Kaufberatung: Neue Rechtssprechung und Wandlung -> Unfallfreiheit

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Für die Betroffenen eines Unfallvorschadens spannendes Urteil

Ihr gebrauchtes Auto wollen Verkäufer natürlich im besten Licht erscheinen lassen. Das ist verständlich, doch Unfallschäden verschweigen sie besser nicht.

Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen will, muss dem Käufer ungefragt bekannte Mängel und Unfallschäden mitteilen. Das gilt auch dann, wenn diese fachmännisch behoben wurden. Ansonsten kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dabei ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Käufer davon erfährt. Daher sind Rückabwicklungen im Einzelfall auch nach langer Zeit oder starker Nutzung möglich. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil (Az: 15 O 68/19) des Landgerichts Coburg.
In dem Verfahren ging es um einen Mann, der ein sieben Jahre altes Auto mit 122.000 Kilometer Laufleistung für 10.500 Euro gekauft hatte. Im Kaufvertrag wurde ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart. Allerdings mit der Zusicherung, dass der Wagen mit der Ausnahme eines Stoßstangenschadens keinen Unfallschaden habe - zumindest für die Zeit, in dem er dem Verkäufer gehörte.

Ein Unfall bringt Vorschäden ans Licht​

Der Mann verunfallte mit dem Auto, und darauf wurde es begutachtet. Es stellten sich dabei erhebliche, für 5000 Euro reparierte Schäden durch einen vorherigen Unfall heraus. Nun wollte der Mann den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer, so der Vorwurf, hätte das Auto von seinem Bruder gekauft und dieser hätte ihn auf die reparierten Vorschäden hingewiesen.
Im Verfahren machte der Beklagte dazu teils widersprüchliche Aussagen und berief sich auf den Zusatz, nur die Unfallfreiheit in seinem Besitz zugesichert zu haben. Außerdem sei der betreffende Schaden repariert worden, und der Käufer hätte den Wagen ausreichend besichtigen können - eine arglistige Täuschung durch Verschweigen des Schadens bestritt er.

Der Verkäufer muss das Auto zurücknehmen​

Dem Gericht nach hatte der Verkäufer Kenntnis vom Vorschaden. Es wertete das Verschweigen desselben als arglistiges Handeln. Dafür ausreichend ist, dass der Verkäufer es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer das Auto sonst gar nicht oder zumindest nicht zum späteren Preis erworben hätte.

Auch ungefragt müssen Verkäufer von Gebrauchtwagen Käufer auf bekannte Mängel und Unfallschäden aufmerksam machen. Auch dann, wenn sie fachgerecht behoben worden sind. Nur Bagatellschäden müssten nicht genannt werden. Als Beispiel nannte das Gericht ganz geringfügige äußere Schäden, etwa im Lack. Schäden mit Reparaturkosten von 5000 Euro fallen demnach nicht darunter.

Der Kläger konnte den Kauf rückgängig machen, musste sich aber beim Kaufpreis den Nutzen von fast 20.000 Kilometer mit 2700 Euro anrechnen lassen.
 
Nun ja, ist aber grundlegend mal keine neue Rechtsprechung, gilt so schon seit Jahren. Die Frage, was ein Einzelrichter im Streitfall entscheidet, steht halt dann nochmal auf einem anderen Blatt...
;)
 
Ich denke nur an den Totalschaden, der in Deutschland noch einen kleinen Parkrempler hatte, womit er dann offiziell verkauft wurde
 
Ja sicher, aber rein von der Rechtsgrundlage her, hat sich da nichts geändert...
;)
:thumbup:
 
Ich denke nur an den Totalschaden, der in Deutschland noch einen kleinen Parkrempler hatte, womit er dann offiziell verkauft wurde
Klingt in der Theorie wunderbar, aber ziehe so eine Prozedur mal in der Praxis durch.

Eine Freundin von mir hat einen gemachten Totalschaden von den Schrotthändler in Hanover gekauft, unwissentlich. Es wurde auf einen Unfall hingewiesen, woraufhin angeblich nur Stoßstange und paar Blechteile betroffen waren....

In Wirklichkeit ist der Rahmen vorne um 3 cm zusammen gedrückt, in dem Fahrzeug hat in USA jemand sein Leben gelassen, die Airbags waren offen,…

Das ganze läuft mittlerweile seit fast 2,5 Jahren, und wie es mal ausgeht ist mehr als fraglich… Hängt wohl sehr vom Richter ab.
 
Ist ja ne gängige Masche.... im Gespräch wird bon einem kleinen Schaden gesprochen und im Kaufvertrag wird dann vermerkt, daß der Kunde über den Unfallschaden informiert wurde.
Und schon ist der windige Straßenhändler fein raus.
Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage. Und der Kunde hat nen Unfallschaden unterschrieben.
 
Nun, haben wir ja hier im Forum auch schon gelegentlich mal mitbekommen, gerade wenn augenscheinlich rund 70% der am Markt angebotenen Fahrzeuge, in Litauen zusammengedengelte Unfaller zu sein scheinen.

Wenn Vorschaden (was nicht immer ein Problem sein muss), dann detailliert im Kaufvertrag umschrieben - sonst wird nix unterschrieben, ganz einfach... Wenn sich die angebliche "Delle in der Tür" dann nämlich als Überschlagschaden erweist, kann sich auch der Händler nicht mehr aus der Affaire ziehen.

Aber wie gesagt, es kommt schon sehr auf den Richter an. Ich hab auch gerade einen an der Backe, der in seiner Laufbahn augenscheinlich ein paar Fortbildungsstunden geschwänzt hat. Für den sind selbst gefälschte Fahrzeugpapiere und 6 statt 2 Vorbesitzer kein ersichtlicher Grund für eine Rückabwicklung (nein, nicht beim Ram, das Benz'le ist das Problemkind...
:D
). Zieht sich jetzt schon seit zweieinhalb Jahren und wird wahrscheinlich in 2. Instanz am Landgericht entschieden werden müssen.
 
Nun, haben wir ja hier im Forum auch schon gelegentlich mal mitbekommen, gerade wenn augenscheinlich rund 70% der am Markt angebotenen Fahrzeuge, in Litauen zusammengedengelte Unfaller zu sein scheinen.

Wenn Vorschaden (was nicht immer ein Problem sein muss), dann detailliert im Kaufvertrag umschrieben - sonst wird nix unterschrieben, ganz einfach... Wenn sich die angebliche "Delle in der Tür" dann nämlich als Überschlagschaden erweist, kann sich auch der Händler nicht mehr aus der Affaire ziehen.

Aber wie gesagt, es kommt schon sehr auf den Richter an. Ich hab auch gerade einen an der Backe, der in seiner Laufbahn augenscheinlich ein paar Fortbildungsstunden geschwänzt hat. Für den sind selbst gefälschte Fahrzeugpapiere und 6 statt 2 Vorbesitzer kein ersichtlicher Grund für eine Rückabwicklung (nein, nicht beim Ram, das Benz'le ist das Problemkind...
:D
). Zieht sich jetzt schon seit zweieinhalb Jahren und wird wahrscheinlich in 2. Instanz am Landgericht entschieden werden müssen.
Du bist aber auch kleinlich.
8|


Wußtest Du z.B., das es im polnischen das Wort Fahrzeugpapiere gar nicht gibt.
8o
:D
:D
:D
 
Oben