PKW / LKW Steuer

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Bei meinem AUto musste die Clock Spring erneuert werden (Das Teil hinter dem Lenkrad).
Da wurde ganz schnell ein Cock Ring draus.... alle gelacht bis auf die junge Dame an der Kasse, die rot geworden ist
;-)
 
Bei meinem AUto musste die Clock Spring erneuert werden (Das Teil hinter dem Lenkrad).
Da wurde ganz schnell ein Cock Ring draus.... alle gelacht bis auf die junge Dame an der Kasse, die rot geworden ist
;-)

Entweder total verklemmt, oder halb fertiger Transgender :mrgreen:
 
soderle, ich war dann auch in Forchheim,
hatte aber weniger Glück :cry:
mein Gesamtgewicht ist einfach zu niedrig (3017kg) in Gegensatz zu meinem tatsächlichen Gewicht (laut Brief 2840, laut geeichter Wage 2700kg),
wenn ich den Zossen aufgelastet bekommen würde könnte mir Herr Schäfer die Umschlüsselung
eintragen aber mit gerade mal 200 kg Zuladung (wegen der Gasanlage) und 6 Sitzen wird das nichts :cry:
Auflastungsgutachten sinch nirgends zu bekommen ergo bleibe ich wohl bei der PKW Steuer :cry:

Hallo ich habe beim TÜV Vaihingen angerufen das gibt es ein DatenBlatt, ich hatte in der Tür und Schein/Brief 3040kg
stehen und bekam dann ohne Änderung auf 3200 kg erhöht
Ist nicht viel aber etwas beim dem RAM kannst jedes Kilo brauchen
gruss
 
160kg sind 160kg. Glückwunsch. Wäre schön, wenn jeder TÜV so ein Datenblatt abrufen könnte in der heutigen Zeit des Internet.
 
160kg sind 160kg. Glückwunsch. Wäre schön, wenn jeder TÜV so ein Datenblatt abrufen könnte in der heutigen Zeit des Internet.

TÜV Offenburg sagte Nein als ich Vorort War, dann rief ich draußen in Vaihingen an verlangte den Mann wieder.
Der sagte gehen Sie wieder rein ich blein am Handy ich sagte ok. Plötzlich bekam der vom TÜV Offenburg ein roten Kopf am Telefon und ich hatte die Eintragung für 16 Euro
gruss
 
Hallo ich habe beim TÜV Vaihingen angerufen das gibt es ein DatenBlatt, ich hatte in der Tür und Schein/Brief 3040kg
stehen und bekam dann ohne Änderung auf 3200 kg erhöht
Ist nicht viel aber etwas beim dem RAM kannst jedes Kilo brauchen
gruss

na das klingt ja mal gut, warte gerade auf den Rückruf aus Vaihingen
:)

Danke
 
Ist hier eigentlich bekannt ob jemand der seine Rückbank raus genommen hat und das Fahrzeug als 2 Personen Fahrzeug zugelassen hat trotzdem PKW Steuer berappen sollte ?

Ich habe jetzt mal meine Rückbank raus und wollte die Personen Anzahl auf 2 verringern lassen. Mein Problem ist das aber meine Zuladung immer noch bei nur 250 kg liegt...eingetragenes Leergewicht sind schon 3.250 kg.
Rein von der Zuladung ausgehend habe ich eigentlich keine Chance auf eine Besteuerung auf LKW...höchstens das die Herren vom Zoll bei einem 2 Personen Fahrzeug nicht mehr so genau hin schauen ?
Gibts da irgendwelche Erfahrungen ?

Mein Thema ist eigentlich folgendes, theoretisch sollte mein 5.9 Cummins ja als PKW nach Euro 2 besteuert werden. Zumindest laut einigen Infos hier aus dem Forum. Das würde ca. 950 € an Steuern machen. Wäre wegen mir eigentlich soweit in Ordnung, liegt im bezahlbaren Rahmen.
Allerdings besteuern die Herren vom Zoll meinen als Euro 1 oder Euro was auch immer. Auf alle Fälle beträgt die von denen festgesetzte Steuer 2.000 €. Was ich wiederum ziemlich teuer find.

