PKW oder LKW?

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Hallo,
ich versteh nicht ganz wann das Finanzamt festlegen kann ob ich als Unternehmer für einen LKW verwendung habe oder nicht. Welchen Gewerk wird denn der LKW
nicht zuerkannt? Ich selbst habe 2 LKW und ein PKW auf mein Unternehmen zugelassen obwohl ich nun seit 2005 keine festen Angestellten mehr habe. Ein Pick Up und ein Geschlossener Kastenwagen. Das interessiert hir keinen. Somit kann ich alle Kosten der LKW komplett geltend machen. Ich bin doch der Unternehmer, wer will mir denn vorschreiben was ich tun oder lassen soll.( Zumindest in dieser Entscheidung)
Gruß Micha
 
PKW, kam mich unterm Strich 30 Euro teurer im Jahr als LKW (Steuer und Vers. zusammengerechnet), ausserdem wollte ich nicht nur in der Zukunft, sondern auch in der Vergangenheit schon Wohnwagen ziehen an Sonn- und Feiertagen.

Finanzamt hätte Avalanche vermutlich eh als PKW besteuert, also wollte ich gefälligst auch den Rest als PKW.

Ähm: Schon mal nach gelesen, was eigentlich die ferienreiseverordnung sagt??? Die sagt dasselbe wie das Sonntagsfahrverbot, ist aber meines Wissens nicht gelockert worden, oder täusche ich mich da? Ein spannendes Thema, denke ich.

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2007 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Unter das Verbot fallende Fahrzeuge in Deutschland:
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.
Verbotszeiten Deutschland
Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2007 jeweils von 7.00 - 20.00 Uhr.

Auch hier wird nicht nach zul.GG oder so unterschieden, sondern nur Anhänger hinter LKW. Wenn ich das richtig interpretiere, dann dürft ihr theoretisch an 2 Monaten im Jahr samstags von 7:00 bis 20:00 nicht fahren mit Anhänger auf bestimmten Autobahnen/Bundesstrassen und in bestimmten Ländern, selbst wenns nciht unters Sonntagsfahrverbot fällt.

Quelle: https://www.muellerman.net/pinwand-2007/Ferienreiseverordnung.pdf
 
Hallo,
ich versteh nicht ganz wann das Finanzamt festlegen kann ob ich als Unternehmer für einen LKW verwendung habe oder nicht. Welchen Gewerk wird denn der LKW
nicht zuerkannt? Ich selbst habe 2 LKW und ein PKW auf mein Unternehmen zugelassen obwohl ich nun seit 2005 keine festen Angestellten mehr habe. Ein Pick Up und ein Geschlossener Kastenwagen. Das interessiert hir keinen. Somit kann ich alle Kosten der LKW komplett geltend machen. Ich bin doch der Unternehmer, wer will mir denn vorschreiben was ich tun oder lassen soll.( Zumindest in dieser Entscheidung)
Gruß Micha

Kann ich dem Micha nur zustimmen!! Mir fällt auf Anhieb eh kein Gewerk ein, dem man nicht einen Leicht-LKW unterschieben könnte?! Und wenn's nur zum Müll wegfahren ist..
 
Kann ich dem Micha nur zustimmen!! Mir fällt auf Anhieb eh kein Gewerk ein, dem man nicht einen Leicht-LKW unterschieben könnte?! Und wenn's nur zum Müll wegfahren ist..


Dienstleister z.b. wie Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw.
 
Also meiner ist ein LKW, so wirds auch bleiben, undzwar aus dem Grund dass wenn unseren Herren Politikern mal wieder einfällt man könne die Steuer für PKW nach CO² Ausstoß berechnen. Dann juckt mich das garnet.
Wenn ich mal an den CO² Ausstoß denke bei 15l Diesel, da gut nacht!!!
 
