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Falls Du für den roten ´nen Bremspedalgummi brauchst, hab einen übrig !
8)
 
Hatte den gleichen Motor bei mir im RAM, der säuft zwar etwas viel aber hat seinen Dienst immer ordentlich im RAM geleistet. Der RAM ist ja kein Rennauto. ABER trotzdem finde ich das viel Geld für ohne Leder und dem Bj. Das hatte ich 2006 für meinen 2002ér auch bezahlt der hatte aber Leder und unter 100.000 gelaufen laut Tacho
;)

Such lieber noch etwas weiter und dann wirst du irgendwann den richtigen finden.
 
Hallo,
aus dem Nachbarlandkreis Wasserburg am Inn Warum LKW-Zulassung???
Das kann beim Hänger zeihen böse nach hinten losgehen,
grad wenn es fürs Hobby ist also vermehrt am Wochenende.

Also lieber PKW Zulassung und auch feiertags Anhänger aller Art fahren dürfen.

LKW mit Anhänger fallen unters Feiertagsfahrverbot (Sontage und Landes- wie Bundeeinheitliche- Feiertage) ,
da ist egal ob der 2,8 oder 3,5 oder 7,5to hat mit Anhänger ist da nix Außer mit Sondergenehmigungen sind teuer und nicht unbedingt leicht zu bekommen.

Gewerblich sieht es etwas anders aus da kann so ein Gespann auch eine Sondergenehmigung bekommen.
 
1. Ram sind alle LKW Zulassung
2. manche sogar bei der Steuer was sehr nett ist
3. mit LKW im Schein stehend gibt es keine 100 km/h Zulassung
4. Ram mit LKW und Anhänger an Sonn. und Feiertagen ist frei solange es für Turnier, Verein und Hobby ist

so das war alles

Ram fahren ist immer noch das beste was es gibt
 
1. Ram sind alle LKW Zulassung
2. manche sogar bei der Steuer was sehr nett ist
3. mit LKW im Schein stehend gibt es keine 100 km/h Zulassung
4. Ram mit LKW und Anhänger an Sonn. und Feiertagen ist frei solange es für Turnier, Verein und Hobby ist

so das war alles

Ram fahren ist immer noch das beste was es gibt


Hallo,

Echt ein Ram ist immer ein LKW?
Kann ich mir nicht vorstellen das ein Ram nicht auch als PKW zuzulassen geht und Steuerlich als LKW.

Also mein DB Sprinter ist als PKW zugelassen auf 3,5to und hat eine Kupplung für 3,5to sowie Fahrtenschreiber
Also zumindest scheint es die Möglichkeit zu geben.
Somit kein Fahrverbot an Sonn und Feiertagen.

Also im Punkt 4
bin ich mir da nicht so sicher,
Also nach aktueller Gesetzes Lage ist es Egal ob Verein oder Turnier oder sonst was
LKW egal wie schwer + Anhänger An Sonn- und Feiertagen Fahrverbot.
Ausgenommen sind Traktoren und Arbeitsfahrzeuge, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es gibt Möglichkeiten zu einer Ausnahme Genehmigung Transport von Lebenden Tieren aber man muss die Beantragen,
und wie alles bei uns Kostet das auch Geld und ist dann Befristet gültig und wird bei jeder Verlängerung erneut geprüft


Auszug über das Sonntags Fahrverbot
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de
Bußgelder – Missachtung des Sonntagsfahrverbots
Verstoß: Punkte Bußgeld (€)
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 0 120.-
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 0 570.-
Sonntagsfahrverbot in Deutschland – Welche genauen Regelungen gelten?
Wer kennt das nicht? Die Arbeitswoche war eine einzige Tortur. Der einzige Lichtblick schien das Wochenende und steht es erst einmal vor der Tür, heißt es entspannen und wieder Kraft tanken. Diese Idee bildet auch einen Teil der als „Sonntagsfahrverbot“ oder „Feiertagsfahrverbot“ bekannten Regelung. Ein Fahrverbot an Sonntag und Feiertagen soll die angenehme Ruhe und Zeit nicht stören, aber auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.

An welchen Tagen gilt ein Fahrverbot für Lkw?
Wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2016 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Sonntagsfahrverbot und Fahrverbot für Lkw – Sind tatsächlich nur Lkws und Sonntage betroffen?
Um die Antwort vorwegzunehmen. Nein, das Sonntagsfahrverbot gestaltet sich etwas differenzierter.
Das Fahrverbot für Lkw gibt es in Deutschland seit 1956 und gilt an:
• Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr
Allerdings gilt im Sommer, genauer gesagt im Juli und August, eine Ferienreiseverordnung für Lkw.
• Durch das Ferienreiseverbot im Sommer gilt für Lkw ein Fahrverbot am Samstag und Sonntag. Das heißt, dass auch an Samstagen von 7 bis 20 Uhr Lkw nicht fahren dürfen, für die auch das Sonntagsfahrverbot gilt. Dieses Verbot umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind.
Welche Fahrzeuge sind im Allgemeinen vom Sonntagsfahrverbot betroffen?
Das Sonntagsfahrverbot umfasst insgesamt:
• Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
• Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Lkw, für die das Sonntagsfahrverbot gilt, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht deutschlandweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam z.B. gilt nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw am Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
1. Neujahr
2. Karfreitag
3. Ostermontag
4. Tag der Arbeit (1.Mai)
5. Christi Himmelfahrt
6. Pfingsmontag
7. Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
8. Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
9. Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
10. Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
11. 1. und 2. Weihnachtstag
12.
Wer ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen?

