Kfz-Kennzeichen, Problem

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Moin,

schau mal im Gutachten nach was für deutschland gemacht wurde. Da muss die Kennzeichen Größe drinstehen. ist bei mir damals übersheen worden , aber anstandslos geändert worden.
 
Hallo, die Eintragung ist bei meinem Fahrzeug ebenfalls verpennt worden. Der TÜV Mitarbeiter hat meine Ansicht ebenfalls geteilt, dass es bei der jetzigen Montage zu Verletzungen kommen kann.Des Weiteren vermutet er, dass es bei der Benutzung der Waschanlage zu Problemen kommen könnte, weil die Bürsten unter das Nummernschild greifen werden. Montag fahre ich zu einer anderen Niederlassung, dort soll mir eine Genehmigung erteilt werden. Bleibt zu hoffen, dass das Straßenverkehrsamt dann mitspielt und einem kleineren Nummernschild zustimmt. Ich berichte ???
 
Das Fahrzeug habe ich über einen Händler bezogen. Der hat dem Straßenverkehrsamt im Vorfeld zahlreiche Fotos geschickt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass nur ein kleineres Nummernschild vorgesehen ist. Das Ergebnis habe ich ja gepostet. Ich habe gestern mit zwei Polizisten gesprochen, die haben ausgesagt, dass das jetzige Nummernschild aus deren Sicht nicht regelkonform ist.
:/
 
Hast du bei einem Durango - wo es für das breite EU Kennzeichen Platz hätte - mit so einem ungewillten Amt denn überhaupt eine Chance auf eine kleine Zweizeilige Nummer. Mich wundert dass die dir nicht einfach ein 520er aufdrücken wollen?
Gibts in eurem Kreis eine andere Stelle wo man hinfahren kann? Bei uns reichte die Spanne auch je nach Zulassungsstelle von "geht gar nicht" bis Traktorgröße vorn und hinten ohne Probleme...
 
Hallo, ich war heute beim TÜV, ich habe jetzt eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150. Werde dann morgen mal das Straßenverkehrsamt aufsuchen. Gruß, Mario
 
Hallo, ich war heute beim TÜV, ich habe jetzt eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150. Werde dann morgen mal das Straßenverkehrsamt aufsuchen. Gruß, Mario
Das heißt noch lange nicht, dass Du es auch bekommst.
Aber viel Glück.
 
Hallo, ich war heute beim TÜV, ich habe jetzt eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150. Werde dann morgen mal das Straßenverkehrsamt aufsuchen. Gruß, Mario
Ich hatte es damals sogar im Schein eingetragen, von der netten Dame kam dann "Ich will das selbst messen, das könne dort ja jeder eintragen". Nach ihrer "Vermessung" bekam ich die kleineren.
 
eine Genehmigung für Kennzeichen max 300x150
Das wird die Zulassungsstelle mit der du bereits Argumente ausgetauscht hast wenig beeindrucken.

Du benötigst ein Gutachten auf dessen Basis die Zulassungsstelle eine Ausnahmegnehmigung erteilen kann.
 
In Frankfurt hatte mein Händler genau das. Angeblich fehlerhaft. Die Zulassungsstelle hat sich dann großzügig erwiesen und mir eine Einzelgenehmigung (61,-€) ausgestellt.

4h später hatte ich dann meine Zulassung und ein 36iger - F-X XX.
 
Aus Erfahrung kann ich nur folgenden Tipp geben:

Vor dem Betreten der Zulassungsstelle den Mitarbeiterparkplatz selbiger aufsuchen und alle Nummernschilder an „gewöhnlichen“ Fahrzeugen merken die kleiner als Standard sind und die an Fahrzeugen ohne Platzprobleme angebracht sind.
Die gesammelten Werke dann in das Gespräch einbringen und auf Vorteilsnahme und Gleichberechtigung hinweisen.

Alles natürlich sehr höflich und absolut unterwürfig.
 
Wenn du auch AK auf dem Schild hast kann ich dir nur den Tip geben nicht nach Altenkirchen sondern nach Kirchen zu Zulassungsstelle zu fahren. Da ist man seeeehr entspannt.
;)
 
Die gesammelten Werke dann in das Gespräch einbringen und auf Vorteilsnahme und Gleichberechtigung hinweisen.

Alles natürlich sehr höflich und absolut unterwürfig.
Was dann letztlich wohl in einer bockigen Abweisung der geäußerten Wünsche durch die Sachbearbeiterin enden dürfte und lediglich noch in einem persönlichen Gespräch beim Chef der Zulassungsstelle/Landratsamtes gerettet werden kann - oder eben auch nicht...

Wenn die Sache mal derart verzwickt geworden ist, hilft am Ende wohl nur ein freundliches Schreiben des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht (sofern man eine RS ohne SB hat), welcher der Zulassungsstelle mitteilt, dass die das einzutragen haben, was die staatlich anerkannte Prüforganisation ihnen vorgibt.

