PKW / LKW Steuer

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Hi Leute,

Crew-Cab mit 6.4" bed und 6.4l Hemi macht 728 Euro/Steuer pro Jahr.
LKW-Zulassung, PKW-Besteuerung da 5 Sitzplätze und somit PKW-Charakter so der Zoll in Nürnberg.

Ladenflächelänge dank 6,4" größer wie Innenraum, trotz Crew Cab - müsste passen.

Wie kann ich die von der LKW-Steuer überzeugen - bei manchen geht's ja problemlos....
 
Versuchs mit dem Einspruch,so wie Seite 39 Ollemann gemacht hat. Hat bei mir auch gefunzt.Hab aber QC und somit 53% Ladekapazität,also mehr als Personenkapazität. So laut Aussage Zoll FF/Oder und Vermesung eines gleichwertigen KFZ.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Nürnberg muss man zur Not mit den Anwalt nachhelfen und mit Klage drohen. Erst mal lassen die sich nicht davon beeindrucken, aber man muss den Weg dann eiskalt durchziehen, dann geht es!
;)
 
ich würde den Einspruch darauf aufbauen das es keine Einschränkungen bei den Begriffsbestimmungen gibt. Wenn LKW-Zulassung (oder Neudeutsch steht ja was anderes im Schein) dann ist das so und liegt nicht im Ermessen einzelner Beamter.

Alter Gesetzestext: https://www.rechtsportal.de/Gesetze...bestimmungen-Mitwirkung-der-Verkehrsbehoerden

Da stehen Ausnahmen drin, 2a bis 2c

Aktueller Text (Ausnahmen sind weggefallen): https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html

Natürlich würde ich erstmal freundlich nur auf den aktuellen Gesetzestext verweisen, entscheidend ist was bei dir im Schein steht.
 
In Nürnberg muss man zur Not mit den Anwalt nachhelfen und mit Klage drohen. Erst mal lassen die sich nicht davon beeindrucken, aber man muss den Weg dann eiskalt durchziehen, dann geht es!
;)

Nürnberger Prozesse ! :-"

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Ladenflächelänge dank 6,4" größer wie Innenraum, trotz Crew Cab - müsste passen.

Passt nicht. Beim QC ist die Ladefläche ganz knapp länger als der Innenraum, dann kann das beim CC mit 6'4"-Ladefläche nicht hinkommen.
 
Passt nicht. Beim QC ist die Ladefläche ganz knapp länger als der Innenraum, dann kann das beim CC mit 6'4"-Ladefläche nicht hinkommen.

Wen interessiert die reine Länge? Es geht um Fläche. Und da hat die Ladefläche in der Breite einiges mehr zu bieten, wie der Innenraum mit seinen dicken Türen.
Meiner wurde gemessen und berechnet, beim CC mit 5,7er Bed ein ganz knapper Vorteil für den Innenraum. Das 6,4er Bed hat unter Garantie die größere FLÄCHE.
 
Von der Fläche war ja nie die Rede. Bei mir war das Kriterium auch die Länge.
 
Von der Fläche war ja nie die Rede. Bei mir war das Kriterium auch die Länge.

Länge ist kein Kriterium (frag mal Deine Frau :mrgreen: ).
In sämtlichen "komischen" Urteilen die irgendwelche Richter zur PU-Besteuerung geschrieben haben steht Fläche.
Deswegen ist es mehr als verwunderlich, wenn Beamte (egal ob früher Finanzamt und jetzt Zoll) lediglich die Länge messen.
Ich habe damals in der Schule gelernt, dass man zum ermitteln einer Fläche die Länge und die Breite braucht.
Und da hat sich meines Wissens bis heute nichts dran geändert.

Scheinbar wurden Deine Besteuerungsgrundlagen auch falsch ermittelt, ist aber noch mal gut gegangen.
 
Scheinbar wurden Deine Besteuerungsgrundlagen auch falsch ermittelt, ist aber noch mal gut gegangen.

Ich habe mich ja auch nicht beschwert - solange das Ergebnis in meinem Sinne ist, ist mir die Bemessungsgrundlage egal
;-)
 
Gerade nach Hause gekommen, liegt ein Brief vom Hauptzollamt im Briefkasten . [-o<

Mit leicht schwitzigen Finger aufgemacht - tada 210,-€ :lol:
 
Hi, ich wollte auch mal kurz was zu dem Thema sagen, da ich meinen Dicken ja kürzlich auch zugelassen habe.

Es ist schon eine riesen Verarsche, dass das Zollamt die Kisten bei Import als LKW klassifiziert und dann als PKW besteuert. Aus diesem Grund hatte ich vor dem Kauf auch lange überlegt und recherchiert.
Nach vielen Telefonaten hatte ich dann aber zum Glück den richtigen Dekra-Menschen an der Strippe, der mir den dann dank eines PKW-Abgasgutachtens auf PKW umschreiben konnte.

Das Ganze kostete zwar 200€, aber dafür habe ich jetzt die günstigere PKW Versicherung und verliere nicht den Bonus bei der Zweitwagenregelung. Rechnet sich wahrscheinlich erst mittelfristig, aber ich bin wenigstens auf der sicheren Seite
;)


Greeetz
 
ich würde den Einspruch darauf aufbauen das es keine Einschränkungen bei den Begriffsbestimmungen gibt. Wenn LKW-Zulassung (oder Neudeutsch steht ja was anderes im Schein) dann ist das so und liegt nicht im Ermessen einzelner Beamter.

