Wer hat sowas im Schein stehen.....

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odersky

Mannschaftskabine
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Servus,
Könnt ihr mal schauen was in euerm Schein genau drinn steht?!

Bei:

......Wegstr.i.meilen; 59(1),fabr.-sch.,li.*jew.zul."in etwa wirkung gegeben. Ausn.gen. Erf.

Habe ich mir sagen lassen, das dass Auto so keine Betriebserlauniss hat :roll:

Da muss stehen:

......Wegstr.i.meilen; 59(1),fabr.-sch.,li.*jew.zul."in etwa wirkung gegeben.Ausn.gen ert. Rp.musterstadt.
 
auf was ihr alles kommt. ich bin begeistert. dafür steht in meinem schein DODGE RAM SRT 8. dürfte ich der einzige sein.
 
Bei unserem caravan steht gar nichts vom tacho im schein....
Kann aber sein, dass die das auch vergessen hat.... das ganze ding ist voller
Fehler: uss import, marke doge usw... :roll:

Beim ram hab ich eh kmh tacho
 
Tach,

also bei mir steht da überhaupt nix drin wegen Meilen :?

oder is des nur uff den SRT10 bezogen?
 
NEE!

Es geht rein darum,das irgendwo steht : Ausn.gen. Erf.
Was soviel bedeutet, das eine " Ausnahmegenehmigung erforderlich ist" aber nicht vorhanden ist
:!:

Wenn das so im Schein steht, hat das Fahrzeug keine Zulassung. :roll: :shock:
:!:




Wenn da steht Ausn.gen ert. Rp.musterstadt
Was soviel bedeutet, wie "Ausnahmegenehmigung erteilt Regierungspräsidium Musterstadt"
Wenn das so im Schein steht ist alles i.O.

Es war nicht speziell auf den Tacho bezogen.
 
Ja steht bei mir auch drin.Ich musste mir eine Ausnahmegenemigung beim Strassenverkehrsamt holen.Hat mich 280 eus gekostet.Den schein muss ich immer dabei haben .
 
NEE!

Es geht rein darum,das irgendwo steht : Ausn.gen. Erf.

Es war nicht speziell auf den Tacho bezogen.


Bei unserem Caravan steht nichts in der Art drin....

Beim Ram steht: Ausn. nach §70 STVZO D. LRA Bad Kissingen am ... Erteilt. Abw. v.d.Vorschrif.d.STVZ:38A
 
Ich habe 3 x "erf." stehen im Schein, nur bei 2 Eintragungen dazu steht ausdrücklich "durch xxx erteilt" . Bekommen und bezahlt habe ich natürlich alle 3. Denke nicht das die Betriebserlaubnis erlischt, schliesslich hat der Schalterhase bei der Zulassung ja alles schön abgetippt in den neuen Schein und gesiegelt. Also muss sie auch die Ausnahmegenehmigungen prüfen. Seit den neuen Dreckspapieren steht ja auch nicht immer mehr alles drin, manches steht ja angeblich (?) auch "nur im System"
 
Ich habe 3 x "erf." stehen im Schein, nur bei 2 Eintragungen dazu steht ausdrücklich "durch xxx erteilt" . Bekommen und bezahlt habe ich natürlich alle 3. Denke nicht das die Betriebserlaubnis erlischt, schliesslich hat der Schalterhase bei der Zulassung ja alles schön abgetippt in den neuen Schein und gesiegelt. Also muss sie auch die Ausnahmegenehmigungen prüfen. Seit den neuen Dreckspapieren steht ja auch nicht immer mehr alles drin, manches steht ja angeblich (?) auch "nur im System"


Oh, oh! Ich würde nicht drauf wetten.
Wenn es da ein cop genau nimmt fährst du ohne "ABE"!
Egal wer wo was eingetippt und verpennt hat.
 
bei meinen Kisten steht immer Ausnahmegen. erf. und Ausnahmegen.erteilt.
Diese Ausnahmeg. ist dann auch mitzuführen .
So ist es hier in SH und HH
Ich hab mal einen zugelassenen Wagen verkauft wo auch nur Ausnahmeg. erforderlich drinnen stand.
der Käufer hat den Wagen nicht umgemeldet bekommen und richtig Sress gehabt die Genehmigungen zu bekommen.
 
Das mag bei euch so sein. Ich hab noch niemals eine Ausnahmegenehmigung in die Hand bekommen!

Genau das ist das Problem, es weiß keiner! Wenns eingetragen ist denkt man ja das alles i.O. ist.
Ist es aber nicht. Halter und Fahrer sind die deppen letztendlich.

Die Ausnahmegenehmigung führ die fehlende Leuchtweitenregulierung wird vom RP BW gar nicht mehr erteil!
Da muss man vorfahren....
 
Wenn eine Ausn.Gem.§ 70 STVZO erforderlich ist stehts im Brief und Schein.
Dann muß dort auch stehen:
Ausnahmegenehmigung Gem.$70 ABS1 Nr2 STVZO.... für die § xxxx von der Zulassungsbehörde unbefristet erteilt.

Zusätzlich steht bei meinen Wagen noch:
diese Eintragung ersetzt eine mitzuführende Ausnahmegenehmigung.

Sonst müßte ich wie bei meinem anderen Chevy diese Ausnahmegenehmigung,ein DinA4 Blatt mit allen abweichenden Paragrafen der STVZO,mitführen.


Wenn da nur steht weicht ab von Paragraf oder fehlt dann ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Und die erteilt die Zulassungsbehörde gegen Gebühr
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also bei mir steht da z.B.

Ausnahme Genehmigung erforderlich §50(8)LWR fehlt;§55A EMV nachgewies. in Anlehnung an 72/245/EWG usw... :roll:
 
Ja steht bei mir auch drin.Ich musste mir eine Ausnahmegenemigung beim Strassenverkehrsamt holen.Hat mich 280 eus gekostet.Den schein muss ich immer dabei haben .

So isses auch in HH, nur dass es hier ca. 65,-€ kostet. In meinem Fall "Scheinwerfer in etwa Wirkung gegeben, fehlende Leuchtweitenregulierung"
 
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