Ich denke ich versuche es mal mit der Umtragung auf 2 Personen (kann ich ja auch wieder Rückgängig machen oder ? ), nur wenn ich jetzt eh schon mit dem TÜVler rum mache ist die Frage ob ich das auch irgendwie Versuche das der Wagen so eingetragen wird das die vom Zoll später wenigstens nach Euro 2 besteuern.
Was brauche ich dafür? Mit dem TÜVler reden ob der was bei bekommt? Oder muss ich selbst irgendwo ein Abgasgutachten auftreiben ? Bei den oft genannten Importeuren ist das ein relativ teures Spiel von denen ein Gutachten zu bekommen. Die lassen sich das gut bezahlen...oder ist das bei mir irgendwie falsch Eingetragen. Da zumindest hier im Forum jeder davon spricht das ein Gen2 Cummins nach Euro 2 und dementsprechend mit 950€ besteuert wird?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe letzte Woche auch viel zum Thema telefoniert und recherchiert.

Ruf dei zuständiges HZA an und Frage welche Kriterien für Besteuerung als LKW sein müssen.
Mir wurde gesagt das liegt zu Teilen im Ermessen des Beamten.
Evtl. reichen ausgetragene Sitze nicht und du musst ne Trennwand einbauen oder sogar die Fenster hinten verblechen.Das würd ich vorher erfragen

Zur EURO: Schau mal im Netz nach was du laut Schein für ne Norm hast. Wenn das EURO2 ist MUSS es auch si versteuert werden.
Aber die Umweltplakette ist nicht gleich der Euronorm
:)
 
Hatte auch mal Sitze austragen lassen wegen der Besteuerung.

Nur kurze Frage vorab: Umschlüsseln als Pickup N1G BE klappt nicht, oder? Das wäre das stressfreieste zur LKW Steuer und du kannst die Sitzplätze drinlassen...

Falls das nicht klappt, verhält es sich laut Zoll folgendermaßen:
Bei Fahrzeugen der Klasse LKW offener Kasten wird das Fahrzeug bei mehr als 3 Sitzplätzen vom System automatisch erkannt und grundsätzlich als PKW versteuert.
Sprich du müsstest so oder so nur zwei Sitzplätze ausbauen und austragen lassen, falls du aktuell einen Fünfsitzer hast und nicht die ganze Rückbank.

Wenn man nun so viele Sitze beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle (ich war bei Dekra) austragen lässt, dass noch max 3 Sitze eingetragen sind und anschließend bei der Zulassungsstelle seinen Fzg. Schein entsprechend ändern lässt, werden die Daten automatisch zum Zoll übertragen. Das System erkennt wiederum, dass nur noch drei Plätze eingetragen sind und besteuert ab sofort automatisch als LKW, also nach zGG.
Das heißt du bekommst automatisch einen neuen Steuerbescheid mit LKW Besteuerung.

Bei mir hat das auch genau so geklappt. Musste für die Änderung der Steuer nirgends anrufen, einfach nur den Fzg. Schein ändern lassen.

Mit der zulässigen Zuladung hat das auch nichts zu tun. Den Zoll interessiert es auch nicht ob da noch eine Trennwand oder ähnliches drin ist. Es geht bei dieser Methode rein um die Anzahl der eingetragenen Sitze. Das mit der Trennwand, verblechte Scheiben, Zuladung, usw. kommt nur zum tragen, wenn du die Sitzplätze nicht austragen lassen willst. Dann musst du beim Zoll persönlich Vorfahren und dem Zollbeamten mit eben diesen Argumenten versuchen klar zu machen, dass du trotz 5 eingetragen Plätzen einen LKW hast und den Raum auf der Rücksitzbank als Ladefläche nutzt. Diese Methode ist allerdings ein Glücksspiel. Es kommt größtenteils auf den jeweiligen Beamten, seine Tagesform, sein Hintergrundwissen, dein Argumentationsgeschick, usw. an. Bei manchen klappts, bei manchen nicht...

