LKW-Maut für unsere RAM's ab 2024?

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Ist schon klar das die wollen das sich viele registrieren...ein Schelm der böses denkt...
Es ist aber nicht notwendig. Die BALM (früher BAG) wird dich aber nicht rausziehen, dein Kennzeichen wird im Vorbeifahren gescannt und deine Daten sagt denen automatisch ob das Fahrzeug privat oder beruflich gemeldet ist und die Nutzungsart.
Ich habe beruflich ab und zu mit denen zu tun und hab deshalb auch etwas einblick wie die arbeiten.
Das mit der Registrierung kann natürlich jeder machen wie er will, wenn sie dich aber kontrollieren wollen machen sie das auch so (z.B. wegen Ladungssicherung)
 
Wie wird die Maut erfasst und von wem wird sie"erhoben" (kassiert)? Durch das BALM mal sicher NICHT.
- Das Fahrzeug wird bei Toll Collect angemeldet, erhält eine OBU, die kommt ins Fahrzeug und gut isses.
Kontrollbrücken auf BAB und die niedlichen blauen Säulen auf Bundesstrassen erfassen jedes Kennzeichen.
Bist Du nicht registriert, also
Entweder als Mautpflichtig (dann hast Du eine "OBU" im Fahrzeug,
Oder als "Befreit", (dann ist das Kennzeichen hinterlegt),
trifft keiner der beiden Fälle zu, wirst Du einer Ordnungswiedrigkeit gemäß § 10 BFStrMG für schuldig gehalten
und entsprechend "verfolgt".
Die Kollegen vom BALM haben primär ganz andere Aufgaben.
Und die scannen im vorbeifahren auch deinen Tachografen (zumindest ab der 4, Generation) und wissen, ob es
sich lohnt, Dich anzuhalten :) Und ja, ich habe mit dem BALM täglich meinen Spaß :)
 
Das wäre ja aber Beweislastumkehr. Die müssen doch beweisen, das ich "Mautpreller" bin. Das grenzt ja dann an GEZ-Methoden, jeder wird registriert und angeschrieben : Er könnte ja gewerblich unterwegs sein. :(
 
Man sollte sich bei TOLL COLLECT registrieren, wenn man NICHT unter die Mautpflicht fällt. Das ist recht easy, erspart aber unnötige Kontrollen und eventuell auch Tickets. Halt nur wieder bürokratischer (deutsch typisch) Aufwand. :)
Bin ich froh, das ich nur einen Kleinwagen fahre.
Ist ähnlich wie bei der BG oder der Soka.
Als Einzelunternehmer nicht notwendig, aber für viele Werkverträge sollst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.
Heisst, dort anmelden, damit die dir schreiben, dass du nicht Mitglied bist. 😉
 
Warum Beweislastumkehr?
Wenn es Dich betrifft: Als befreit registrieren und gut ist es.
 
Bekommst du *Fangprämie*🤔 oder warum machst du so massiv Werbung für die Abzockerfirma🤷‍♂️
Frage für die Anderen die sich nicht trauen zu fragen 🤭🤭🤭
 
Ich danke Ihnen, "Vogtländer", für Ihre qualifizierte und
faktenbasierte Äusserung.
Wenn man in diesem Forum so nett angesprochen wird, nur
weil man ein paar Informationen mehr hat, als andere, war das
mein letzter Post.
Ich hoffe, jetzt geht es Ihnen besser.
 
Hm...


Moin
bis jetzt ist bei der Mautpflicht und den geplanten Änderungen IMMER das Wörtchen "gewerblich " dabei. Die 3,5t Geschichte kommt daher, das man die "Sprinter-Klasse" mit erfassen will. Weil die dann nämlich ENDLICH auch ein digitales Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) einbauen müssen.
Schaut doch einfach mal bei TOLL COLLECT auf die Homepage und sucht nach "Mautbefreiung". Ihr werdet sehen, auch da ist immer das Wort
"gewerblich" oder halt auch "NICHT gewerblich" dabei. Ich habe auch vom BGL e.V. (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung) noch nicht gehört, das diese Formulierung bei der Absenkung von 7,5t auf 3,5t etwas geänderrt weden soll.
Und auch bei mir steht das GüKG im Regal :)
sorry, aber ich verstehe das trotzdem anders... Toll Collect schreibt ganz klar auf der HP, dass es egal ist, ob du gewerblich oder privat unterwegs bist.

