PKW / LKW Steuer

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Die 185 € sind das Standard Gewicht des Rams ... glaube 3050 kg oder sowas.

Das habe ich auch im Schein stehen.

Gruß

Karl
 
Ja, aber damit haste fast keine Zuladung mehr... Schau mal nach Leergewicht und zulässigem Gesamtgewicht, da dürften nicht mehr als 2 Mann plus eine Kiste Bier reinpassen....
 
laut Schein knapp 500 kg Zuladung, aber gut technisch kann das Fahrzeug ja mehr ... von dem her passt das schon. Das sollte für 99,5% meiner Fahrten reichen.

Gruß

Karl
 
Mein 2014er hat 2870 Leer eingetragen, CC und MidSizeBed. Was steht denn bei deinem drin ? Kann mir kaum vorstellen, dass es soviel weniger sein sollte.
 
habe gerade meinen neuen RAM Modell 2017 Laramie CC in Berlin zugelassen; zugelassen wurde nun auf Geländefahrzeug zur Güterbeförderung; Pick up; und siehe an; zahle nun 185,- Steuer/Jahr

Jaja...

Freu Dich nicht zu früh...

Der Kämmerer findet Dich irgendwann...
 
Ich habe da noch mal eine Frage an die, die Ihren RAM erfolgreich umgeschlüsselt haben.

Hattet Ihr das Gutachten zur Erlangung der Einzelgenehmigung vorliegen oder ist das von der Prüfstelle online abgerufen worden?
Das ist eine Einzelabnahme. Wie hoch waren Eure Gebühren die Ihr zahlen musstet.

Im Augenblick sieht die Situation bei mir so aus das die Prüfer nicht wissen welche Voraussetzungen bei der Umschlüsselung noch erfüllt sein müssen. Ob er eine AHK haben muss oder nicht, ob die Laderaumabdeckung "ausgetragen" werden muss, wie hoch die Zuladung sein darf usw.

Vielleicht mag mir Einer mal meine Fragen beantworten.
 
Ich habe da noch mal eine Frage an die, die Ihren RAM erfolgreich umgeschlüsselt haben.

Hattet Ihr das Gutachten zur Erlangung der Einzelgenehmigung vorliegen oder ist das von der Prüfstelle online abgerufen worden?
Das ist eine Einzelabnahme. Wie hoch waren Eure Gebühren die Ihr zahlen musstet.

Im Augenblick sieht die Situation bei mir so aus das die Prüfer nicht wissen welche Voraussetzungen bei der Umschlüsselung noch erfüllt sein müssen. Ob er eine AHK haben muss oder nicht, ob die Laderaumabdeckung "ausgetragen" werden muss, wie hoch die Zuladung sein darf usw.

Vielleicht mag mir Einer mal meine Fragen beantworten.


Meine Frage hat sich erübrigt. Zumindest ist meiner jetzt als "Geländefahrzeug z. Gü. bef. b. 3,5 t / Pick-up / N1G BE" umgeschlüsselt worden. Es ist nichts weiteres ausgetragen oder mit Auflagen versehen worden. Mal sehen ob sich bei der Steuerberechnung durch die Zollbehörden etwas ändert. Zu den Gebühren knapp 30,-- € für den TÜV und knapp 12,-- für das Straßenverkehrsamt.
 
Meine Frage hat sich erübrigt. Zumindest ist meiner jetzt als "Geländefahrzeug z. Gü. bef. b. 3,5 t / Pick-up / N1G BE" umgeschlüsselt worden. Es ist nichts weiteres ausgetragen oder mit Auflagen versehen worden. Mal sehen ob sich bei der Steuerberechnung durch die Zollbehörden etwas ändert. Zu den Gebühren knapp 30,-- € für den TÜV und knapp 12,-- für das Straßenverkehrsamt.

Hi, das Thema ist ja bei jedem neuen RAM immer heiß und spannend.
:-D


Ich habe mittlerweile mein Fahrzeug vorführen dürfen und einiges an Hirnschmalz eingesetzt und an die LKW Steuer ran zu kommen. Fazit: Ich gebe es auf!
nach dem ich den Einspruch eingelegt hatte - durfte ich innerhalb von 4 Wochen (nach dem man sich nach 2 Monaten per Brief bei mir meldete) mein Fahrzeug vorführen.
Ich wurde gleich begrüßt mit dem Satz: "Wieder einer!". Naja, nach dem alles vorbei war, hatte man sich dann innerhalb von zwei Tagen (komisch geht das schnell) per sehr ausführlichen Brief bei mir gemeldet.

In diesem Brief (5 Seiten lang) steht drin, das die Stelle, die die Ausmessung gemacht hat, als LKW einstuft, jedoch das Hauptzollamt nicht zu diesem Entschluss kommt, weil:

1. Fläche Innenraum ist laut Messung 52% groß (also über die Hälfte der Gesamtfläche)
2. Ladefläche beträgt ca. 30 % Anteil an der Gesamtfläche (spricht für PKW, da LKW mindesten 60% als Nutzfläche haben)
3. 5 Sitze eingetragen sind, die je durch eine Türe erreichbar wären
4. Die hintere Sitzreihe ist zudem auch noch separat gesichert (AirBag, usw), was darauf hinweist dass das Fahrzeug überwiegend für die Personenbeförderung gedacht ist
5. Die hintere Zugangsmöglichkeit (also die Türen) sind zu dem verglast und daher nicht ursprünglich als Ladefläche, die kurzfristig als Sitzplatz umgebaut werden kann, gedacht
6. Das Gesamtgewicht im vergleich zum Leergewicht, also entspricht dies der Zuladung, ist immer "Rahmen" eines PKWs und weist nicht auf einen LKW hin
7. Die Höchstgeschwindigkeit von 172 Km/h entspricht die eines PKWs und nicht eines LKWs

Die Angaben in meiner ZB sind ebenso "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t". Es steht auch N1G drin, aber jedoch BA und nicht BE. Besteht für mich also noch Hoffnung? :shock: :roll:

Schönen Sonntag noch.
 