Wobei ich gewisse Zweifel daran hege, dass die Schlafschafe in unseren Amtsstuben alle so viel Wert auf kleine Kennzeichen legen, dass man da zwingend eine eklatante Anzahl solcher kleinen Kennzeichen auf deren Parkplatz vorfinden dürfte.
 
Was dann letztlich wohl in einer bockigen Abweisung der geäußerten Wünsche durch die Sachbearbeiterin enden dürfte und lediglich noch in einem persönlichen Gespräch beim Chef der Zulassungsstelle/Landratsamtes gerettet werden kann - oder eben auch nicht...

Wenn die Sache mal derart verzwickt geworden ist, hilft am Ende wohl nur ein freundliches Schreiben des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht (sofern man eine RS ohne SB hat), welcher der Zulassungsstelle mitteilt, dass die das einzutragen haben, was die staatlich anerkannte Prüforganisation ihnen vorgibt.

Wobei ich gewisse Zweifel daran hege, dass die Schlafschafe in unseren Amtsstuben alle so viel Wert auf kleine Kennzeichen legen, dass man da zwingend eine eklatante Anzahl solcher kleinen Kennzeichen auf deren Parkplatz vorfinden dürfte.
Bei uns auf dem Amt würde man damit auch eher das Gegenteil erreichen und wenn man es darauf anlegt ist beim Ram genug Platz.
Zumal aufgrund der Umbaukosten ein umsetzen der US AHK-Dose (die bei den meisten eh abgeklemmt ist) und des ggf. Gasanschlusses zumutbar wäre.

Bei mir hat es mit nett und freundlichen sein geklappt, dass ich vorne und hinten LKR bekommen habe.
 
Moin Moin
ich hatte vor der Zulassung schon mal bei unser Zulassungsstelle mit dem Chef gesprochen und ihm gesagt wie ich es plane meinen Ram der noch beim Freundlichen stand, zu holen. Ich wollte mit angemeldeten Schildern zum Händler fahren. Ne halbe Woche vorher zur Zulassungsstelle wo ich einen Termin mit dem Chef hatte. Ich hatte Glück an diesem Tag stand ein RAM zufällig neben der Zulassungstelle. Also runter und den Platz ausgemessen. Der Hinweis, dass der Anhänger Steckdose im Weg sei erwiderte er sogleich: ist in Deutschland nicht zu gebrauchen. Also keine Widerworte habe ich gedacht. Immer freundlich geblieben und dann habe ich 1 Buchstaben und 1 Zahl bekommen und das ganze hinten in Engschrift. (XX-L 1 = 32 cm) vorne normale Schrift. Kann ich mit leben.
Also immer freundlich bleiben. Anwalt etc drohen bringt überhaupt nichts. Die sind immer am längeren Hebel.

Gruß bulli44
 
Wenn du auch AK auf dem Schild hast kann ich dir nur den Tip geben nicht nach Altenkirchen sondern nach Kirchen zu Zulassungsstelle zu fahren. Da ist man seeeehr entspannt.
;)
Bin in AK mit dem geschilderten Vorgehen sehr gut klar gekommen.

Lag aber sicherlich auch an der netten Dame.

War aber zugegeben der zweite Anlauf der Zulassung, der erste paar Tage zuvor dauerte acht Stunden inkl. mehrerer Telefonate und neuen Gutachten.

Ende vom Lied: Zulassung mit kurzen Schildern auf die ursprünglichen Gutachten.
 
Also immer freundlich bleiben.
Sehe ich absolut genauso, wobei ich auf unserer Zulassungsstelle auch noch nie ein Problem dahingehend gehabt habe. Meine Ram's haben hinten diskussionsfrei kleine Kennzeichen bekommen und vorn sind Standardkennzeichen unterhalb der PDC's montiert. Auch beim Mustang gab es damals keine Probleme. Kann aber zum Teil auch daran liegen, dass der Bedarf an kleinen Kennzeichen bei uns hier auf dem Ländle nicht gar so groß ist, wie in Ballungszentren, da geht es wohl etwas entspannter zu.

Anwalt etc drohen bringt überhaupt nichts.
Hier muss man schon etwas differenzieren, meine ich. Eine Drohung mit dem Anwalt führt im Regelfall nur zu einer verfestigten, ablehnenden Haltung des Sachbearbeiters und normalerweise stehen die Vorgesetzten auch zunächst mal hinter ihren Mitarbeitern. Man würde die Schlacht also zwangsläufig erstmal ergebnislos verlassen müssen.

Es steht aber natürlich jedem frei, einen Rechtsanwalt damit zu betrauen. Ob die Zulassungsstelle / das Landratsamt dann nach dem ersten Schreiben einknickt oder es auf ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ankommen lassen wird - und das wegen einer, eigentlichen Lappalie.

