Beide Endtöpfe beim Gen5 entfernen, was bringt das ?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Ich hatte mal eine HONDA CB1300 X4 mit einer MAB Auspuffanlage mit Gutachten eingetragen.
Das Gutachten wurde später zurückgezogen und alle nach einem Stichtag (Rücknahme des Gutachtens) auch eingetragenen Auspuffanlagen waren dann illegal und spätestens bei der HU bemängelt.
 
Da brauchst du schon sehr viel Glück und einen sehr sehr kulanten Prüfer.
Das hat mit "Kulanz" schlicht nichts zu tun, sondern es ist schlicht unzulässig. Erforderlich ist eine spezielle Testumgebung, die es vor Ort idR nicht gibt. Diese gibt es in Prüfzentren der Prüforganisationen. Der "kulante" Prüfer vor Ort überschreitet schlicht seine Befugnisse, wenn er gleichwohl abnimmt.
 
Das hat mit "Kulanz" schlicht nichts zu tun, sondern es ist schlicht unzulässig. Erforderlich ist eine spezielle Testumgebung, die es vor Ort idR nicht gibt. Diese gibt es in Prüfzentren der Prüforganisationen. Der "kulante" Prüfer vor Ort überschreitet schlicht seine Befugnisse, wenn er gleichwohl abnimmt.
Ja.
Das meine ich mit jenseits von gut und böse. Hier würde es die Möglichkeit beim TÜV in Bottrop geben und beim tüv in essen.
Alle anderen haben die Bahn nicht.
Dennoch muss der Prüfer „kulant“ sein und Bock drauf haben. im Idealfall schon vorher zusammenarbeiten. Anschauen, was man hat, was man will und im Idealfall schon vorher sagen, was er noch alles braucht. Und das Ganze kann dann auch mehrere Testfahrten gehen. Oder halt komplett floppen. Eine Garantie gibt es da halt nicht.

Sehr „kulant“ sind manche Tüvklitschen (zb wird ja öfter eine in HH genannt. Wo dann auch Magnaflow eingetragen wird. Mit DB Erhöhung.
Was ohne Leistungssteigerung unzulässig ist (die es ja nur durch den Wechsel der MSD/ESD nicht gibt)
Das sind natürlich so ne Dinger wie von Biker genannt, wenn da mal die Staatsanwaltschaft Rabattz macht, werden da sicherlich auch alle Eintragungen/Gutachten kassiert. Und alle sind auf einmal doch illegal unterwegs ?‍♂️
 
Das mit HH hat sich demnächst erledigt, da dort die Aufsichtsbehörde eingeschritten ist...
 
Dann wird es da zu vielen langen Gesichtern kommen, wenn die Post kriegen, dass das Gutachten und die Eintragung als „Gefälligkeitsgutachten“ nichtig ist.
 
Dann wird es da zu vielen langen Gesichtern kommen, wenn die Post kriegen, dass das Gutachten und die Eintragung als „Gefälligkeitsgutachten“ nichtig ist.
Da bin ich auch mal gespannt was da rauskommt.
Aktuell wird ja geschrieben das es nur keine Abnahmen mehr geben wird und die aktuellen bestanden bleiben.

Wenn sich jedoch rausstellt, das alles illegal war. Dann siehts schon wieder anders aus.
 
Gibt es denn eine,,vernünftige,, Anlage mit guten Klang mit Zulassung?
Wo es sich wirklich lohnt Geld für auszugeben!? Danke
 
Die Big One kommt aber nicht mit einem Teilegutachten, sondern nur mit einem Prüfbericht, der nichts anderes aussagt, wo die gemessenen db-Werte liegen. Noch dazu bezieht sich der Prüfbericht auf einen Gen. 4, da waren die zulässigen db-Werte noch etwas höher. Also auf einen Gen. 5 düfte es eine TÜV-Abnahme damit nicht geben (allein schon die db-Werte der Big One sind da zu hoch). Die Aussage auf der HP des Anbieters ist - sagen wir mal - optimistisch...

Ich empfehle daher, zunächst diesen Prüfbericht anzufordern und es dann mit dem TÜV zu klären,bevor man kauft. Mein TÜV hatte sich den Bauch vor Lachen gehalten und bei PP war man sich keiner Schuld bewusst (wer´s glaubt...).
 