Also mein RAM Van laeuft ebenfalls als LKW und kostet mich 220€ Steuer im Jahr.Sollte auch so sein,denn mit nem PKW kann ich keine 1000 kg zuladen ! Sollte aber irgendwann mal auch hier der Versuch gestartet werden ,das das Finanzamt abzocken will,melde ich meinen Bomber dann wohl doch in Spanien an,obwohl die Homologation unverschaemterweise 2000€ kostet.
 
definitiv nicht LKW (weil 6 Sitzplätze)

Also es ist doch immernoch so, dass die Länge der Ladefläche die Länge der Kabine (bis zum Gaspedal) überschreiten muss, damit es als LKW gilt, unabhaengig von der Sitzanzahl? Sonst waeren ja auch die ganzen 6-Sitzer-Transits mit offenem Kasten keine LKWs.

Ich hab hier einen 2500er Quad-Cab mit langer Box hinten, das Finanzamt wollte den nichtmal vorgefuehrt haben, die haben das einfach durchgewunken.
 
Egal, freut mich das Du was hast von Dir hoeren lassen, schau oefter mal wieder rein!


es hat also funktioniert...
;)
 
Also es ist doch immernoch so, dass die Länge der Ladefläche die Länge der Kabine (bis zum Gaspedal) überschreiten muss, damit es als LKW gilt, unabhaengig von der Sitzanzahl? Sonst waeren ja auch die ganzen 6-Sitzer-Transits mit offenem Kasten keine LKWs.

Ich hab hier einen 2500er Quad-Cab mit langer Box hinten, das Finanzamt wollte den nichtmal vorgefuehrt haben, die haben das einfach durchgewunken.

Das spricht aber lediglich dafür das Du n "nettes" FA hast. Ich kenn da ganz andere Fälle...
 
Also es ist doch immernoch so, dass die Länge der Ladefläche die Länge der Kabine (bis zum Gaspedal) überschreiten muss, damit es als LKW gilt, unabhaengig von der Sitzanzahl? Sonst waeren ja auch die ganzen 6-Sitzer-Transits mit offenem Kasten keine LKWs.


kann mir da mal einer den Gesetzestext geben oder wo ich das genau finde?
brauche ich doch dringend... danke!!
 
Moooment, das Zitat stammt nicht von mir sondern vom User Bishop!

Einen Gesetzestext aus dem das zitierte hervorgeht gibt es nämlich nicht!
 
Gibt es eigentlich die Möglichkeit die Einstufung durch das hiesige FA VOR dem Kauf abzufragen? Weil das ist ja wie so n Überraschungsei mit Negativ-Option! RAM gekauft und dann mal schaun was das FA so sagt ob die einverstanden sind oder nicht daß es ein LKW ist? In meinem Fall wäre es auch ein Firmenwagen - den ich aber in der Tat benötige (zumindest einen Wagen mit Zuladung / Laderaum) um Verpackungsmüll und Paletten zur Entsorgung wegzufahren. Dies ist auch mein Hauptgrund für die Entscheidung PRO PICKUP gewesen... nur wenn die am Ende sich querstellen bin ich angeschmiert.
 
Klar, Du kannst dein FA fragen wie sie einen Dodge Ram versteuern würden. Damit könntest Du andererseits natürlich auch schlafende Hunde wecken. Ich würd´s nich tun. Es gibt dir niemand die Garantie das dein Ram vom FA als "anderes Fahrzeug" (die vielgepriesene LKW-Steuer gibt es im KFZ-Steurerrecht nicht) und somit nach Gewicht besteuert wird. Man kann aber, nunja, im Vorfeld einige Dinge berücksichtigen welche die Chancen dafür deutlich steigen lassen.
 
Hallo an alle ,
Gestern kam der Bescheid wurde als LKW versteuert (210€)
:-D
, na ja dann fällt Fahrtenbuch und 1% Reglung jetzt unter den Tisch . :mrgreen: :mrgreen:

gruss rainer
 
ich habe im vorhinein jetzt gesagt bekommen, dass das Fahrzeug erst mal als PKW eingestuft wird und vorgeführt werden muss.

Es handelt sich um einen 1500er 5,7l QC SB

Wie messen die denn nun? und wird es da knapp? Weil die "nette" Dame meinte etwas von Ladefläche größer als Innenraum? -_-''
 
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