PKW / LKW Steuer

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Dann scheint wohl von den Ämtern unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei meiner zuständigen Behörde wird die Gesamtlänge des Fahrzeugs genommen und davon muss mindestens die hälfte davon Ladefläche sein.

Ist so aber nicht korrekt. Richtig gemessen wird von der Pedalerie bis dort, wo die letzte Rücklehne aufhört.
Das Maß muss geringer sein als die Länge der Ladefläche. Deshalb kann es schon kriegsentscheident sein, wenn man E-Pedale hat und diese ganz an den Fahrersitz ranfährt :mrgreen:

Bei der Hälfte der Gesammtlänge des Fahrzeugs hast du ja nie eine Chance. Ladefläche ~ Kabine; aber dann soll auch noch die Motorhaube einbezogen werden
:?:
:evil:
 
Ist so aber nicht korrekt. Richtig gemessen wird von der Pedalerie bis dort, wo die letzte Rücklehne aufhört.
Das Maß muss geringer sein als die Länge der Ladefläche. Deshalb kann es schon kriegsentscheident sein, wenn man E-Pedale hat und diese ganz an den Fahrersitz ranfährt :mrgreen:

Bei der Hälfte der Gesammtlänge des Fahrzeugs hast du ja nie eine Chance. Ladefläche ~ Kabine; aber dann soll auch noch die Motorhaube einbezogen werden
:?:
:evil:

So dachte ich auch und habe explizit danach gefragt ob nicht Fahrerkabine zu Ladefläche gemessen wird aber nein Gesamtlänge des Fahrzeugs. Ich vermute mal das das bei meinem eh nicht relevant ist da ich meines Wissens keine verstellbaren Pedale habe
;-)



PS: Hast meine Nachricht bekommen?
 
Hallo,

da ich mir ein Gen 3 Quad Cap holen will, habe ich nun gestern auch mal mit der netten Dame vom Zoll gesprochen... natürlich war Sie nicht gerade angetan von meinem Vorhaben...

Nun aber zur Sache... es gibt wohl nur LKW Steuer, wenn das Fahrzeug nur eine Sitzreihe mit max 3 Sitzplätzen hat! Sobald es eine 2. Sitzreihe hat, fällt es raus, und man zahlt PKW Steuer!

Und dann muss die Ladefläche noch Länger sein als der Fahrgastraum...

Jetzt aber meine Frage... was ist, wenn ich die hinteren Sitze rausbaue, beim Tüv das Fahrzeug auf 3 Sitzplätze eintrage, und dann nochmal zum Zoll fahre... das sollte doch dann mit als Ladefläche gezählt werden oder?
Ich meine, ich benötige die hintere Bank nicht wirklich... da steht nur mein Werkzeug trocken und sicher...
;)
 
Quad Caps sind steuerbefreit! :mrgreen:

Was du meinst ist ein Quad Cab. Hab das so bei meinem Mazdawagen gemacht. Ist aber nicht mit dem blossen Ausbau getan. Die Befestigungspunkte der Gurte müssen unbrauchbar gemacht werden.
 
Und selbst da würde ich die Hand nicht ins Feuer legen.
Ich habe gestern Post vom Zoll bekommen, dass mein Einspruch noch dauert, da ganz viele Daten vom Finanzamt übernommen wurden und die nun gesichtet, ausgewertet usw. werden müssen.
Wäre schön wenn es mal einheitliche Richtlinien gäbe mit denen jeder Beamte was anfangen kann und sich daran zu halten hat.
 
Da wäre ja mal ein direkter Vergleich interessant gegen einen Vw T5 doka mit pritsche...
 
Die Befestigungspunkte der Gurte müssen unbrauchbar gemacht werden.


Sorry, aber das ist falsch. Das Hätten manche Steuer-/Zollbeamte gerne. Ich habe bei mir die Rückbank raus und habe die Gewinde der Gurte benutzt um hier eine dünne Siebdruckplatte bzw. Zurrösen zu befestigen.

Wenn man mal Google nutzt, findet man jede Menge Verweise auf Gerichtsurteile, die besagen, dass ein Auto in dieser Preisklasse unzumutbar viel Wert hinsichtlich eines möglichen Wiederverkaufs verliert, wenn man Trennwände einschweißt, Scheiben zuschweißt oder Gurtpunkte verschweißt.

Ich habe damit argumentiert und dazu die technischen Daten wie Innenraumlänge zu Ladeflächenlänge etc. genannt und so ist nun schon der zweite Ram als LKW besteuert.

