PKW / LKW Steuer

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Bei klemmt es an der Zuladung im Verhältnis zu den Sitzplätzen.
Da mir die Zuladung aber eh zu niedrig ist, werde ich versuchen, auf 3,49t aufzulasten.
Hoffe mal, ich bekomme das hin, denn dann ist er wohl automatisch LKW-besteuert.
Vermessen wurde mein Ram schon.

Genau das ist der Punkt. Das Verhältnis von Zuladung zu Personenanzahl (und das angenommene Gewicht der Personen) stimmt gegen einen LKW.

Also hilft nur Auflasten oder Sitzplätze reduzieren.
Auf 3,49t wirst du aber nur mit technischen Änderungen auflasten können.
Ohne technische Änderung kommst du nur auf 3170kg.
Das lasse ich nämlich morgen vom TÜV so ändern. Und zusätzlich wird noch ein Sitz ausgetragen.
Und dann bekommt der Zoll ein Fax von meinem neuen Fahrzeugschein :mrgreen:
 
Also meiner hat 3,5t und ich wüsste nicht, dass da technisch was geändert wurde.
 
True that, ich habe auch einen Gen4. Trotzdem steht ja in dem Datenblatt von Dodge nix von 3.5t, ausgelegt ist der 1500er ja nur auf 3.1t.
 
So, heute vom TÜV die Sitzplatzanzahl von 5 auf 4 reduziert und
das ZGG von 3017kg auf 3170kg erhöht.

Morgen früh nimmt unser Zulassungsdienst die Unterlagen mit und lässt mir einen neuen Fahrzeugschein mit den geänderten Daten anfertigen.
Und morgen Abend bekommt der Zoll ne schöne Mail von mir mit der Kopie des neuen Scheins.
Somit sollte dann auch wieder die LKW-Steuer drin sein :mrgreen:
 
True that, ich habe auch einen Gen4. Trotzdem steht ja in dem Datenblatt von Dodge nix von 3.5t, ausgelegt ist der 1500er ja nur auf 3.1t.

Ist schon irgendwie ironisch, das er in D mehr wiegen darf, als in USA ! :lol:
 
Hab jetzt die Einladung zum geselligen Nachmessen bekommen.
;)
 
Moin zusammen,

ich war gerade beim TÜV in Köln wegen der "BE" Feststellung und Bestätigung gemäß des Threads im PU Forum, der weiter oben hier auch verlinkt wurde.

Das wird bei meinem Fahrzeug vom TÜV Köln nicht bestätigt!!
:evil:


Begründung wie ich das verstanden habe:

Das Fahrzeug ist mit einer Einzelgenehmigung in Deutschland zugelassen. Somit hat es auch keine offizielle EG Schlüsselnummer, die Schlüsselnummer ist genullt. (KFZ Schein Punkt 2.2: 00000000, ist soweit korrekt.).

Der am Ort befindliche TÜV darf angeblich keinerlei Veränderung bei Einzelgenehmigungen durchführen, auch keine Bestätigungen geben, weil bei Einzelgenehmigungen der a.a.S. nur nationale Schlüsselnummern werwenden darf.
EG Nummern sind nur für Importe oder Stufentypgenehmigungen nach EG zu verwenden.

Das darf nun also angeblich nur der TÜV, bei dem seinerzeit die Einzelgenehmigung zur Zulassung in der BRD erstellt worden ist. Aber mein Schein ist sooooooo fehlerhaft, dass das eh alles so nicht gehen würde."



Da kann ich ja echt noch froh sein, das der TÜV Mensch mir die Karre nicht gleich still gelegt hat. Er wollte auch wissen warum die Veränderung von BA auf BE, aber die Begründung u.a. der "Steuerersparnis" war da wohl eher kontraproduktiv. :shock:


TÜV ist einfach nur zum Kotxxxn.
Ist echt verwunderlich, dass da überhaupt noch einer freiwillig hinfährt. Ich habe mit denen immer Stress, aber nie mit DEKRA oder freien Sachverstädigen wie GTÜ und Konsorten. Nur manchmal geht eben leider nur TÜV.