Es stellt sich nur die Frage, ob
1): -dein Fahrzeug grundsätzlich für den Transport von Gütern gebaut ist
oder
2): -du tatsächlich gewerbsmässig Güter transportiert.

Nur eine von beiden Kategorien muss zutreffend sein, dann ist Maut fällig.
Und in die Kategorie 1 würden dann alle Pick-Ups über 3,5 Tonnen fallen. Privat oder nicht ist egal. Zumindest stand heute ab 7,5 Tonnen.

Schau hier: mautpflichtig


Wer keine Auflastung ÜBER 3,5t hat braucht ja erst mal gar nichts tun und freiwillig im vorauseilenden Gehorsam mach ich überhaupt nichts ‼️
Und das bleibt auch abzuwarten...
Bei der Mautpflicht ab 3,5 Tonnen zählt nicht alleine das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs...es zählt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns!
Würde bedeuten: jeder RAM der einen Transportanhänger (Wohnwagen ausgenommen) zieht hat für diese Fahrt mit Anhänger Mautpflicht.

Mich würde es wirklich freuen, wenn ich das alles falsch verstehe und ihr recht habt. Ehrlich.
Aber auf der HP von Toll Collect steht das leider genau so. (Momentan halt alles auf die 7,5 Tonnen Grenze bezogen). Wenn die einfach nur abgesenkt wird ohne die Formulierung zu ändern, dann sind viele von uns fällig.


Und das ganze kommt nicht einfach daher, dass man die Sprinter-Klasse einfangen möchte. Der Grund liegt in der Angleichung an viele andere EU-Länder, die diese Regelungen exakt genau so schon seit Jahren haben. Völlig egal ob privat oder nicht. Viele gehen dort sogar noch weiter indem sie Wohnmobile mit rein zählen.

Der Einzige Unterschied, und das macht die ganze Sache in Deutschland so brandheiß, ist die Tatsache, dass im Ausland diese Geschichte eigentlich fast nur auf Autobahnen gilt. Ein Umfahren ist dort möglich.
Hier in Deutschland gilt das aber auf Autobahnen UND allen Bundesstraßen. Und genau das ist das Problem. Die Fahrt wäre damit für den Privatman fast nicht mehr zu bezahlen.

Genaues wird man erst wissen, wenn die Texte auf 3,5 Tonnen angepasst wurden.

Bis dahin hoffe ich einfach, dass ihr recht behaltet... :cool:
 
Der Einzige Unterschied, und das macht die ganze Sache in Deutschland so brandheiß, ist die Tatsache, dass im Ausland diese Geschichte eigentlich fast nur auf Autobahnen gilt.
Was vermutlich daran liegt, dass im Ausland die Autobahnen vielfach privatisiert sind und die wollen mit ihrem Invest schließlich Geld verdienen.
In der BRD gehören (bis auf ganz wenige Teilabschnitte) die Autobahnen noch und allen!
Und ich hoffe, es wird keine Berliner Regierung je schaffen, unser teuerstes Gut zu verhökern, um den runtergewirtschafteten Staatssäckel zu sarnieren.
 
Ich glaube retten kann einen nur die Zulassung als PKW, was für die allermeisten Bestandsfahrzeuge schwierig bis unmöglich sein dürfte.
 
@Vogtländer Ich habe nicht geschrieben, das man sich SOFORT anmelden soll,
sondern nur eine Möglichkeit beschrieben, was nman machen kann, wenn es so weit ist.
 
Ich habe bei der Hotline von Toll Collect angerufen und mich einfach mal dumm gestellt. Eigentlich dachte ich ja, dass man mein Anliegen in der Hotline sowieso nicht versteht. Aber...

Ich fragte, ob man bei Toll Collect Genaueres weiß, wie es sich mit privat zugelassenen LKW über 3,5 Tonnen ab Juli 2024 verhält.