Aber Leute mal ehrlich, ein Schreiben vom Anwalt ist eventuell innerhalb weniger Tage zu realisieren, ein verwaltungsrechtliches Verfahren hingegen dauert Monate bis Jahre. Wer bitte will seinen Dicken schon so lange unzugelassen irgendwo stehen lassen, nur weil man sich auf ein kleines Kennzeichen versteift. Heißt? Man wird wohl einen Kompromiss eingehen, auch wenn einem die zugeteilte Kennzeichengröße nicht wirklich behagt, was letztlich wiederum dazu führt, dass ein eventuell dringendes Rechtsschutzbedürfnis damit entfällt und einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht obsolet macht. Man siehe, Theorie und Praxis gehen weit auseinander...
;)


Die sind immer am längeren Hebel.
Auch das muss man wohl differenzieren, zumindest auf lange Sicht. Auf kurze Sicht sitzen die natürlich schon am längeren Hebel, denn entweder Du nimmst die angebotene Kennzeichengröße oder lässt es eben bleiben und fährst unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Was hernach entschieden werden würde, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
...und wenn man es darauf anlegt ist beim Ram genug Platz. Zumal aufgrund der Umbaukosten ein umsetzen der US AHK-Dose (die bei den meisten eh abgeklemmt ist) und des ggf. Gasanschlusses zumutbar wäre.
Das hat aber ganz sicher keine Zulassungsstelle zu entscheiden. Die Zulassungsstellen haben sich im Regelfall daran zu halten, was das Gutachten einer staatlich anerkannten Prüforganisation ihnen vorgibt. Es sind weder Sachverständige, noch Ingeneure oder Techniker.

Schon das Ausmessen durch die Zulassungsstelle wäre ein Witz, sofern ein Gutachten vorliegt, irgendwelche Umbauten ihrerseits zu verlangen - ist aber definitiv nicht möglich...
 
Das hat aber ganz sicher keine Zulassungsstelle zu entscheiden. Die Zulassungsstellen haben sich im Regelfall daran zu halten, was das Gutachten einer staatlich anerkannten Prüforganisation ihnen vorgibt. Es sind weder Sachverständige, noch Ingeneure oder Techniker.

Schon das Ausmessen durch die Zulassungsstelle wäre ein Witz, sofern ein Gutachten vorliegt, irgendwelche Umbauten ihrerseits zu verlangen - ist aber definitiv nicht möglich...
Die Zulassungstelle ist die ausstellende Behörde für die Sondergenehmigung.

Sie darf im Zweifelsfall die Sondergenehmigung verweigern wenn.

Somit hilft Dir dann auch die Eintragung nicht zumal die Zulassungsstelle auch immernoch auf Daten bereits zugelassener Fahrzeuge zurückgreifen kann.
Dementsprechend dann auch sieht ob es bisher nötig war oder nicht.

Das Thema Gutachten anzweifeln ist ja auch nichts neues mehr.

Bei uns auf dem Amt hilft einfach nett und freundlich bleiben und dann gibts meistens auch keine Probleme.
 
Die Zulassungstelle ist die ausstellende Behörde für die Sondergenehmigung.
...und die anerkannte Prüforganisation gibt ihr die Anweisung zur Ausstellung eben dieser Sondergenehmigung. Gründe eine solche zu verweigern gibt es, aber das muss dann schon in einem schwerwiegenden Fehler der Prüforganisation beim Ausstellen des Gutachtens begründet sein.

Man nehme mal an, der TÜV stellt versehentlich einen Fahrzeugbreite von 2,55 m aus, obwohl es vielleicht 2,25 m hätte heißen sollen. Ein offensichtlicher Fehler, den die Zulassungsbehörde nicht übernehmen wird. Die maximal zulässige Breite liegt wohl erinnerlich bei 2,50 m.

zumal die Zulassungsstelle auch immernoch auf Daten bereits zugelassener Fahrzeuge zurückgreifen kann.
...was verwaltungsrechtlich aber im Grunde keine nennenswerte Relevanz hat.

Bei uns auf dem Amt hilft einfach nett und freundlich bleiben und dann gibts meistens auch keine Probleme.
Sehe ich genauso. Bei uns auch...
:thumbup:
 
Hallo, vor lauter Freude habe ich vergessen das Ergebnis zu posten
:saint:

Ich bin also mit der Ausnahmegenehmigung vom TÜV zum Strassenverkehrsamt gefahren und oh welche Freude, ich bin an den Mitarbeiter geraten bei dem mein Händler sich schon die Zähne ausgebissen hatte.
Er hat sich das Gutachten und das ursprüngliche Kennzeichen dann am Fahrzeug angesehen und wollte mir zunächst ein 44 er Kennzeichen "verpassen". Nach langer DiskussionKennzeichen.jpeg hat er dann doch ein kleines Kennzeichen eingetragen.Das gilt aber nur für unseren Kreis. Sollte das Fahrzeug einmal in einen anderen Kreis verkauft werden, geht für den Nachbesitzer das Spiel von vorne los
;(
Soll mir aber egal sein
8)
. Gruß
Mario
 

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