine Zahl) hinten in Engschrift bekommen. Eine Zahl und ein Buchstabe geben sie hier auch nicht mehr aus. Nach Aussage des Amtsleiters (der übrigens sehr freundlich war) verlangen sie diese Kennzeichen sogar zurück, wenn das Fahrzeug irgendwie auffällig wird :shock:

Also, glücklich sein, wenn`s klappt
:!:
:!:
:!:
 
Morsche allerseits.

Hatte den gleichen Mist hier im Main-Kinzig-Kreis auch.

Die lassen hier z.B. für den RAM nur noch normale einzeilige Schilder zu (Ausnahme für hinten in Engschrift - vorne normal) - Laut Aussage der Behörde ist das in ganz D so vorgeschrieben, wenn das sonstwo anders gehandhabt wird, bewegt sich diese Behörde jenseits ihrer Befugnisse. Es gibt hier die kleinen zweizeiligen Kenzeichen nur noch für Oldtimer mit entsprechender Ausschnittgröße am Fahrzeug.

Sollte bei den aktuellen Fahrzeugen ein Kennzeichen hinten nicht passen, bekommt der Halter die Auflage eine entsprechende Halterung mit Beleuchtung an einer geeigneten Stelle am Fahrzeug anzubringen. :cry: Jepp, so war es bei meinem W200 auch. Im Grunde ist die Nummernschildaufnahme genau so wie bei den neueren Modellen, also in einer Vertiefung in der hinteren Stoßstange.
Begründung war damals, dass das Kennzeichen unter einem Winkel von 37,55647 Grad ( genauen Wert hab ich mir nicht gemerkt ) nicht mehr komplett zu lesen sei. Also einen neuen Halter incl.
Beleuchtung unter die Stoßstange geschweißt. Beim Räm ging es dann komischerweise wieder, wenn auch mit viel Hickhack.... Hätte mir sonst die Steckdosen überdeckt
;)


Habe darum ein Buchstabe und zwei Zahlen (ging auch zwei Buchstaben eine Zahl) hinten in Engschrift bekommen. Eine Zahl und ein Buchstabe geben sie hier auch nicht mehr aus. Nach Aussage des Amtsleiters (der übrigens sehr freundlich war) verlangen sie diese Kennzeichen sogar zurück, wenn das Fahrzeug irgendwie auffällig wird :shock: Ist ja auch verständlich. Die brauchen die Kennzeichen-
Kombi für die eigenen Mitarbeiter. :mrgreen: Beim damaligen Umzug in die Nachbarstadt hatte ich den gleichen Wunsch geäußert. Um Gottes Willen...... das ginge ja gar nicht. Nur in ganz speziellen
Ausnahmefällen, exotischen Fahrzeugen, Oldtimern und was weiß ich noch was. Habe ich fast geglaubt, bis mein Blick auf den Mitarbeiterparkplatz fiel..... Da standen Polo, Golf, Astra & Co. mit
eben diesen "kurzen" Kennzeichen. Hätte ich mir damals mal so einen ultraseltenen Golf gesichert, dann hätte ich keine Probleme gehabt. Aber an so ein Fahrzeug musste ohne Beziehungen
erst mal dran kommen...... :mrgreen:

Also, glücklich sein, wenn`s klappt
:!:
:!:
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Ist überall verschieden,leider.Habe nach langen Diskussionen einen Buchstaben und eine Zahl bekommen, es waren noch genau 7 Kennzeichen für den kompletten Landkreis über. Glück gehabt, aber Schmaldruck gibt es bei uns leider nicht.
 
Früher war es bei uns recht einfach. Nu haben die einen neuen Zulassungschef. Eigentlich ganz nett aber so flexibel wie eine Eisenbahnschwelle. 120% Dienst nach Vorschrift. Wollte ein Motorradkennzeichen für meine 07er Nummer. War mir total sicher das das dann ein LKR Kennzeichen wird. Hab ich nämlich noch nie anders gesehen bei den Kollegen hier im Kreis. Was gibts? Kuchenblech
:evil:
Fünfstellige Zahl in einer Reihe halt. Begründung :arrow: Das wäre Vortäuschung falscher Tatsachen weil meine olle Honda ja schneller wie ein Leichtkraftrad fahren könnte. Buff. Ende der Diskussion. Werdem mir jetzt ne alte 80er besorgen. Mal sehen ob ich dann die kleine Nummer bekomme :roll:
 
Früher war es bei uns recht einfach. Nu haben die einen neuen Zulassungschef. Eigentlich ganz nett aber so flexibel wie eine Eisenbahnschwelle. 120% Dienst nach Vorschrift. Wollte ein Motorradkennzeichen für meine 07er Nummer. War mir total sicher das das dann ein LKR Kennzeichen wird. Hab ich nämlich noch nie anders gesehen bei den Kollegen hier im Kreis. Was gibts? Kuchenblech
:evil:
Fünfstellige Zahl in einer Reihe halt. Begründung :arrow: Das wäre Vortäuschung falscher Tatsachen weil meine olle Honda ja schneller wie ein Leichtkraftrad fahren könnte. Buff. Ende der Diskussion. Werdem mir jetzt ne alte 80er besorgen. Mal sehen ob ich dann die kleine Nummer bekomme :roll:


Deine hat eben mehr PS um dieses große Schild zu schleppen. Ein LKR würde das nie schaffen. Der Widerstand im Wind alleine wäre ja schon gar nicht mehr fahrbar.
 
Hier mal eine kleine Auswahl, was in RN alles geht.
Ich bin mir, sicher RN V8 hängt auch einem Golf von irgendeinen Opi :mrgreen:



Und davon fahren hier/da massenhaft Autos rum. Ich habe das Gefühl, die haben bei den Neuanmeldungen auch einfach vorne bei RN A1 angefangen :shock:
 

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Kurioser Weise stehen auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle ganz viele normale Autos mit 1xBuchstabe und 1x Zahl und das zum Teil sogar in Engschrift. Ich denke in dem Gebäude gibts ne Selbsthilfegruppe für unfreiwillig zugeteilte zu kurze Nummerschilder oder so. Anders kann ich mir das nicht erklären.
 
Kurioser Weise stehen auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle ganz viele normale Autos mit 1xBuchstabe und 1x Zahl und das zum Teil sogar in Engschrift. Ich denke in dem Gebäude gibts ne Selbsthilfegruppe für unfreiwillig zugeteilte zu kurze Nummerschilder oder so. Anders kann ich mir das nicht erklären.


Ich muss allerdings sagen, dass mir das bei unseren Diensten da/hier noch nicht aufgefallen ist.
Aber so ist das nun mal. Würdest du da arbeiten, hättest du das auch :mrgreen:
Die ärgern sich bestimmt, weil du so ein großes Auto fahren darfst und die müssen ein kleinen Golf lenken.
Als ich noch im Handel arbeitete, haben wir Mitarbeiter uns bei Aktionen im Laden oder seltenen Produkten auch als erstes bedient :oops: Bevor der Laden auf war.
 
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