kleines kennzeichen ????

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so und noch ne frage wer von euch hat ein L krad kennzeichen hinten ( für Trecker und leichtkrafträder ) ???den es soll von bundesland zu bundesland unterschiedlich gemacht werden der eine grosses blech das die stromvorichtung überdeckt wird oder klein und fein ????
und was musstet ihr für die eintragung machen einzelgutachten ???? oder oder oder
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieb bei der Zulassungsstelle fragen...
;)
 
Lieb bei der Zulassungsstelle fragen...
;)

und argumentieren, weswegen, vielleicht hast ja zufällig die AHK - dose links oder rechts in der Kennzeichenhalterung,. usw, das beste ist, mit Ram vorfahren.
:P
 
und argumentieren, weswegen, vielleicht hast ja zufällig die AHK - dose links oder rechts in der Kennzeichenhalterung,. usw, das beste ist, mit Ram vorfahren.
:P

Jepp, die hatter...

Man darf nie den Fehler machen, den Wagen vom Händler anmelden zu lassen, der schickt nämlich seinen Azubi. Bei mir war zuerst auch das 43cm Backblech dran. Bis ich mal selber ganz lieb bei der Zulassung gefragt habe. Das ganze wurde im Schein geändert und ich konnte mir das neue Kennzeichen prägen lassen.

file.php
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In weiser Voraussicht habe ich ausgedruckte Bilder beim ZulassungssonderFuzzi auf den Tisch gelegt. Kein Problem kostet aber 60€
Einen Vordruck aus der Schublade Stempel -Unterschrift. Keine 15 sec. hats gedauert ,dann war das erledigt.
Das sind 14.400 € Stundenlohn :banghead:
 
In weiser Voraussicht habe ich ausgedruckte Bilder beim ZulassungssonderFuzzi auf den Tisch gelegt. Kein Problem kostet aber 60€
Einen Vordruck aus der Schublade Stempel -Unterschrift. Keine 15 sec. hats gedauert ,dann war das erledigt.
Das sind 14.400 € Stundenlohn :banghead:

den stund3enlohn hätte ich auch gern meistens verbringt man aber 10000 stunden beim kva berlin :cry: :cry: :cry:
 
Das kleine Schild wurde mir schon vom Umrüster so eingetragen, dann noch schlappe 160€ für die Sondergenehmigung auf den Tisch gelegt
:evil:
und schon durfte ich hinten ein kleines Kennzeichen dran :mrgreen: machen
 
Ich hab so ein kleines Kennzeichen sogar vorn und hinten dran.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
leider unterliegt das der willkür der zulassungsstellen, mir wurde mein kleines kennzeichen von denen wieder ausgetragen, ich streite seit jahrzehnten mit denen rum,
nun ist eine offizielle beschwerde ans innenministerium von uns rausgegangen,
mal schaun, was da rauskommt. :roll:
 
Hallo,
also grundsätzlich ist es so, daß jedes Bundesland individuell verfährt!
In Berlin MUSS das Fahrzeug im KVA Ferdinand-Schultze-Str. (und NUR dort!) vorgeführt werden.
Am Besten lässt Du Dir einen Termin geben, da die technische Stelle nicht immer besetzt ist.
Dann kommt ein freundlicher Herr im Kittel mit Zollstock und Du erklärst, daß Du die Steckdosen benötigst,
oder später eine Gasanlage einbauen möchtest. Bei mir hat das geklappt.
Gruß Micha
 
Für eine kleine Gebühr von 153€ durfe ich mir das LKR Kennzeichen zulegen, der Hinweis auf auf die Anhängersteckdose hat vollkommen gereicht um die nette Dame vom Amt zu überzeugen.
 
