Also ich möcht mich da mangels gesicherten Wissens ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber soweit ich meine, sind beide Geräuschpegel entscheidend - Standgeräusch
und Fahrgeräusch. Beides in den Papieren mit x dB angegeben, das Standgeräusch unter U.1, das Fahrgeräusch unter U.3...
Das Standgeräusch wird natürlich im Leerlauf gemessen, alles andere würde ja überhaupt keinen Sinn ergeben (halbe Nenndrehzahl oder so). Steht ja im Regelfall niemand mit 2500 Umdrehungen auf dem Drehzahlmesser an der Ampel, sondern eben im Leerlauf. Standgeräusch bleibt Standgeräusch, also laufen lassen, ohne Gas zu geben und so wird wohl auch gemessen.
Bei der Fahrgeräuschmessung schaut es da schon anders aus, genau da wird eine Nenndrehzahl von 5000 Umdrehungen angenommen und die halbe Nenndrehzahl, also 2500 Umdrehungen pro Minute zur Messung herangezogen. Ist auch logisch, da im Regelfall niemand mit voller Nenndrehzahl bei 50 Km/h durch die Stadt oder mit 80/100 Km/h über die Landstraße eiert. Außer vielleicht ein paar alte Omis, die den richtigen Gang nicht finden...
Stand Geräusch ist ja in den Papieren eingetragen und das bei Drehzahl x.
Bei mir sind es 83 bei 3800 u/min
Wohl eher nicht...
Standgeräusch bei 3800 Umdrehungen pro Minute wäre ja absoluter Unsinn...
Schau mal in die Zulassung unter U.1 und unter U.3. Die angegebene Drehzahl unter U.2 ist nicht die Drehzahl der Standgeräuschmessung (Drehzahl in m (hoch -1) zu U.1, sondern nur eine Berechnungsbezugsgröße.