Wieder mal Post vom Anwalt....

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Auf die Antwort des Anwalts bin ich mal gespannt!
Aber das hast Du fein formuliert, Oliver! RESPEKT!!! =D> =D> =D>
 
So, da sich das (erwartungsgemäß) nun ohne irgendwelche Ediths in Luft aufgelöst, und inzwischen sogar die von mir bemängelten Angebote korrigiert wurden, mach ich das mal wieder zu.


Eine recht wichtige Notitz aber noch dazu: Denkt immer daran das es 2 (zwei) Händler in Hundeshagen gibt, und sich dieses Theater nur auf den einen (im Anwaltsbrief genannten) Händler bezieht!
 
Rufschädigung im Netz: Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.
Auch wenn man nicht gerne liest, was im Netz über einen geschrieben wird - der Urheber bleibt anonym.

Auch wenn man nicht gerne liest, was im Netz über einen geschrieben wird - der Urheber bleibt anonym.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen - etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Das Autohaus wollte daraufhin das Erteilen der Auskunft juristisch erzwingen, was vom Amtsgericht jedoch abgewiesen wurde. Der Betreiber des Forums unterliege dem Telemediengesetz. Dort sei geregelt, dass er im Einzelfall Auskunft an die Polizei, den Bundesnachrichtendienst oder das Bundeskriminalamt erteilen muss. Da das Autohaus Anzeige gegen die Urheber des Beitrages im Forum erstatten könne, sollte es durch die Berichte beleidigt oder verleumdet worden sein, sei es auch nicht völlig rechtlos, entschied das Amtsgericht. Über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft könne es an die gewünschten Daten kommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: https://www.n-tv.de / dpa
 
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