Hallo Zusammen,
Habe vor mir einen RAM 3500 zu kaufen, mache deshalb auch gerade den CE Führerschein.
Allerdings habe ich noch einige rechtliche Grundfragen, die ich auch nach längerem stöbern bei Google und im Forum nicht zweifelsfrei klären konnte, da sich einiges widerspricht bzw. für gewerbliche Fahrer gilt. Ich nutze ihn nur privat.
1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt laut StVZO 80km/h auf Autobahnen und Landstrassen für LKW von 3,5t bis 7,5t zGG, ausgenommen PKW. Kann man einen 3500er noch als PKW umschreiben und wenn ja ist die Begrenzung dann tatsächlich aufgehoben (Stichwort Sprinterurteil)? Und was hat es mit diesen 100km/h Zeichen auf LKWs auf sich? Kann man eine Sonderfreigabe oder so was bekommen?
2. TÜV
So wie ich das verstanden habe muss ich jährlich zum TÜV, aber gilt das auch, falls ich ihn als PKW zugelassen bekomme?
3. Fahrtenschreiber
Ist der Fahrtenschreiber auch bei einem rein Privat genutzten Fahrzeug vorgeschrieben? Habe noch in keiner Kaufanzeige gelesen oder gesehen das die sowas hätten.
4. Sonntagsfahrverbot für Hänger
Gilt die Ausnahmeregelung für Sport und Freizeitzwecke auch bei einem Fahrzeug über 3,5t?
5. Fahrzeugart und Zulassung
Dass die Behörden den Pick Up lt. Papieren als LKW offener Kasten bezeichnen, man aber die PKW Steuer bezahlen muss habe ich nun schon öfters gehört. ist es aber schon mal jemandem gelungen sein Wagen als PKW umzuschreiben hat aber dennoch die LKW Besteuerung erhalten? Kenne auch einen Fall bei dem der Pick Up als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zugelassen wurde.
Habe bestimmt noch tausend andere Fragen, wäre aber schon sehr dankbar über Auskünfte zu diesen.
Vielen Dank im Voraus
Habe vor mir einen RAM 3500 zu kaufen, mache deshalb auch gerade den CE Führerschein.
Allerdings habe ich noch einige rechtliche Grundfragen, die ich auch nach längerem stöbern bei Google und im Forum nicht zweifelsfrei klären konnte, da sich einiges widerspricht bzw. für gewerbliche Fahrer gilt. Ich nutze ihn nur privat.
1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt laut StVZO 80km/h auf Autobahnen und Landstrassen für LKW von 3,5t bis 7,5t zGG, ausgenommen PKW. Kann man einen 3500er noch als PKW umschreiben und wenn ja ist die Begrenzung dann tatsächlich aufgehoben (Stichwort Sprinterurteil)? Und was hat es mit diesen 100km/h Zeichen auf LKWs auf sich? Kann man eine Sonderfreigabe oder so was bekommen?
2. TÜV
So wie ich das verstanden habe muss ich jährlich zum TÜV, aber gilt das auch, falls ich ihn als PKW zugelassen bekomme?
3. Fahrtenschreiber
Ist der Fahrtenschreiber auch bei einem rein Privat genutzten Fahrzeug vorgeschrieben? Habe noch in keiner Kaufanzeige gelesen oder gesehen das die sowas hätten.
4. Sonntagsfahrverbot für Hänger
Gilt die Ausnahmeregelung für Sport und Freizeitzwecke auch bei einem Fahrzeug über 3,5t?
5. Fahrzeugart und Zulassung
Dass die Behörden den Pick Up lt. Papieren als LKW offener Kasten bezeichnen, man aber die PKW Steuer bezahlen muss habe ich nun schon öfters gehört. ist es aber schon mal jemandem gelungen sein Wagen als PKW umzuschreiben hat aber dennoch die LKW Besteuerung erhalten? Kenne auch einen Fall bei dem der Pick Up als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zugelassen wurde.
Habe bestimmt noch tausend andere Fragen, wäre aber schon sehr dankbar über Auskünfte zu diesen.
Vielen Dank im Voraus