LKW, offener Kasten oder N1GB...

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MrTurbodiesel

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Ich hab mich damit nie richtig beschäftigt, daher die Frage;
gibt es eigentlich einen gravierenden Unterschied/Vorteil/Nachteil wenn bei einem 1500 Ram noch "LKW, offener Kasten" anstatt "N1GB..."
in den Papieren steht?
 
Bei mir steht N1GBE, ich werde nach Gewicht besteuert aber die Versicherung hat mich als PKW eingestuft. Auf einer Fähre hat das aber Niemanden interessiert, da hieß es pauschal LKW. Da habe ich aber auch schon Anderes gehört.
 
Offener Kasten hatte für eine gewisse Zeit einen steuerlichen Nachteil, wenn der Fahrgastraum groß und die Ladefläche klein ist.

Seit (ich meine) 10/2020 wurden Lkw auch unter 3,5t wieder ausschließlich nach Gewicht besteuert.
 
Also wenn du LKW offener Kasten in den Papieren hast muß er theoretisch auch als LKW versichert werden. Hat gewisse Vor und Nachteile. Sollte man mit dem Versicherungsfuzzi seines Vertrauens durchsprechen. Bei N1LBTG+ Besteuerung geht auch PKW-Versicherung. Weiß jetzt nicht inwieweit der RAM mittlerweile gelistet ist oder ob du den Tarif eines "Vergleichfahrzeugs" aufgebrummt bekommst. Steuerrechtlich kannst du als Arzt den RAM nur bedingt als Firmenfahrzeug gelten machen, es sei denn du schraubst ein GynStuhl hinten drauf und lässt in als selbstfahrenden Behandlungsstuhl eintragen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
 
als ich vor einigen Monaten die Vollabnahme für meinen Transamerika-Ram machte, brachte ich das Thema auf den Tisch des Prüfers. Der sagte mir, daß in Dland nur "LKW Offener Kasten" in Einzelabnahme eingetragen werden könne (von offiziell importierten Neuzulassungen abgesehen). Er selbst sei wie alle anderen Prüfer offiziell nicht berechtigt, das N1GBE, welches eine übergeordnete EU-Norm darstellt, überhaupt einzutragen.
 
Bei meinem GEN3 stand auch LKW offener Kasten drin und war nach Gewicht besteuert, dann fiel dem Zoll nach 8 Jahren auf, das ich doch mal PKW Steuer bezahlen soll. Ich musste dann umschlüsseln auf N1G BE und dann wurde wieder nach Gewicht besteuert.
Ich habe also für 2 Wochen PKW Steuer bezahlt und hatte die Kosten für Eintragung und Fahrzeugpapiere umtragen selber zu tragen.

N1G BE gibt erst seit 2012, daher wurde vorher auch LKW offener Kasten eingetragen
 
Kurze Ergänzung: z.B. Ford Ranger und VW Amarok haben ihre Typschlüssel vor 2012 erhalten und bezahlen PKW Steuer, die kann man auf N1G BE umschreiben und schon bezahlen die auch nach Gewicht.
Ich kenne zwei die haben das gemacht.

Dabei ist das tatsächliche Baujahr völlig egal.
 
Ich hatte es mit damaligen Ranger so, dass mir das Finanzamt, was immer an meinem Besten interessiert ist, den als PKW besteuert hat.
Also richtig schön teuer als Diesel. Versicherung war aber LKW, da LKW im Schein stand.
Um Ende 2020, wie Larsi schon sagte, wurde das bei mir automatisch geändert.

Das bedeutet meine Besteuerung ging runter auf LKW Besteuerung (ohne mein Zutun).

Vorher hatte ich versucht die BE Umschreibung zu bekommen, aber alle Tüver in der Umgebung hatten gesagt, dass das nicht geht bei dem Fahrzeug.
Soll wohl am Schein gelegen haben.
 
Also ist es im Grunde egal, was im Schein steht?! Man zahlt aktuell ja nach Besteuerung bis 3,5 to.
Und auf der Straße hat es ja auch keine Auswirkung.
Das glaube ich ist nicht ganz richtig.
Da war irgendwas mit Sonntagsfahrverbot mit Anhänger meine ich und das fällt bei der BE Eintragung weg.
Und um die zu erhalten muss die zu Güter befördernde Fläche offen und abgetrennt zur Personenbefördernden Fläche sein. Hab das Problem selbst gehabt beim Gen 3 quad cap. Musste zum Zoll die haben gemessen und es gab die Möglichkeit auf 3,5 T aufzulasten oder eben die BE Eintragung. Muss dazu aber sagen hab ja 6 Sitze eingetragen das spielt auch eine Rolle da die Ladefläche ins Verhältnis zur Kabine gesetzt wird.
BE Eintragung und wieder LKW Steuer.
 
Da war irgendwas mit Sonntagsfahrverbot mit Anhänger meine ich und das fällt bei der BE Eintragung weg.

Das hat man auch bei der LKW Zulassung nicht.
Ist das Fahrzeug unter 7,5 Tonnen und die Fahrt von privater Natur, gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nicht.
Also bei LKW unter 7,5 Tonnen solo greift das Verbot nicht, bei Anhängerbetrieb greift es nicht, wenn die Fahrt privat ist.
 
Ja aber meine LKW offener Kasten wurde nicht mehr als LKW anerkannt als ich ihn zugelassen habe.
 

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