Sonntags mitm Anhänger

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Ist ein Anhänger mit zwei Motorrädern dann auch Sonntags zulässig?
Frage an die Experten
;)
.

nochmal!

gewerblich (du verdienst kohle mit dem transport der motorräder), dann NEIN,
privat (du fährst mit den teilen in urlaub oder sonstwohin), dann JA
 
Hallo den Sonntag-Anhänger-durchs-Land-Fahrer....

Anbei meine Anfrage beim Amt zum Thema für Sachsen......

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als Einzelunternehmer besitze ich ein Fahrzeug, Pick Up mit LKW Eintrag im Fahrzeugschein, unter 3,5 to mit dem ich in der Woche gewerblich einen Anhänger mit zul. Gesamtmasse 3,5to zum Transport meiner Arbeitsgeräte ziehe. Nun möchte ich an Wochenende mit diesem Fahrzeug (Pick Up) einen Wohnanhänger zum Camping ziehen. Ist mir dieses durch die Regelung des Sonntag-Fahrverbotes untersagt oder darf ich, da es privatnutzung bzw Freizeitgestaltung ist den Wohnwagen Sonntags ziehen?
Fahrzeug hat kein Fahrtenschreiber.
Diese Frage stellte ich schon bei Amt24/Ausnahmegenehmigung welche mich an Sie verwies.

Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen

Und dazu die Abtwort.....
Sehr geehrter Herr .....

Ihre Anfrage vom 05.02.2015 zum Sonntagsfahrverbot wurde zuständigkeitshalber an das Sachgebiet Genehmigungen zur Prüfung und Beantwortung weitergeleitet.

Zu dem angefragten Fall kann ich Ihnen mitteilen, dass das Sonntagsfahrverbot hier nicht gilt. Grundlage dafür ist, dass auf der Verkehrsministerkonferenz am 9./10.10.2007 eine Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen wurde. Auf dieser Grundlage hat der Freistaat Sachsen ein Handlungskonzept erlassen, welches unter anderem beinhaltet, dass an Sonn- und Feiertagen

- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden dürfen.

Insofern können Sie ohne Bedenken auch am gesamten Wochenende mit dem angegebenen Fahrzeug und Ihren Wohnanhänger im Rahmen der Freizeitgestaltung Fahrten durchführen. Für weitere Rückfragen stehe ich unter u. g. Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
J. Kesselring
Sachgebietsleiter
_____________________________________
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt, Abteilung 32.7
Sachgebiet Genehmigungen
Postanschrift: 04092 Leipzig
Hausanschrift: Prager Straße 136, 04317 Leipzig


Also, freie Fahrt durch Sachsen........

Gruß Micha
 
Jetzt hast du schriftlich dasdu sonntags durch den Freistaat Sachsen gondeln darfst. Anderes Bundesland, arschiger Bulle und die Reise ist vorbei
;)
 
ich denke, mit dem beschluß:

Grundlage dafür ist, dass auf der Verkehrsministerkonferenz am 9./10.10.2007 eine Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen wurde.

kommt man überall durch und wenn ich am sonntag den zuständigen minister aus dem bett hole! :twisted: das sind nun 8 jahre her !! :twisted:
 
ich denke, mit dem beschluß:

Grundlage dafür ist, dass auf der Verkehrsministerkonferenz am 9./10.10.2007 eine Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen wurde.

kommt man überall durch und wenn ich am sonntag den zuständigen minister aus dem bett hole! :twisted: das sind nun 8 jahre her !! :twisted:

...Stimmt
:!:


...Deine Kollegen in Sachsen-Anhalt hatten mich auch mal "festgesetzt"-mein Anwalt sagte du darfst fahren!!!

...den Freifahrtsschein hab ich seit dem natürlich im Handschuhfach :mrgreen:

...die Bundesverkehrsministerkonferenz war übrigens in Merseburg (Sachsen-Anhalt) :lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich greife das hier noch mal auf.

Ich will mit dem RAM (LKW Zulassung) mit Anhänger, wo 2 Motorräder drauf sind, über Rheinland Pfalz, Hessen, Baden Würtemberg, Bayern, Österreich, Brenner nach Italien fahren. Juli dieses Jahr.

Geplant ist die Fahrt für Samstage, aber man weiss ja nie :roll: .

Wie ist die Situation am Brenner, Österreich und Italien? Da gibt es doch sogar schon Einschränkungen für Samstage in der Ferienzeit, oder?

Wo kann man so was nachlesen?
 
so jetzt hätte ich auch noch meine fragen zu diesem thema.

Wenn ich Privatperson bin, einen wohnwagen oder boot ziehe um in den urlaub zu fahren sollte es doch kein stress geben?
auch ohne wisch im handschufach oder ähnliches?? egal welches bundesland??

wir mein vorredner schreibt würde mich die thematik für österreich, italien & co. auch noch interessieren....

vielen dank schonmal

grüße benni
 
Einfach fahren :mrgreen: Nicht lang überlegen und alles abgesichert haben wollen. Denn erstens kommt es anders und 2. als man(n) denkt
8)
 
Bernd: Ist das wirklich so? Bei mir steht direkt drunter: Lastkraftwagen



wäre ja sonst wirklich eine schöne Lücke!
 

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Vielleicht besser zu lesen :mrgreen:

Auch nicht größer
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ohne nochmals nachgeschaut zu haben - aber das Wochenendfahrverbot gilt m.E. wirklich nur (bzw. auch) für LKW mit Anhängern. In dem Fall: Gute Fahrt!
 
Sonntagsfahrverbot gilt doch nur für LKW über 7,5t und für alle LKW mit Anhänger!

https://www.bussgeldkatalog.de/sonntagsfahrverbot/


Uwe 26. April 2016, 7:20
Hallo,
mein Dodge Ram Pick up ist als LKW mit max. 3,5to zugelassen. Darf ich am Sonntag meinen Bootstrailer mit max. 3,5to tagsüber hier in Deutschland und Österreich ziehen, oder Sonn- und Feiertags erst ab 22 Uhr?
Das max. zulässige Zugesamtgewicht beträgt 7to.
Beste Grüße
Uwe

LINK
Bussgeldkatalog.de 2. Mai 2016, 8:43
Hallo Uwe,

an Sonn- und Feiertag dürfen Wohnwagen und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Diese Regelung wird allerdings nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Behörden.
bussgeldkatalog.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
boa hier wird man ja zum Hirsch.... so kompliziert ist das doch nicht, der Hudson ist bestimmt bald am ausflippen...
8)
 
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