KFZ Steuer Einstufung RAM

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Wir haben auch die 477g . Die Steuer war 828€ als Pkw.
LKW Besteuerung wurde uns nach unserem Einspruch mit Verweis auf sämtliche bisher gesprochenen Urteile abgelehnt.
Müssen wir jetzt mit leben oder Klagen , aber darauf hab ich keine Nerven .
:|
 
Hi
:-)

ist das ein reiner Benziner? Oder ist der auch kombiniert mit Gas?
Wie kann den das mal sein, das deiner mit 07/2009 gegenüber meinem mit 02/2010 (eigentlich recht eng beieinander) solche unterschiedlichen Steuern hat?!
Deiner ist auch ein 1500-er? Hemi?
LG
Uwe
 
Hi
:-)

ist das ein reiner Benziner? Oder ist der auch kombiniert mit Gas?
Wie kann den das mal sein, das deiner mit 07/2009 gegenüber meinem mit 02/2010 (eigentlich recht eng beieinander) solche unterschiedlichen Steuern hat?!
Deiner ist auch ein 1500-er? Hemi?
LG
Uwe


Hallo

er schreibt vor 07/2009 d.h dort wurde nur der Hubraum besteuert
:!:
:!:
:!:

ab 07/2009 kommt dann der CO2 wert noch dazu.


Aber mal ehrlich das Gesetzt gibt es her das der eine Zoll es so auslegt und der andere so.
Einfach Einspruch einlegen und abwarten wenn es durch geht gut wenn nicht Pech gehabt.
Wer sich jetzt einen RAM kauft weis doch was an Kosten auf ihn zu kommen und wenn einem die Versteuerung zu hoch oder ungerecht vorkommt der muss sich halt ein anderes Auto kaufen.

Gruss Alex
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich soll meinen Einspruch auch bis Anfang April begründen und eine Kopie vom Kfz-Schein schicken....
:-D

Muss mir jetzt auch mal was ausdenken... :mrgreen:
Da gabs doch so ein Gesetz zur PKW-Besteuerung, dass gekippt wurde?
Ich mach mir da mal einen Spaß draus.... mit der Dame vom Zoll.... :mrgreen:
 
Aber ich will die Zoll-Tante ärgern.... :mrgreen:

Ich bin mir nicht sicher, ob Dir das gelingt.
Vermutlich wirst Du mehr Zeit und Geld investieren als sie.
Im Gegenteil, sie wird dafür, dass sie Dich dann antraben, messen oder ähnliches lassen wird, sogar noch bezahlt - und zwar indirekt von Dir.
Und großartig viel Zeit um sich mit Deinem Fall zu beschäftigen, dürfte sie auch nicht benötigen, so ein paar Textbausteine sind schnell angeklickt.
 
Die Abbuchung wirst du kaum verschieben können. Die ziehen erstmal ein und schreiben dann gut.

Das denke ich auch. Der Bescheid mit PKW-Steuer hat erstmal seine Gültigkeit, bis eine evtl. andere Entscheidung getroffen wird.
Das wird erstmal abgebucht und falls doch ein LKW draus wird, bekommen wir eine Rückerstattung.
 
Da gabs doch so ein Gesetz zur PKW-Besteuerung, dass gekippt wurde?

Jawoll:

altes Gesetz: https://www.rechtsportal.de/Gesetze...bestimmungen-Mitwirkung-der-Verkehrsbehoerden

neues Gesetz (irgendwann 2012, 2a bis 2c entfallen): https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html

demnach ist RAM immer LKW.

Wäre da nicht eine "Übergangsregelung" (wie lange gilt die :lol: ), die das neue Gesetz wieder kippen kann :shock: (Absatz (12): https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__18.html

Dann gilt das: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html

Ich definiere das mal so: vor 2012 zugelassen = Übergangsregelung greift = PKW.
Neuere nach dem neuen Gesetz zugelassen = LKW (wie es ja scheinbar bei Neuzulassungen auch so ist, bei mir (2015) auch, mal sehen was im Oktober kommt)

Alle Klarheiten beseitigt :mrgreen: ?
 
Echt? :shock: :mrgreen:
Ist also ähnlich wie: zuerst schiessen...und dann fragen... :mrgreen:

Du kannst eine Aussetzung des Einzugs verlangen.
Dann wird gewartet, bis die Sache entschieden ist.

Leider hab ich das verpasst, sonst hätten die mein Geld noch nicht bekommen.
 
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