Ende der Windenstossstangen!!

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Nee warum.
Es wird ja der normale Stoßfänger verwendet.
Also hängt es ja davon ab ob Du jetzt NSW hast oder nicht.
Ich habe jetzt welche und würde auch gerne weiterhin welche haben.
Ich dachte die ganze Stoßstange wird getauscht
 
Mein TÜVer (einer der wirklich versucht alles einzutragen wenns es irgendwie geht) hat mir mitgeteilt das ein Rundschreiben rausgegangen ist das zukünftig keine Stahlstossstangen mehr eingetragen werden dürfen. Winden ja, die müssen aber weitestgehend in die Kunststoffstange integriert werden.

Also, Schluss mit Smittybuild an den Jeeps.
Egal, meine sind ja eingetragen.
Wer eine eingetragen hat, darf diese natürlich dran lassen. Bestandschutz.
:/

Mal ´ne Frage. Hast Du das Schreiben gesehen? Nix gegen Deinen Tüvler. Aber, mir kommt das Ganze rechtlich nämlich komisch vor. Der Aftermarket unterliegt nämlich anderen Bestimmungen wie der Hersteller. Deshalb hinterfrage ich dieses "dürfen" explizit.
Du weißt ja, das es 2007, oder war es 2009?
:/
, dieses Rundschreiben beim Tüv gab, das man keine Bullbars mehr eintragen soll, wegen dem Fußgängerschutz. Daraus entstand dann das Märchen, das Bullbars illegal seien, bzw, man sie nicht eingetragen bekommt.
Wie sagte doch der Prüfer, der meine "zierliche" Eintrug, " Die meißten Kollegen können, oder WOLLEN halt nicht lesen können.
;)
"
Sollen ist halt nicht das Selbe wie dürfen.
:saint:


Allerdings dürfte es dann noch schwieriger werden, einen Tüvler zu finden, der Eier hat.
;(
 
So sieht es aus. Von einem einzigen Tüffer wird gleich verallgemeinert....

Andere Frage, was ist denn mit den Windenstoßstangen mit Gutachten? Sind diese Gutachten also auch "ab sofort" ungültig?
 
Macht was ihr wollt. Ich weiß nur das es ein wirklich kompetenter Prüfer (Ingeneur) ist, der auch Sachen einträgt wo andere schreiend weglaufen( wenn er es berechen/verantworten kann). Wenn er sagt das ein Rundschreiben raus ist was die Neueintragung von Windenstossstangen betrifft, dann glaub ich ihm das. Warum sollte er was falsches behaupten? Das Thema kam zur Sprache weil ein Kollege eine selbstgebaute Heckstossstange eintragen lassen wollte. Zitat: Rückwärts überfährt man keinen mit hoher Geschwindigkeit, vorne gehts nicht mehr.
Hatte erst vor ein paar Wochen die selbst gebaute vordere Windenstange beim Kollegen eingetragen.
Also glaubt was ihr wollt, mir egal. War mit Sicherheit das letzte Mal das ich relevante Information weitergebe.
 
Relevant sind Informationen nur wenn eine schriftliche nachvollziehbare Quelle vorliegt.

Und nochmal die Frage, was ist mit den Gutachten, sind die jetzt ungültig?
 
Relevant sind Informationen nur wenn eine schriftliche nachvollziehbare Quelle vorliegt.

Sagt wer? Verwechselt du da nicht relevant mit verlässlich?

Und nochmal die Frage, was ist mit den Gutachten, sind die jetzt ungültig?

Das weiß ich nicht, ich gehe mal davon aus das wohl dann ungültig werden( oder wie immer das man nennen tut) Früher gabs Gutachten mit wüsten Reifenkombis, kriegste heutzutage auch nicht mehr eingetragen, ob du so ein uraltes Gutachten hast oder nicht. Steht in so einem Gutachten nicht auch immer so ein Gummipragraph drin das das Gutachten nur solange gültig ist solange es die Rechtslage erlaubt?
 
Macht was ihr wollt. Ich weiß nur das es ein wirklich kompetenter Prüfer (Ingeneur) ist, der auch Sachen einträgt wo andere schreiend weglaufen( wenn er es berechen/verantworten kann). Wenn er sagt das ein Rundschreiben raus ist was die Neueintragung von Windenstossstangen betrifft, dann glaub ich ihm das. Warum sollte er was falsches behaupten? Das Thema kam zur Sprache weil ein Kollege eine selbstgebaute Heckstossstange eintragen lassen wollte. Zitat: Rückwärts überfährt man keinen mit hoher Geschwindigkeit, vorne gehts nicht mehr.
Hatte erst vor ein paar Wochen die selbst gebaute vordere Windenstange beim Kollegen eingetragen.
Also glaubt was ihr wollt, mir egal. War mit Sicherheit das letzte Mal das ich relevante Information weitergebe.
Ganz ruhig Kay. So wars bestimmt nicht gemeint. Es stellt ja keiner infrage, daß dein Tüver kompetent ist und auch nicht, daß so ein Rundschreiben existiert. Radis Einwand bezog sich wahrscheinlich auf die Frage, auf welcher Verordnung, oder (in aller Heimlichkeit abgeändertem) Gesetz das Rundschreiben fußt.
 