So jetzt zum austragen und eventuell wieder eintragen der Sitzplätze:
Das macht wie gesagt der TÜV oder eben eine andere Prüfstelle.
Ob dir die Prüfstelle die Sitze austrägt und vor allem unter welchen Bedingungen, ist alleine deren Entscheidung. Im Regelfall machen die das nur, wenn die Sitzplätze "dauerhaft unbrauchbar gemacht sind".
Sprich die Sitze und Gurte müssen raus und zusätzlich fordern die meisten, dass die Gurtaufnahmen und eventuell auch die Befestigungspunkte der Sitze verschweißt sind.
Und genau das ist eben das Problem wenn du die Sitze eines Tages mal wieder einbauen und eintragen lassen willst.
Wenn du Glück hast oder etwas rumsuchst findest du allerdings jemanden der dir die Plätze auch austrägt ohne, dass alle Montagepunkte verschweißt sind.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich habs auch durch Rückbank raus gurte raus schrsube rein schweisspunkt drauf fertig
ich muste nichts verblechen oder ähnliches
im schein steht lkw *OFFEN....* !!!!!!!!!
Steuerbescheid kam auch wie beim Vorredner automatisch
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Frage stellt sich mir allerdings noch:

Welche Nachteile könnte ich mir eventuell erkaufen, wenn ich meinen Ram von 10 0200 umschlüsseln lasse, auf N1G BE?
Kann es nicht passieren, daß ich dann evtl. mit irgendwelchen Zulassungsrechtlichen Dingen zu kämpfen habe, wie z.B den ganzen Ausnahmeregelungen, betreffend meiner Beleuchtung, bzw irgendwas mit der Abgas- oder Lärmemission?

Weil zurückschlüsseln wird ja nicht mehr gehen.
Kann ja schlecht meine Schlüsselnummer ändern lassen, wie ich lustig bin.

Ich meine ja nur, weil ich auch die Befürchtung habe, daß dem ganzen irgendwann vielleicht der Riegel vorgeschoben wird, durch die vielen Umschreibungen, z.b. dadurch, daß man dann die ganzen N1G BE Fahrzeuge genauso besteuert, wie jetzt zuvor die alten 10 200 oder N1G BA...
Wäre dann doof, wenn man dadurch andere ernsthafte Probleme bekäme...
 
Das macht keinen Unterschied, da du mit 10 0200 trotzdem in die 1er Kategorie fällst und da ist es egal ob M1 oder N1
 
So, gerade mit dem TÜV in Remscheid gesprochen, welche hier aufgelistet war, für die N1G BE Geschichte.
Angeblich sei das nicht möglich, da mein Fahrzeug ein 10 0200 ist.
Bei nicht in der EU gebauten Fahrzeuge geht sowas nicht.

Als ich dann meinte, daß es das in der Vergangenheit gegeben haben muss, bei gleichem Fahrzeug, wurde ich belächelt, daß es sich bei jedem Fahrzeug um einen anderen Fall handeln würde.
Bei mir ginge das nicht...

Sind etwa doch Bescheide von oberster Stelle rausgegangen, die den TÜV Prüfern die Hände binden?

Ich bin gerade etwas ratlos, da ich das ganze als den goldenen Weg angesehen habe.
 
Hi
ich hab nen bekannten beim TÜV den ich natürlich auch gefragt hab wegen dem umschlüßeln.(meiner hatte auch 10 200) Nachdem er mir gesagt hatte er würde sich schlau machen und dann eine Woche später abgewunken hat hab ich in Forchheim angerufen und dort alles machen lassen.Als ich ihn nun vor 2 Wochen wieder gesprochen hab hab ich ihm erzählt daß meiner nun umgeschlüßelt ist.Er hat dann gemeint daß das bei Importfahrzeugen generell nicht erlaubt sei.Er hat sogar bis zur Zentrale in München nachgefragt.
Gruß
Holger
 
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