Bei mir waren die zunächst recht blööd bei der Zulassungsstelle. Hab dann mal nachgefragt, ob ich das breite Kennzeichen an der rechten Seite oder an der linken Seite 10cm umknicken soll. Oder vielleicht an beiden Seiten je 5cm. Danach ging es auf einmal. Sollte dann 35,00 € für ein "Wunschkennzeichen" zahlen. Auf mein "Nöö" hat die liebe Dame mir das (kleine) Kennzeichen mit Schwung auf den Tisch geknallt und "Tschüß" gesagt. Hab dann einfach die ganz normale Zulassung bezahlt. Geht doch.
 
Für eine kleine Gebühr von 153€ durfe ich mir das LKR Kennzeichen zulegen, der Hinweis auf auf die Anhängersteckdose hat vollkommen gereicht um die nette Dame vom Amt zu überzeugen.

Wo warst du denn???Nicht in Steele :lol:
 
Wo warst du denn???Nicht in Steele :lol:


Doch Doch....kann mich nicht beschweren.....die hat mir die Karre sogar OHNE Tüv zugelassen....kommt halt immer auf den/die Sachbearbeiter und die Tageslaune an.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die nette Dame vom Amt wollte mir das lange Kennzeichen
geben obwohl der Tüv nen kleines eingetragen hatte.
Ich erklährte ihr das es für mich kein Problem ist, ich falte es
solange bis es in die kleine Mulde passt und schwupp gab es
das kleine, man muss denen das nur richtig erklähren :mrgreen:
 
Hi,
so wars bei mir auch.
41 cm eingetragen, aber dem Amt sch...egal.

Zuerst sollte es ein schön langes werden.

Dann am Tisch das alte genommen und je Seite 10 cm hochgeklappt und gesagt daß mir das egal ist wenn ich so fahre und und eine "Nummernschildhinterbeleuchtung" habe. Mein Vorbesitzer war ja auch so unterwegs.
Bei der ersten Mängelkarte komme ich dann wieder und hole mir ein kleines....

Daraufhin hatte die nette Dame Einsehen.
Ein ganz kleines habe ich zwar nicht bekommen, aber 39 cm.

Gruß
Dirk
 
ein bekannter hat mal das innenministerium angeschrieben, typisch politiker, keine antwort ist auch eine antwort. auf die vorhaltungen ist er garnicht eingegangen,
das spiel geht in die verlängerung!!!!
:evil:
:evil:


Sehr geehrter Herr A.,

mein Kollege, Herr Fritz, hat Ihre Email zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet. Nach Mitteilung der Zulassungsbehörde des Landkreis Erding ist nach wie vor eine ausreichende Anzahl von kurzen Kennzeichen vorhanden, um Problemfälle zu lösen. Es wurde ergänzend darauf hin gewiesen, dass je nach Fallgestaltung die Zuteilung eines kurzen Kennzeichen (ein Buchstabe und eine Zahl) auch nicht bei der Lösung von Problemen helfen kann, weil die Kennzeichen trotzdem zu lang werden; dies gilt insbesondere bei H- oder Saisonkennzeichen.

Wenn die Zulassungsbehörde kein passendes Kennzeichen zuteilen kann (auch unter Verwendung von Engschrift), sind vom Fahrzeughalter Veränderungen am Fahrzeug durchzuführen, um die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens zu ermöglichen, optische Gesichtspunkte spielen hierbei keine Rolle; so ist beispielsweise u.U. zumutbar, ein "normales" zweizeiliges Kennzeichen (Höhe 20 cm) anzubringen, auch wenn dieses etwas nach unten übersteht. Die Zuteilung eines sog. verkleinerten Kennzeichen ist nur dann zulässig, wenn technische Änderungen unmöglich sind oder unzumutbaren Aufwand erfordern.


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.(FH) Valentin Mágori
Technischer Amtsrat

Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Referat VII/6 techn. Angelegenheiten des Straßenverkehrs
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel. (089) 2162-2302
Fax (089) 2162-3302
E-Mail:
Internet: https://www.stmwivt.bayern.de
 

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