Ja, BE eintragen lassen sofern der Prüfer willig ist und dann geschmeidig abwarten nachdem du das hast eintragen lassen. :idea:
 
Ja, BE eintragen lassen sofern der Prüfer willig ist und dann geschmeidig abwarten nachdem du das hast eintragen lassen. :idea:

Was sagen denn genau die Buchstaben? Ich meine die Kategorie "Art des Aufbaus" ist klar, aber was das Kürzel für BE bzw.. BA?
 
Natürlich ist es immer schön wenn ich man den einen oder anderen Euro einsparen kann. Die ca. 400 € unterschied sind schon schön. Aber das ist für mich nicht der Hauptgrund.
Für mich persönlich ist es halt gut das in meinem Fahrzeugschein nicht mehr LKW steht sondern PickUp. Ab und an hole ich ein KFZ am WE mit dem Hänger ab das nicht zu Sportzwecken genutzt wird. Oder mal einen Holzanhänger für den Schwiegervater
:)


Diese Problematik hatte ein befreundeter PickUp-Fahrer auch, und durfte ein Bussgeld von etwas mehr als 100 € zahlen. Er hat anschließend auch die Aufbauart ändern lassen und fährt seitdem zwar mit Kontrolle, aber ohne Bussgeld durch die Gegend da es für die "Überwachungsorgane" kein ausgewiesener LKW mehr ist.

Übrigens auf dieser "Grundlage" https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R0678&from=DE hat bei mir der TÜV die Eintragung durchgeführt, bzw. ist das Datenblatt.
 
LKW BA: Ein Fahrzeug das ausschließlich oder vornehmlich für die Beförderung von Gütern ausgelegt und konstruiert ist. Es kann auch einen Anhänger ziehen.

PickUp BE: Ein Fahrzeug mit einer Höchstmasse bis 3.500 kg, in dem sich die Sitzplätze und der Ladebereich nicht in einem gemeinsamen Innenraum befinden.

(Quelle o. g. EU Verordnung Seite 48)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Die Angaben in meiner ZB sind ebenso "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t". Es steht auch N1G drin, aber jedoch BA und nicht BE. Besteht für mich also noch Hoffnung? :shock: :roll:

Schönen Sonntag noch.[/quote]


Leute, nicht böse gemeint aber:
wenn ihr Faragen zur Umschlüsselung von BA nach BE habt, also was das bedeutet, wie das geht, was es bewirkt, usw. dann lest euch doch bitte einfach die letzten Seiten dieses Threads selbst durch.
Hier wurde alles, aber auch wirklich alles, bis ins Detail mit Quellenangaben zum Pickup Forum usw. durchgekaut.
Die Mühe müsst ihr euch einfach machen.
Wenn wir hier jedem einzelnen alles wieder von vorne erklären ist der Thread bald paar hundert Seiten lang, alles wichtige geht im belanglosen unter und niemand findet sich mehr zurecht.

Siehe auch hier:

https://www.pickuptrucks.de/index.p...-be-pick-up-fragen-und-paragrafenreite#190617
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für den Link. Dort ist ein Bild verlinkt was einen Auszug aus dem KBA und damit auch erklärt wird was BE und BA auf sich haben.
;)


Ich bin selbst kein Freund von erneuten Erklärungen und immer wieder das "Durchkauen" was bereits erklärt worden ist.
:!:


Natürlich ist es immer schön wenn ich man den einen oder anderen Euro einsparen kann. Die ca. 400 € unterschied sind schon schön. Aber das ist für mich nicht der Hauptgrund.
Für mich persönlich ist es halt gut das in meinem Fahrzeugschein nicht mehr LKW steht sondern PickUp. Ab und an hole ich ein KFZ am WE mit dem Hänger ab das nicht zu Sportzwecken genutzt wird. Oder mal einen Holzanhänger für den Schwiegervater
:)


Diese Problematik hatte ein befreundeter PickUp-Fahrer auch, und durfte ein Bussgeld von etwas mehr als 100 € zahlen. Er hat anschließend auch die Aufbauart ändern lassen und fährt seitdem zwar mit Kontrolle, aber ohne Bussgeld durch die Gegend da es für die "Überwachungsorgane" kein ausgewiesener LKW mehr ist.

Übrigens auf dieser "Grundlage" https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R0678&from=DE hat bei mir der TÜV die Eintragung durchgeführt, bzw. ist das Datenblatt.

Prima, da werde ich nochmal nachhaken. Prinzipiell geht es mir nicht ums Geld, eher darum, das wenn ich es so "laufen lassen" ich immer ein ungutes Gefühl haben werde, das etwas nicht abgeschlossen ist.
:-D
 
Prima, da werde ich nochmal nachhaken. Prinzipiell geht es mir nicht ums Geld, eher darum, das wenn ich es so "laufen lassen" ich immer ein ungutes Gefühl haben werde, das etwas nicht abgeschlossen ist.
:-D

Wenns Dir nicht ums Geld geht, warum schließt Du dann nicht mit der Hubraumsteuer ab ? :mrgreen: :mrgreen:
 
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