Meine sehr geehreter und geschätzter Westerwälder Freund.
Sollte ich Dir mit meiner Aussage irgendwie auf den Schwanz getretten sein, oder Dich beleidigt haben, möchte ich dafür in aller Form Abbitte leisten!

Aber, deinen Tüvler kriegt von mir nicht die Absolution.
:cursing:


Ich habe an seiner Kompetenz nicht gezweifelt. Ich kenne Deinen Wrangler und die Umbauten. Und das hier kein Klemmbrettaffe am Werk war, ist mir klar.
Radis Tüv Klassifizierung:
Typ 1 : Der Klemmbrettaffe. Ist schnell mit definitiven Aussagen, wie: geht nicht, nicht ohne ABE, braucht eine CE Kennzeichnung, ect. Auch richtig dämliche Antworten möglich! Er kommt sich ganz toll und wichtig vor, kann aber nix.
:D
Seine Aussagen haben für mich keine Relevanz, und werden von mir von Haus aus angezweifelt/als oberflachlich eingestuft!
X/

Typ 2 : Der technische Sachverständige. Breit aufgestellt, kompetentes Wissen. Hält sich mit definitives Aussagen aufgrung seines Wissens zurück. Kann einem viel erklären, macht aber keine Sonderabnahmen. Vermittelt in so einem Fall sehr gerne an Typ 3 Tüvler.
Typ 3 : Der "Gott in Blau". Wie Typ 2, aber auf ein Gebiet spezialisiert. Z.B. Stoßstangen. Hier herrscht unglaubliches Fachwissen, was meinst schon in Richtung Juristerei geht. Deshalb kann er auch "Spezialitäten" eintragen und rechtfertigen.
Typ 4 : Tüv der Alles eintragen kann - gibt es nicht!
;)


Das Dein Tüv ein Tpy 3 ist, habe ich nicht bezweifelt. Warum er Dir gegenüber dann eine Tpy 1 Aussage trifft, kann ich nur spekulieren. Mit Sicherheit steckt da eine traurige Geschichte dahinter, warum er sich "aus der Scene" zurückzieht.

Um das klipp und klar zu sagen. Ich war gestern extra deswegen beim Tüv. Ich wollt es wissen.
:/

Nun, die haben keine Kenntnis von so einem Schreiben.
Aber, wenn ein Kollege innerhalb so kurzer Zeit einen U-Turn hinlegt, hatt´s da was gegeben. Entweder haben sie ihm einige Gutachten eingezogen, oder er hat anderweitig Streß bekommen, und für sich die Entscheidung getroffen, das es das Alles nicht Wert ist.
Nichts desto trotz, muß man seine Aussage Dir gegenüber als persönliches Versagen bewerten. Gerade als Autorität sollte es ihm klar sein, das ihr seine Worte möglicher Weise ungeprüft glaubt.
:cursing:


Trotzdem schade, das wieder ein Guter "gegangen" ist.
;(


Also glaubt was ihr wollt, mir egal. War mit Sicherheit das letzte Mal das ich relevante Information weitergebe.
Du könnst natürlich auch einfach den Bauch, ähh die Brust rausstrecken, die Krone richten, und weitermachen.
So als Alternativvorschlag.
8o
:D
:D
:D
 
Also wie gehabt, Good will oder Typ eins (von dem die meisten TÜV's verseucht sind). Nun ich frag erstmal in Lüdenscheid an. Hier in Hessen und dem angrenzenden Bayern -sorry Unterfranken - gehts definitiv nicht.
 
Das erste mal beim Tüv mit Stoßstange, Headligt- und Taillightguards, alles in Ordnung. 2 Jahre später, dasist nicht erlaubt,die Stoßstange muß zurückgebaut werden etc.
Der Gag dabei: Es war der gleiche Tüver!!!!
 
Nö, wollte sie als Teileträger eintragen lassen. Gibts da nen Unterschied? Hätte er eh nicht gemacht.
 
Ja Windenträger nur in Verb. mit Seilwinde! Hab ich schon mehrfach eintragen lassen.

Folgendes muss dafür erfüllt sein.

Allrad, geländegängiges Fahrzeug mit erhöhter Bodenfreiheit, Leergewicht über 2,5to wegen Crashverhalten und irgendwas wars noch!

Kurzum es geht noch unter bestimmten Vorraussetzungen.

Jimny mit Seilwinde wäre somit nicht möglich!
 
Danke Dir, da das alles auf mich zutrifft, merk ich mir das mal so.
 

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