LG Bernd
 
Wurde mir seiner Zeit vom Finanzbeamten so gesagt. Habe aber nur Schrauben mit "Fake"-Schweißnaht reingedreht, da ich nämlich nicht weiß ob ich den Mazda nochmal verkauf und wenn ja mit oder ohne Sitzbank. War dann mit der LKW-Steuer überhaupt kein Problem. Und bevor ich mit dem Finanzbeamten anfang Diskussionen zu führen lass ich ihn in dem Glauben ich täte es so wie er es will
;)
Und was wollen die? Beschissen werden :mrgreen:
 
Da wäre ja mal ein direkter Vergleich interessant gegen einen Vw T5 doka mit pritsche...

Da brauchen wir garnicht viel zu vergleichen. Ich habe hier 3 T5-Kombi, also voll verglast und mit 2.te Sitzreihe, also 5-Sitzer.
Sind alle 3 als LKW zugelassen, versichert und besteuert.
 
Den Brechreiz hab ich auch, aber der nicht weg zu diskutierende Punkt ist die Zuladung. Laut meinem FA muß diese mindestens 38% des zulässigen Gesamtgewichtest betragen. Da kommt der RAM im Normalfall nicht hin, so eine T5 Pritsche aber offenbar schon. So wurde es mir gesagt.
Ich hab aber keine Ahnung, wie hoch die Zuladung bei so einem T5 ist.

Daher hat er mein Argument mit der Beamtenwillkür nicht gelten lassen.
 
Das Leergewicht eines T5 liegt zwischen ca. 2093 (unsere LKWs) und ca. 2500 Kg (mein damaliger Multivan).
Das ZuGg unserer LKWs liegt bei 3000 Kg, wir reden also von ziemlich exakt 30 %.
Und ob der Laderaum mit seinen 179 cm bei 5,3 m Fahrzeuglänge wirklich länger ist, müßte ich nachmessen.

Das mit der Beamtenwillkür stimmt aber zu 100 %.
 
Unter einem LKW stellt sich der Herr Beamte halt etwas anderes vor... so eine coole Karre kann man nur zum Privat-Vergnügen haben. :? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Ich bin sicher dass diese Art Konversation auf dem Amt mit keinem VW/Sprinter DoKa Pritschenwagen-Besitzer geführt wird.
 
Unter einem LKW stellt sich der Herr Beamte halt etwas anderes vor... so eine coole Karre kann man nur zum Privat-Vergnügen haben. :? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Ist ja auch was dran. Vermutlich werden hierzulande 95% der RAMs privat genutzt, aber nur 5% der VW Doppelkabiner. Bei einem Amarok sieht es wohl ähnlich aus, da fahren wohl auch recht wenige privat mit rum. Die meisten, die ich so sehe, sind alles Landschaftsgärtner...
 
Unter einem LKW stellt sich der Herr Beamte halt etwas anderes vor... so eine coole Karre kann man nur zum Privat-Vergnügen haben. :? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Ich bin sicher dass diese Art Konversation auf dem Amt mit keinem VW/Sprinter DoKa Pritschenwagen-Besitzer geführt wird.

Das entspricht auch der Aussage meines Steuerberaters. Das Finanzamt sieht in einem Pickup eher Pkw als Lkw :redhotevil: Fahr nen Sprinter und kein Schwein fragt nach wieviel der privat genutzt wird. Kauf dir nen Ram als Lieferwagen und einen Pkw als Geschäftswagen und der Tanz geht los :redhotevil:
 
Es gibt auch noch der Besteuerung als "sonstiges" hab ich gestern gehört. Knapp 400EUR für'n 2011er quad cab.
 
ja, bin jetzt auch "Förderer der deutschen Zollbehörde"
8)

828€

Nächste Woche kommt noch das Abgasgutachten Der Gasanlage und somit reduzieren sich die bösen CO2'e von 477 auf 439... das spart ca 72€ im Jahr, wobei das Gutachten 113€ kostet.

Aber man(n) spart ja heftig durch das LPG.
Ganz nebenbei gibt es wohl auch Leute, die nachzahlen müssen, weil rückwirkend bis 2012 die LKW-Steuer aberkannt wurde :roll:

Gruß Eckhard :oops:
 
Das 477er-Gutachten tut echt weh. Hatte ich auch bis vor 3 Monaten
:evil:
 
Moin
Habe heute meinen Steuerbescheid vom Zoll bekommen.
185 € Jährlich für 2006 QuadCab 5.7 Hemi
 

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