Alter Gesetzestext: https://www.rechtsportal.de/Gesetze...bestimmungen-Mitwirkung-der-Verkehrsbehoerden

Da stehen Ausnahmen drin, 2a bis 2c

Aktueller Text (Ausnahmen sind weggefallen): https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html

Natürlich würde ich erstmal freundlich nur auf den aktuellen Gesetzestext verweisen, entscheidend ist was bei dir im Schein steht.

Wer mal dem zweiten Link folgen möchte. Hier steht §2Abs.2 2.

... sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

Bei mir in den Zulassungspapieren steht zu5 GELÄNDEFZ.GÜ.BEF.B.3,5T PICKUP zu deutsch Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t zGG = LKW (so die Dame auf der Zulassungsstelle) => LKW Besteuerung

Mit dem Gesetzestext ist das Gerichtsurteil sowas von egal - ebenso wie Ladeflächenflächen vs. Innenraumflächen usw., wenn die Zulassungsstelle sagt das ist ein LKW dann ist das ein LKW.

... aber dafür habe ich jetzt die günstigere PKW Versicherung und verliere nicht den Bonus bei der Zweitwagenregelung. Rechnet sich wahrscheinlich erst mittelfristig, aber ich bin wenigstens auf der sicheren Seite

Also bei meiner alten Versicherung wollten sie mir den RAM als PKW für 410€ Haftpflicht Versichern (SF20) aber nur als PKW. Die nette Dame bei der Zulassungsstelle meinte aber Versicherung muss auf LKW sein. Versicherung für LKW gesucht und siehe das 342€ Haftpflicht bei SF20. Einfach mal rumschauen ... nächstes Jahr wechselt mein Fuhrpark zur neuen weil auch die PKW's dort günstiger sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei mir in den Zulassungspapieren steht zu5 GELÄNDEFZ.GÜ.BEF.B.3,5T PICKUP zu deutsch Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5t zGG = LKW (so die Dame auf der Zulassungsstelle) => LKW Besteuerung

Mit dem Gesetzestext ist das Gerichtsurteil sowas von egal - ebenso wie Ladeflächenflächen vs. Innenraumflächen usw., wenn die Zulassungsstelle sagt das ist ein LKW dann ist das ein LKW.


Du noch viel lernen mußt, junger Padawan ! :mrgreen:

Mal ernsthaft. Was in Zeile 5 steht, ist irrelevant. Da kann auch Barbie´s Wohnmobil stehen. Für´s Gewicht ist 7.1 und 7.2 ausschlaggebend.
Bei Dir steht in der 2 Zeile unter J : N1G - Das interessiert den Zoll ! :twisted:
Was die Dame in der Zulassungsstelle sagt, interessiert den Zoll soviel, wie China die Pressefreiheit.

Ich beschäfftige mich mit dem Thema notgedrungen schon eine ganze Weile, und bin zu dem Schluß gekommen, daß das Problem im Steuererfassungssystem liegt !

Es ist ja direkt auffällig, wie viele CC mit 5.7 Ladefläche, nachträglich auf einmal LKW´s werden. Warum ? Der einzige, mir logisch erscheinende Grund, ist, die Steuergleichbehandlung !
Es ist unerhäblich, ob ein Pickup nun steuerlich als LKW oder PKW zu sehen ist. Fakt ist, daß verschieden besteuert wird.
Das es in Deutschland aber ein Gesetz zur Steuergleichheit gibt, verstößt der Zoll, bzw. früher Finanzamt, dagegen.
Da meines wissens immer nur gegen die verweigerte LKW Zulassung geklagt wurde, war es für jeden Richter ein leichtes, dies durch entsprechende Vorschriften abzulehen. Ladefläche, Innenraum, ect..
Bei der Steuergleichbehandlung sieht das anders aus. Hier müßte ein Richter auf steuerliche Gleichstellung bestehen/urteilen, was defakto nix anderes heißt, als das sämliche Steuerbescheide geprüft werden müssen.
Egal ob dann alle Pu´s Pkw´s oder LKW´s sind, sie müssen über 40 Mio. Bescheide prüfen. Von Hand !!! Da das System nicht nach Modellen, sondern nur nach Autokennzeichen, bzw. Haltern suchen kann.
Dieser Aufwand wäre astronomisch. Zusätzliches Personal, Vorgabelisten, Checklisten, Deadline, ect,.
Deshalb ist wahrscheinlich ein kluger Mann, der was zu sagen hat, auf die Idee gekommen, den Ball flach zu halten, und nicht die Büchse der Pandora zu öffnen, bzw., so lange wie möglich verschlossen zu halten !
Die Kosten würden den Nutzen einfach um ein vielfaches übersteigen !
Rechtsgelehrte mögen mich gern verbessern !
;)
 
Unser Land ist schon toll.
Jeder Bwamter kann Entscheiden wie er will
Mein Steuerbescheid PKW 848€
War dann beim Zoll wo mir erklärt wurde das ist eindeutig ein PKW 5 sitze 4 türen
:redhotevil:
 
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