Suche Papiere '99 RAM QC mit 6 Sitzen eingetragen

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Patrik

QuadCab
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Hallo Zusammen!

Im August letzten Jahres hat mein '99er RAM ja nach Vollabnahme beim TÜV in Rastatt erstmalig eine deutsche Zulassung erhalten.
Leider hat der Prüfer im Gutachten und somit in die Papiere eingetragen, dass ich den vorderen Mittelsitz während der Fahrt NICHT benutzen darf, mit der (mündlichen) Begründung, dass alle Sitze hinter der Frontscheibe, sprich in der 1. Reihe, einen 3-Punkt-Gurt haben müssen.
Somit läuft mein Ram also seither nur als 5-Sitzer, obwohl 6 Sitzplätze vorhanden sind.

Inzwischen habe ich jedoch festgestellt, das es haufenweise Fahrzeuge gibt, bei denen vorne in der Mitte auch nur (serienmässig) Beckengurte verbaut sind.
Darunter z.B. Dodge Ram, diverse Chevy PU's, Chevy Caprice und selbst diverse Sprinter und Transit (als Bus oder DoKa). Alle ganz legal als 6-Sitzer unterwegs obwohl nur Beckengurte vorne in der Mitte verbaut sind.

Nun würde ich gerne versuchen die ein oder andere Kopie von Fahrzeugpapieren von möglichst baugleichen Fahrzeugen zu bekommen, um diese Beschränkung bei nächster Gelegenheit wiederlegen und in meinen Papieren ändern lassen zu können.
Ich hoffe ein paar von euch können mir helfen und wären bereit mir eine Kopie eurer entsprechenden Papiere zu schicken.

Hier noch alle wichtigen Info's zu meinem Ram:

VIN: 3B7HC13Z3XG243009
Year: 1999
Make: Dodge
Model: Ram 1500 Laramie SLT / ST
Style/Body: Quad Cab 4D
Engine: 5.9L V8 SFI
Country of Assembly: Mexico


p.s. Wenn bei euch eine vernünftige Anhängelast eingetragen ist, wäre das auch hilfreich, da sich der Prüfer auch hier geweigert hat etwas einzutragen, trotz Typenschild am (Curt) Anhängebock (am Rahmen montiert).


Vielen Dank schonmal vorab!

MfG Patrik
 
Patrick,

hab gerade meine geprüft.

Steht unter Pos. 5.1 nur 5 Sitzplatz inkl. Fahrer

Die Sprinter hat eine 3 punkt gurte für die mitte sitzreihe, ist über eine zusatzbau hinter die sitz integriert.

AHK steht drin mit 3000 kg eingeträgen OHNE irgendwelches AHK zu nennen, hat nut die original Dodge 4 eckig mit eine Bock von eine deutsche Firma.

Wenn das hilft kann ich eine kopie von Schein senden.
 
mein alter VW T4 hatte in der mitte auch nur beckengurt ohne zusatzbau oder ähnliches...
ist ja ein deutsches fabrikat...
aber in CH sind die gesetze eh anders als in D
 
@ Patrik, habe im Schein 3,5 to anhängelast eingetragen. Und 6 Sitzplätze sind auch eingetragen. Ist auch ein 99er ram, allerdings nur ein crewcab. Dürfte aber nichts aus machen. Schicke dir gerne eine Kopie vom schein.
Gruss Ralf
 
@ Patrik, habe im Schein 3,5 to anhängelast eingetragen. Und 6 Sitzplätze sind auch eingetragen. Ist auch ein 99er ram, allerdings nur ein crewcab. Dürfte aber nichts aus machen. Schicke dir gerne eine Kopie vom schein.
Gruss Ralf

is das gleiche
 
Also erstmal Danke für eure Antworten.

Leider habe ich nur einen 2WD. Ich vermute mal das der Rahmen von "Curt" für die AHK werksseitig montiert wurde. Die Angaben auf dem Typenschild der AHK und im Handbuch bei "Frame mounted" (beide in lbs. angegeben) sind beide identisch und ergeben umgerechnet eine Anängelast von ziemlich genau 2,7 Tonnen.

Was die Sitze angeht dürfte es von den Papieren her keinen Unterschied zwischen CrewCab und QuadCab geben. Höchstens durch die Fzg.-Länge, was aber auch durch unterschiedliche Ladeflächen kommen könnte.
Da meiner aber hinten die Halbtüren hat, stehen da wie beim CrewCab auch, 4 Türen drin.

Somit wären für das Thema Sitze Ralf's Papiere schonmal perfekt.

Oder übersehe ich etwas?
 
Frame mounted bedeutet, dass die AHK über einen eigenen Anhängebock (das Ding mit dem Einschub) verfügt. Normalerweise schrauben die Amis die Kugel einfach auf die Trittstufe der Stoßstange, da dürfen die dann irgendwas um die 1500-2000lbs ziehen.
 
Kein Thema, pn mit deiner Adresse und ich schicke dir eine Kopie. Glaube nicht mal das der Prüfer nach der länge guckt..
:-D
 
@ Karsten:

Ja genau. Im Handbuch stehen drei verschiedene Angaben. Einmal für den einfachen Kugelkopf an der Stoßstange, dann nochmal für Stoßstange (vermutlich massieren Ausführung oder so) und eben für eine am Rahmen montierte, also "Frame mounted" Vorrichtung, welche dann wie gesagt umgerechnet etwa 2700 kg Anhängelast hat.
Ist die Variante mit dem Kugelkopf in Trittstufe der Stoßstange in Deutschland überhaupt zulässig?


@ Ralf:
Du hast Post
;)



Gibt es vielleicht noch jemanden der mir helfen kann?
Ich denke wenn ich dem Prüfer mehrere Kopien vorlegen kann bin ich auf der sichereren Seite über die Frage welche(r) Prüfer denn nun Recht hatte(n).
 
Weist du zufällig auch warum?
Die Stoßstange ist ja nun auch recht massiv und direkt mit dem Rahmen verschraubt.
Ich frag nur aus Neugier, würd mich mal interessieren wie das begründet wird.
 
Das liegt zum einen an der fehlenden Typprüfung von Stoßstange und Kugel, zum anderen auch an der Höhe. Bei mir ist die Stoßstange original irgendwo um die 80-90cm hoch, der Kugelkopf darf aber nur um die 45cm hoch sein.
 
Die Aussage re die AHK höhe von 450mm ist falsche.

Die Geländewagen sind nicht betroffen bei dieser Regelung und wenn eine abmessung gemacht werde denn nur in voll beladen zustand die Wagen, inkl. die zugelassig AHK Last.

Beispiel: RAM 1500 mit F1 & F2 boxen 3017 kg max. zugelassung Gesamtgewicht. Denn in Box G die Leergewicht ; 2540 kg

Max Ladung ist 3017 - 2540 = 477 kg inkl. Stuztlast so dass heist du darf 477 kg an die ladeflache laden, denn messen.

(Kleine TIPP.. lass bisschen Lüft aus die Reifen auch dass macht auch ein centimeter oder mehr aus..
;)


Hier ist eine Ausdruck von die EG Richtlinie.
Es gibt eine EU-Richtlinie, dass Geländewagen von der Höhenfestsetzung der AHK nicht betroffen sind.

Hier der genaue Text:

EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1

Zitat:
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

Und dazu noch die Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
 
Also nach der oben stehenden Definition hab ich auf jeden Fall schonmal keinen Geländewagen, da nur 2WD.
 
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