Anschreiben der FA´s und wie geh ich damit um?

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ThorstenD

Guest
Zunächst mal was Grundsätzliches:
Der BFH hat ein Urteil zum von Proallrad geführten Musterprozess gefällt. Streitgegenstand war ein Toyota Geländewagen (KEIN Pickup!!!). Das Urteil des BFH inkl. unserer Kommentierung kann jeder im gepinnten Thread hier unter "Gesetzliches" nachlesen und sollte dies auch tun so er denn verstehen will was da "schief gelaufen" ist. Aus verschiedenen Gründen wurde nun von uns Verfassungsbewschwerde in Karlsruhe eingereicht. Wird die Beschwerde angenommen (annehmen heißt noch nicht entscheiden!!!) haben ALLE Einspruchsvorgänge etc. zu Ruhen! Das heißt, kein FA darf in dem Fall Entscheidungen treffen!
Weiter: Das BFH Urteil behandelt wie oben geschrieben einen Toyota Geländewagen und keinen Pickup. Es ging also bei der Klage um die sogenannten Mehrzweckfahrzeuge mit Typisierung M1AF laut Europa RiLi 70/156EWG. Eine explizite Pickupklage von uns (ebenfalls Musterklage) ist anhängig und wird wohl in Kürze in Köln verhandelt werden. Es ist jedoch stark davon auszugehen das es auch hier bis zum BFH gehen wird, allein schon um eine Bundesweite Gültigkeit zu erlangen.

Fazit: Die FA´s glauben jetzt nach dem Urteil des BFH (wir erinnern uns, Thema: Mehrzweckfahrzeuge, NICHT Pickup) auch in Sachen Pickup tätig werden zu müssen und schicken euch diese netten Schreiben.

Was tun wenn ihr ein Schreiben auf den Tisch bekommt?
Zunächst Ruhe bewahren und GENAU lesen was sie wollen. Groll gegen die Sachbearbeiter zu hegen bringt garnix, die Jungs und Mädels führen nur "Befehle" aus, der eine macht´s gerne, der andere weniger gerne aber sie müssen´s halt tun.
Dann gilt es zu erkennen welche Art Schreiben Ihr bekommen habt:
1. Schreiben zur Begutachtung des Fahrzeuges (anhand von Bildern oder ggf. mit Termin zur Vorführung) oder
2. Neuen Steuerbescheid (als PKW)

Im Falle 1: Hierzu schreib ich nix! Ich bitte um Nachsicht diesbezüglich. Auskünfte zu diesem Thema bin ich durchaus bereit zu erteilen, ABER: Ausschließlich persönlich am Telefon. Hintergrund: Jeder Fall ist etwas unterschiedlich gelagert.
Grundsätzlich gilt jedoch für alle gleich: Es ist in jedem Fall die zur Personenbeförderung geeignete FLÄCHE zu messen (und zu berechnen) und der Nutzfläche gegenüber zu stellen und NICHT die Längenverhältnisse von Fahrgastraum zu Ladefläche! Hinweise zur Vermessung des Fahrzeuges findet Ihr auf unserer Internetseite: https://www.proallrad.com

Im Falle 2: Ist der Steuerbescheid zugestellt habt Ihr 4 Wochen Zeit Einspruch dagegen einzulegen. ZAHLEN MÜSST IHR DEN BETRAG ABER TROTZDEM ERSTMAL!!! Wenn Ihr ne Chance haben wollt das Geld wieder zu sehen, MUSS Einspruch eingelegt werden. Denn nur dann bekommt Ihr (im Falle einer positiven Entscheidung, wovon wir ja ausgehen) auch rückwirkend euer Geld zurück!
Wird der Einspruch abgewiesen habt Ihr drei Möglichkeiten:
1. Selbstständig den Klageweg beschreiten
2. Unter Hinweis auf die anhängigen Musterklagen bzw. die Verfassungsbeschwerde das "Ruhen des Verfahrens" bei euren zuständigen FA beantragen. Wird es abgewiesen => Siehe 1. Wird stattgegeben ruht euer Verfahren bis die endgültige Rechtslage geklärt ist.
3. Euch geschlagen geben und es einfach hinnehmen.

Thema Einsprüche: Ich bitte um Verständniss dafür das ich hier keinen "Vordruck" veröffentliche den Ihr dann einfach verwendet oder telefonisch was "diktiere". Das wäre vor allem unseren Mitgliedern von Proallrad gegenüber alles andere als Fair. Es gibt aber natürlich die Möglichkeit einen Anwalt zu konsultieren der die Einsprüche schreibt (kostet natürlich Geld, ist ja klar). Bei Bedarf würde ich euch einen sehr guten Anwalt zu dem Thema nennen, allerdings auch nur bei einem persönlichen Kontakt (z.B. Telefonat).

Dieser Thread wird von mir geschlossen da er zur Info dienen soll und nicht als Diskussions-Thread zum Thema KFZ-Steuer. Von letzteren haben wir inzwischen mehr als genug.

P.S.: Meine Telefonnummer gibt´s bei Bedarf per PN.
 
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