PP bietet die big on ja an. steht ,,mit tüvprüfbericht (in deutschland nicht gültig).bringt einen schon durcheinander.warum nur is in deutschland ,,alles schöne,,verboten........die NAP is gut und bekommt man eingetragen? bieten die ,solinger,auch an.......
 
in deutschland nicht gültig)
Naja, das ist nicht nur in D so, auch in den anderen EU-Staaten ist das so. Was PP da so schreibt, ist irreführend. Es heißt:

"mit TÜV Prüfbericht Abnahme nach §21 StVZO ( nicht gültig für Deutschland ! )"

Wobei diese Aussage natürlich deshalb irreführend ist, weil die StVZO nur für Deutschland gilt.

Ganz ähnliche Probleme bereiten Übrigens auch deren Distanzscheiben, Kotflügelverbreiterungen, Überrollbügel, Trittbretter, Höherlegungen etc. Die Aussage:

"TÜV Prüfbericht Abnahme nach §21"

suggeriert eine problemlose Einzelabnahmemöglichkeit, die ich so nicht bestätigen kann. Ein Prüfbericht ist halt kein Teilgutgutachten.
 
Hab die Big One Eingetragen bekommen mit den erhöhten dB Werten die im Gutachten stehen. Ich finde die Anlage auch nicht sonderlich laut. Der Kaltstart ist schön, wenn warmgefahren ist er im Stand leise aber schön tief. Von der Qualität her ist die NAP besser.
 
Vom Klang her eindeutig die normale NAP (Ohne Klappe) beim Ram.
Bekommst du Problemlos eingetragen und die DB Erhöhung wird im Fahrzeugschein eingetragen.
Haben wir hier aber schon zur genüge diskutiert.
 
Vom Klang her eindeutig die normale NAP (Ohne Klappe) beim Ram.
Bekommst du Problemlos eingetragen und die DB Erhöhung wird im Fahrzeugschein eingetragen.
Haben wir hier aber schon zur genüge diskutiert.
Für die db-Erhöhung gibt es keine Grundlage (die gesetzlich zulässigen Höchstwerte, die mit einer db-Erhöhung überschritten werden, stehen nicht zur Disposition), sie ist also rechtswidrig. Wenn das bislang tw. so gemacht wurde, ist das doch schön für die Betroffenen. Das ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit.
 
NAP mit Erhöhung db,trotz eintragung nicht ,regelkonform,!? ich bin ganz durcheinander was man nu am besten macht........wenn trotz eintragung-nicht zulässig.....dann kann ich ja gleich ne-flowmaster-nehmen!? geiler klang ,nicht eingetragen aber egal!?
 
Das liegt daran, dass man die Legalität nicht einfach durch db-Erhöhung herbeiführen kann. Die gesetzlichen Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Maßgeblich ist die EU-Verordnung 540/2014 (dort Anhang III Fahrzeugklasse N1 bis 3500 kg (Fahrzeuge zur Güterbeförderung, worunter der RAM wegen N1BE fällt). Dort sind als Höchstwert 74 db angegeben plus 1 db Toleranz - Fahrgeräusch. Für EZ ab dem 1.7.2022 sind es sogar 1 db weniger.
 
Das liegt daran, dass man die Legalität nicht einfach durch db-Erhöhung herbeiführen kann. Die gesetzlichen Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Maßgeblich ist die EU-Verordnung 540/2014 (dort Anhang III Fahrzeugklasse N1 bis 3500 kg (Fahrzeuge zur Güterbeförderung, worunter der RAM wegen N1BE fällt). Dort sind als Höchstwert 74 db angegeben plus 1 db Toleranz - Fahrgeräusch. Für EZ ab dem 1.7.2022 sind es sogar 1 db weniger.
Ja so ist es.
Das Standgeräusch wird im Papier angehoben und kaum einer misst das Fahrgeräusch solange das Standgeräusch nicht überschritten wird.
Aber die 74 dB Fahrgeräusch sind nunmal Tango, für alle.
 
Ist denn die Anlage von NAP, die hier als nicht regelkonform dargestellt wird, im Fahrgeräusch wirklich lauter, als die legalen 74 (+1) dB/A?
Bei der Zulassung der Anlage (Gutachten) müssen die Werte doch gepasst haben.

Die Regelung an sich ist mir klar, Fahrgeräusch muss eingehalten werden, Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert.
 
Oben