Fragen zur Zulassung nach Gasumbau

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Hallo, gibt es ein neues Gesetz oder wieso bekam ich bei meinen Wagen die CO2 Werte nicht runter gesetzt nach dem Gasumbau, laut den Papieren vom TÜV steht drin "Die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung bleibt erhalten."

Jedoch hab ich eine Tabelle vom TÜV Rheinland Luxemburg in der der CO2 Wert bei den Gas Emissionen niedriger ist als bei den Benzinemissionen.

Bekomme ich jetzt diese bei der Zulassungsstelle eingetragen ?

Hab da leider keine Ahnung von und wäre froh wenn ich vorher Bescheid wüsste bevor ich zur Zulassungsstelle gehe. Vielen Dank.
 
Weil du ja auch immer noch nur mit Benzin fahren kannst. Insofern ist eine günstigere Einstufung "schwierig "
 
Bei mir wurde der kleinere Wert eingetragen und Steuer erstattet.
Aber, normalerweise wird bei bivalentem Antrieb der höhere Wert eingetragen - damit du auch bloß keine Steuern hinterziehst indem du einfach auf Benzin fährst.
Klingt unlogisch, ist es auch, aber so tickt die Finanzverwaltung.
 
Die Finanzverwaltung tickt da garnicht, da tickt der Zoll.
Und der bewertet nur das, was ihm die Zulassungsstelle vorlegt und er mit den vorhandenen Gesetzen in Einklang bringen kann.
Und die Zulassungsstelle trägt normalerweise das ein, was in der Eintragung vom TÜV drin steht.

Und da muss nun der Fehler gefunden werden. Hat der TÜV evt. den Korrekturwert aus dem Gutachten nicht berücksichtigt.
Meiner war damals auch schon dabei, den Benzinwert einzutippen, dann hab ich ihn auf den Korrekturfaktor (meistens zwischen 0,9 und 0,95) aufmerksam gemacht
und er hat den Abgaswert geändert.

Da sollte der TE mal die Werte aus dem Gutachten der Gasanlage und der Eintragung vom TÜV vergleichen.
 
Die Finanzverwaltung tickt da garnicht, da tickt der Zoll.
Und der bewertet nur das, was ihm die Zulassungsstelle vorlegt und er mit den vorhandenen Gesetzen in Einklang bringen kann.
Und die Zulassungsstelle trägt normalerweise das ein, was in der Eintragung vom TÜV drin steht.

Und da muss nun der Fehler gefunden werden. Hat der TÜV evt. den Korrekturwert aus dem Gutachten nicht berücksichtigt.
Meiner war damals auch schon dabei, den Benzinwert einzutippen, dann hab ich ihn auf den Korrekturfaktor (meistens zwischen 0,9 und 0,95) aufmerksam gemacht
und er hat den Abgaswert geändert.

Da sollte der TE mal die Werte aus dem Gutachten der Gasanlage und der Eintragung vom TÜV vergleichen.

Hi Guzzi Tom, kannst du mir das TE mal erläutern bin nicht so mit allen Abkürzungen Vertraut,
sollte ich deiner Meinung nach die Leute bei der Zustellungsstelle darauf Aufmerksam machen dass der Korrekturfaktor nicht berücksichtigt wurde ?
 
TE = Themenersteller, also DU :mrgreen:
Manchmal auch TS - Themenstarter, also wieder DU :mrgreen:

Ob der Korrekturfaktor berücksichtigt wurde oder nicht, siehst du ja, wenn Du das Gutachten der Gasanlage mit den Unterlagen zur Eintragung vergleichst.
Und wenn der Korrekturfaktor seitens des TÜV nicht berücksichtigt wurde, musst Du denen auf die Füße treten (aber die haben Sicherheitsschuhe an).
 
Ok danke für die Erklärung
;)


Wie beschrieben steht ja beim Tüv Gutachten nichts über eine Veränderung der Emissionswerte drin, sollte ich mich jetzt nochmal mit dem Tüv in Verbindung setzen ? oder es trotzdem so bei der Zulassung Versuchen ?
 
Was willst Du bei der Zulassung versuchen?
Die gibt nur den Emissionswert weiter, den sie auch lesen kann. Woher soll sie die Höhe des Korrekturfaktors kennen.

Wenn der in den Eintragungsunterlagen vom TÜV nicht drin steht, dann schau in das Gutachten der Gasanlage. Wenn er da drin steht, dann hat der TÜV gepennt
und muss seinen Fehler korrigieren.
 
Wenn es korrekt laufen soll, brauchst Du ein Abgasgutachten und einen auf 15Liter reduzierten Benzintank,
das Ganze TÜV-abgenommen und natürlich eingetragen.

So soll sicher gestellt werden, das möglichst wenig auf Benzin (also mit höherem Schadstoffausstoss gefahren wird.
 
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob alle Gasanlagen, die reduzierten Werte bekommen. Bei mir war extra ein neues Abgasgutachten dabei.
 
Bei mir war extra ein neues Abgasgutachten dabei.

Für jede Gasanlage muss für jeden Autotyp ein Abgasgutachten gefahren werden, sonst kann man die Anlage nicht eintragen lassen.
Und dieses Abgasgutachten liegt in Kopie dem Gutachten bei, dass der TÜVer braucht um die Anlage einzutragen.

Und dort steht entweder der Korrekturwert drin (sofern vorhanden) oder auch nicht.
 
Und dort steht entweder der Korrekturwert drin (sofern vorhanden) oder auch nicht.

Genau das meinte ich.
Scheinbar machen manche Hersteller sich nicht die Mühe.
:evil:

Bei der Hubraumbesteuerung is es ja egal, aber bei CO2...... :banghead:
 
Wenn es korrekt laufen soll, brauchst Du ein Abgasgutachten und einen auf 15Liter reduzierten Benzintank,
das Ganze TÜV-abgenommen und natürlich eingetragen.

So soll sicher gestellt werden, das möglichst wenig auf Benzin (also mit höherem Schadstoffausstoss gefahren wird.

Das ist nur bei der Hubraumbesteuerung/Euroklassen relevant.
Nach so einem Umbau ist er nicht mehr Bivalant, sondern Valant. So wie bei CNG.
 
Das ist nur bei der Hubraumbesteuerung/Euroklassen relevant.
Nach so einem Umbau ist er nicht mehr Bivalant, sondern Valant. So wie bei CNG.

Auch nicht immer Radi. Fahre ja jetzt VOLVO V70 BiFuel.
Ist ein Erdgas also CNG Auto und ich habe auch einen 70 Liter Benzintank. :mrgreen:

Bei meinem Ram und der Prins VSI I Gasanlage habe ich ein Abgasgutachten mit 285g Co2/km bekommen. Unschlagbare 444 €/Steuer im Jahr nach Co2. Aber ich hatte ja eh LKW Steuer beim Crew Cab. :mrgreen:
 
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