Die StVO sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt. Vom Verbot sind ausgenommen:
• Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
• Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
• Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
• Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
• Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
• In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z.B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt
Sondergenehmigung beim Sonntagsfahrverbot: Ist ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot möglich?
Die Praxis der Sondergenehmigungen hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
• Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
• Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
• Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot können derweil Kontakt und Informationen bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden ersucht werden.
Bußgeld bei Missachtung des Sonntagsfahrverbots: Was gilt nach dem Bußgeldkatalog für Lkw?
Missachten Sie das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Dennoch sollten Sie sich an die Regelungen halten. Denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
• Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeughalter zu.
• Hat man als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, kommen Bußgelder in Höhe von 570 Euro auf den Halter zu
 
Soviel Text für nichts!
Setzt uns hier doch lieber ne Kopie von deiner PKW Zulassung hier rein, wenn Du dann einen Ram finden solltest.
 
Gut wenn das Landratsamt grünes Licht gibt ist es doch schonmal gut.

Nein Grünes Kennzeichen heißt Steuerbefreit bzw. begünstigt in deinem Fall Nutzungsbindung des Anhängers für Pferde oder Tiertransporte.
Wen man jetzt ein Umzug fährt mit dem Pferdeanhänger könnte das ein Bußgeld nach sich ziehen.

ich würde mir das aber schriftlich geben lassen vom Landratsamt,
und klären ob das nur Landesweit also Bayern oder auch Bundesweit gilt und wie es mit EU Ausland aussieht.
 
Die Kopie vom Schein kam ganz fix - find ich schon mal positiv!
Im Carfax find ich nichts - alles no problem oder no issues reported.

nur das hier: 05/29/2015 FCA US LLC Manufacturer Safety recall issued
#R25 DRIVER AIRBAG INFLATOR

der Verkäufer schreibt noch: "laut Händler in Deutschland seit 2010, 2 Vorbesitzer"

Die "Falte" in der Ladenflächenabdeckung kann man doch rausbügeln, oder? :cry:
 
hier ist der Ausdruck von der Ausnahme
 

Anhänge

  • Ausnahme Sonn- und Feiertagsfahrverbot.pdf
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Na, das ist doch mal positiv!

Hab vorher mit dem Verkäufer telefoniert: macht für mich einen Termin auf der Hebebühne.
So sei das Auto in gutem Zustand, Delle in der Chromstoßstange hinten, die Falte im Verdeck von Hitze.
Einzigst negativ: er hatte einen Kühlerschaden durch Frost vor einem Jahr!!! Repariert mit Rechnung!
Wenn der Motor keine Risse hat und anständig läuft, sollte das doch kein Manko sein, oder?
 
Na, das ist doch mal positiv!

Hab vorher mit dem Verkäufer telefoniert: macht für mich einen Termin auf der Hebebühne.
So sei das Auto in gutem Zustand, Delle in der Chromstoßstange hinten, die Falte im Verdeck von Hitze.
Einzigst negativ: er hatte einen Kühlerschaden durch Frost vor einem Jahr!!! Repariert mit Rechnung!
Wenn der Motor keine Risse hat und anständig läuft, sollte das doch kein Manko sein, oder?

Wenn's richtig repariert worden ist, kein Problem!
Trotzdem genau auf Undichtigkeiten achten, denn eigentlich sollte bei korrektem Frostschutz soetwas NICHT auftreten.
Unmöglich isses auch wieder nicht, verstehste :mrgreen: :roll: ?
Guck Dir den Block an, und achte auf die Froststopfen.
 
Einzigst negativ: er hatte einen Kühlerschaden durch Frost vor einem Jahr!!! Repariert mit Rechnung!
Wenn der Motor keine Risse hat und anständig läuft, sollte das doch kein Manko sein, oder?

Ich hoffe, es war auch nur der Kühler kaputt. Normalerweise gehen dann auch die Froststopfen
im Block raus !
Was aber viel wichtiger ist: warum hatte er einen Frostschaden?
Dieser entsteht doch nur, wenn zu wenig oder gar kein Frostschutz im Kühlwasser.
Entweder mangelnde Wartung....oder das Kühlsystem hatte vorher schon Probleme....und man hat zum Testen
nur Wasser aufgefüllt.
Ich will Dir den Ram nicht schlecht reden, aber nimm jemanden mit, der Ahnung hat....und mach ne ausgiebige Probefahrt.
Siehe coco, die doktort schon ein halbes Jahr mit so einer Geschichte herum, jetzt müssen die Köpfe runter, da evtl.
Zylinderkopfdichtung defekt.
 
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