Also werde ich mich mal an meinen wirklich "Freundlichen" wenden, vieleicht hat der eine weiterführende Idee. Ich werde berichten.


Knall un wech,
der DS
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Daimler Small

ich hatte mit der Umtragung keine Probleme. War aber auch bei TüV NORD in Borken.

Der TüVler hat gleich gesehen das es sich um einen Pickup handelt und das auch so von BA auf BE umgetragen. Hat zwar 46€ gekostet. Was nun letztendlich dabei rauskommt sehe ich ja was der Zoll mir als Besteuerung zuschickt.

Hatte noch Post vom alten RAM bekommen: sollte jetzt 385€ Steuern anstatt 185€ zahlen, Besteuerung wurde mit Hubraum berechnet. Aber da dieser abgemeldet ist und ich ja einen anderen fahre, warte ich mal was da kommt...
 
Hatte noch Post vom alten RAM bekommen: sollte jetzt 385€ Steuern anstatt 185€ zahlen, Besteuerung wurde mit Hubraum berechnet. Aber da dieser abgemeldet ist und ich ja einen anderen fahre, warte ich mal was da kommt...

Das kann auch durchaus rückwirkend eingefordert werden
;)
 
So war jetzt zum nachmessen beim Zoll , Ergebnisse wurden mir natürlich nicht mitgeteilt , muss jetzt warten bis sich der Herr Beamte bequemt mir das Ergebnis mitzuteilen. ...
:evil:
 
So war jetzt zum nachmessen beim Zoll , Ergebnisse wurden mir natürlich nicht mitgeteilt , muss jetzt warten bis sich der Herr Beamte bequemt mir das Ergebnis mitzuteilen. ...
:evil:

Bei mir haben sie mir gleich gesagt, dass es nicht reicht... :?
Und auch nachgeschaut, ob es reichen würde, wenn ich auf 3,49t auflaste
;)
 
So war heute auch beim zoll zur vermessung...solche idioten hab ich noch selten vor der nase gehabt.
Gleich vorneweg-kann man so ne vermessung anfechten?

Vermessung lief folgendermaßen ab:
Grummeliger zöllner 1 schlappt mit lasermessgerät an und fängt an meine ladefläche zu vermessen.total unsauber angelegt und mir dadurch sicher 5cm gestohlen.

Dann gings an den innenraum mit zöllner nr2 der das wohl noch nie gemacht hat.
Wasserwaage an sitz gestellt-aber so verdreht das die libelle nix aussagt.mit dem laserding von den pedalen bis zum sitz gemessen.später von der oberkante wasserwaage (die mittlerweile zu meinen ungunsten sichtbar schräg stand)bis direkt zur heckscheibe.es kam dabei 2,14m raus-mitm meterstab komm ich auf knapp 1,90.
In der breite haben die sich dann auch noch um 10 cm vermessen weil nicht an der kante gemessen wurde sondern irgendwo vor der fahrzeug.

Auf meine fragen bezüglich was der mist soll kam nur sie können nix dazu sagen und das sie schon richtig gemessen haben.

Ich hab weder was unterschrieben noch eine abschrift vom messprotokoll bekommen.
 
ja, man kann so und SO messen
;-)


bei mir wurde auch ausgemessen und nächste woche bekomme ich die auflastung und dann endlich die 210 euro steuer
;-)
 
Servus Leute..

so bei mir ist es nun auch soweit...heute kam der Bescheid vom netten Zoll und nun als PKW versteuern für anstatt 185€ nun 384€...
Muß mal überlegen ob ich da einspruch einlegen soll oder nicht bei meinem CrewCab wird das eher sinnlos sein....... :shock:
 
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