...also ich sei wohl nicht der Erste den genau das interessiert. Zur Zeit gehen viele Anfragen genau in diese Richtung. Toll Collect würde noch keine Info diesbezüglich vorliegen. Man sei wohl aber auch intern bei denen ordentlich verwirrt wegen der Sache.

Der Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag der Ampel, dass es eine Ausweitung auf den "gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5t" geben soll sei durchaus bekannt, jedoch völlig unklar, ob das nicht einfach eine unglückliche Formulierung darstellt. Ganz in der Annahme Güterverkehr sei immer gewerblich.
Dieser Art der unglücklichen Formulierung soll es wohl früher, als die Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen eingeführt wurde schon mal gegeben haben. Und dies hält sich bis heute wie ein hartnäckiges Gerücht, dass nur Gewerbetreibende diese Maut bezahlen. Kommt wohl daher, dass LKW-Maut immer wieder mit Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgerät/Fahrerkarte gleichgestellt wird. Hat aber im echten Leben rein garnichts miteinander zu tun...

Im Beispiel wurde es deutlicher. Sie meinte, wenn ich heute einen LKW mit 10 Tonnen zulasse, komplett privat und nur privat damit unterwegs bin, zum Brötchen holen oder in den Urlaub, dann bin ich damit voll mautpflichtig.
Ob das Ganze jetzt bei 3,5t anders wird konnte sie nicht sagen. Der Kontrollaufwand wäre allerdings immens. Fragwürdig, ob das so gewollt ist.


Also, man weiß nix...

Was ich nicht verstehe, warum dieses Thema im gesamten Netz so garkeine Beachtung findet. Ich glaube ganz viele haben noch nicht begriffen was das evtl. bedeuten könnte.
Die Handwerker laufen seit Jahren Sturm gegen diese Regelung und haben jetzt wohl tatsächlich eine Ausnahme erteilt bekommen.

Der Privatmann kapiert es gerade noch nicht.

Wenns ganz blöd läuft, dann zahlt Vati mit dem leer geräumten VW Bus (LKW geschlossener Kasten) Samstags mit seinem 1,8 Tonnen Anhänger LKW-Maut, nur weil er Grünschnitt zur Kompostierungsanlage fährt.

Es soll ja sowas wie Pick-Up Foren geben in denen es um Ranger, Navara, Amarok und so weiter geht...nicht ein Eintrag zu diesem Thema in betreffenden Foren! Verstehe ich nicht... die sind alle als Nutzfahrzeuge zugelassen. Mit Anhänger könnte das Ganze ab Mitte nächsten Jahres richtig teuer werden.
 
Aber sieht man mal wieder das die da oben ihr Handwerk nicht verstehen. HopplaHop ein Gesetz durchwinken ohne das es juristisch einwandfrei ausformuliert ist. Hauptsache Fakten schaffen. Alles W......
 
Ich habe auch bei Toll Collect angerufen, die konnten jedoch keine Auskunft erteilen.

Bei dem was bisher aus den Medien bekannt ist, heißt es ab 3,5 to.

Beim Blick in den Kfz-Schein kommen jedoch ein paar ??? auf.

F.1 3500= technisch zulässige Gesamtmasse in kg.
Unter Bemerkungen= zul. Gesamtgewicht lt.TÜV Nord 7000 kg, wahrscheinlich im Hängerbetrieb gemeint.
Unter 5= Geländefz.GÜ.BEF.B. 3,5to
 
Sehr viel Lesestoff, muss ich sagen.
Aber wie es oft so ist, gibt es Menschen (wie Mich :ROFLMAO: ) die das dennoch nicht so ganz verstehen.

Also ich darf, leider nur ein KFZ von 3500kg Bewegen + 3500kg Anhänger......
Unser Ram ist laut Papieren N1GBE mit 3,5t Gesamtgewicht und 7000kg Zzgg eingetragen.....Das würde ja bedeuten das die "Maut" hier auch Fällig wäre oder?
Weil Mautpflicht ab 3,5t besteht müsste er ja da rein fallen weil ich ja 3,5t eingetragen hab, oder zählt das erst ab 3501kg?

Dann würden ja auch sehr viele Sprinter usw mit rein fallen
 
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