PKW / LKW Steuer

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Also bei mir hat das umschlüsseln gewirkt
;)

Macht ne Ersparnis von 465€/Jahr
8)
 
Hatte heute Umschlüsseltermin. Tüv Onkel meint geht nicht, da es ein national zugelassener LKW ist. :shock: Er könne nur unter Ziffer 22 schreiben, daß die Kiste N1G BE entspricht. Wird dem Zoll so nicht reichen. Übermorgen mal die Dekra fragen was die so meinen. Ich finde noch einen der's macht.
:evil:
 
Hatte heute Umschlüsseltermin. Tüv Onkel meint geht nicht, da es ein national zugelassener LKW ist. :shock: Er könne nur unter Ziffer 22 schreiben, daß die Kiste N1G BE entspricht. Wird dem Zoll so nicht reichen. Übermorgen mal die Dekra fragen was die so meinen. Ich finde noch einen der's macht.
:evil:

Nein, reicht dem Zoll nicht, steht bei mir auch im Zusatztext. Gilt nur, wenns auch unter 4/J steht.
Hatte heute HU bei der Dekra, die dürfen angeblich nicht umschlüsseln. Darf nur der TÜV
:evil:
 
Zumindest hier in Hessen darf es die Dekra nicht. Ist TÜV Hoheit. Der TÜV Gevatter hat mir gesagt Auflasten geht nur mit Genehmkigung des Herstellers. Hat das schon mal jemand gemacht, wie ist das Prozedere? In meinem Fall von ZGG 3040 auf 3500. Dann würd's auch wieder passen.
 
Gibt beim Tüv Nord ein Schreiben für die Auflastung. Kann man dort über den Tüver kaufen. Muß er sich nur schlau machen. Achse A und B zusammenzählen ist zu einfach und damit macht man kein Gewinn, ergo wurde das vor nen paar Jahren abgeschaft und nun muß man es bezahlen.
 
Gibt beim Tüv Nord ein Schreiben für die Auflastung. Kann man dort über den Tüver kaufen. Muß er sich nur schlau machen. Achse A und B zusammenzählen ist zu einfach und damit macht man kein Gewinn, ergo wurde das vor nen paar Jahren abgeschaft und nun muß man es bezahlen.

Gab es bei meinem ohne Aufpreis (TÜV Nord). Ohne Schreiben, es wurden nur die Achslasten betrachtet.
 
Gibt beim Tüv Nord ein Schreiben für die Auflastung. Kann man dort über den Tüver kaufen. Muß er sich nur schlau machen. Achse A und B zusammenzählen ist zu einfach und damit macht man kein Gewinn, ergo wurde das vor nen paar Jahren abgeschaft und nun muß man es bezahlen.

Ich war beim TÜV Nord.
Aussage war:
Beim Gen 4 möglich, Gen 3 nicht möglich
:evil:
 
Ich habe mir mal erlaubt bei der übergeordneten Stelle nachzufragen, warum es unterschiedliche Besteuerungen für den RAM gibt.

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Kraftfahrzeugsteuer ging zum 1. Juli 2009 nach einer Änderung des Grundgesetzes von den Ländern auf den Bund über. Die Länder erhalten hierfür seither eine gesetzlich geregelte jährliche Kompensation von rd. 9 Mrd. Euro. Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer wurde erst im Verlaufe des ersten Halbjahres 2014 durch die Hauptzollämter von den Landesfinanzbehörden übernommen. Da es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um so genannte Dauerbescheide handelt, gelten im Einzelfall ggf. noch durch die vormals zuständigen Finanzämter ergangene Steuerbescheide.

Nach aktueller Rechtslage werden die jeweiligen verkehrsrechtlichen Feststellungen zur Fahrzeugklasse und Aufbauart auch für die Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Dies regelt der § 2 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Für bestimmte Fahrzeuge der europäischen Klasse N1 und entsprechende weitere ist jedoch ausdrücklich die Anwendung der Steuersätze für Pkw bestimmt. Die Fahrzeugklasse selbst wird nicht geändert. Insoweit ist eine durchgängige Eingruppierung des „Dodge RAM“ gegeben. Der § 18 Absatz 12 KraftStG beinhaltet diese Sonderregelung. Der Deutsche Bundestag hat sie bereits mit dem Verkehrsteueränderungsgesetz vom 5. Dezember 2012 aus umweltpolitischen Gründen beschlossen (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Teil I S. 2431). Damit war beabsichtigt, eine aus ökologischer Sicht unangemessene Begünstigung bei nur gewichtsbezogener Besteuerung gemäß der Fahrzeugklasse N1 zu vermeiden. Es handelt sich in der Regel um emissionsstärkere Kfz, die kombiniert nutzbar, aber wie Pkw überwiegend zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind.

Weitere Informationen können Sie ggf. aus den Dokumenten des Gesetzgebungsverfahrens zum vorgenannten Verkehrsteueränderungsgesetz und zum Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Teil I S. 3344) entnehmen. Letzteres ging auf eine Initiative der Länder im Bundesrat zurück. Das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages kann bei einer Nachschau ebenfalls hilfreich sein (https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Viele Grüße
Im Auftrag

Jacqueline de Fries
________________________
Referat für Bürgerangelegenheiten
- Leitungsstab -
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030-18682-3300
Fax: 030-18682-3260
E-Mail:
 
Was sagt uns das?

Die sind nicht in der Lage durchgängig ihre Regelungen einzusetzen.

Warum das mit BE dann trotzdem mit der Gewichtsbesteuerung klappt ist mir schleierhaft.

Genauso warum sich die "Dauerbescheide" irgendwann ändern ...
 
viel schleierhafter ist mir das der bund es nicht schafft einheitlich zu besteuern
:-D

warten wir etwa dann auf Nachforderungen?????
 
Ja, bei der Erstzulassung....
Wart mal auf den Bescheid im nächsten Jahr.
:)
 
Ja, man zahlt ja immer nur bis zum 31.12. Da kommt das mit den 174€ schon hin
;-)

Hä?

Die KFZ-Steuer ist immer einjährig, ab Tag der Zulassung oder Änderung. Hat also nix mit dem Jahreswechsel zu tun.
Und über die "erwürfelten" Beträge wundert sich hier doch wohl keiner mehr.
 
Hä?

Die KFZ-Steuer ist immer einjährig, ab Tag der Zulassung oder Änderung. Hat also nix mit dem Jahreswechsel zu tun.
Und über die "erwürfelten" Beträge wundert sich hier doch wohl keiner mehr.

Den etwa übersehen ?
 

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