Steuer Cummins 6.7

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MrTurbodiesel

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Angenommen ein 6.7 vor EZ 07/2009 wird als PKW versteuert, dann kostet er:
Kfz-Steuer: Pkw ist steuerfrei bis 31.01.2010, danach jährlich 1034 Euro.
Wichtig: Ist die "neue Kfz-Steuer"geringer, gilt diese ab dem 01.02.2010.


Dann kommt dieser rot markierte Zusatz ins Spiel, der in der offiziellen Steuerberechnung drunter steht.

Im Original kann man "neue Kfz-Steuer" anklicken ...und kommt auf die Berechnung ab 07/2009.
Dort wäre die Berechnung dann:
Kfz-Steuer: Obiger Pkw ist nicht steuerfrei, daher beträgt die Kfz-Steuer jährlich 636 Euro.

Ist das tatsächlich so geregelt, dass wenn die "alte" Steuer höher ist, die "neue" Steuer greift?
Ich kann es mir nicht vorstellen...
 
Soweit ich das verstanden habe besteht diese "Wahlmöglichkeit" nur bei Zulassung vom 1.1.2009 bis 30.6.2009 , nicht vor dem 1.1.2009
 
Marco, das könnte sein.
;)

Hab das noch gefunden:
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie beide Berechnungen unten ....)

Demnach würde ja ein 6.7 Cummins mit EZ 12.2008 "nur" 636 Euronen kosten, wenn das Zollamt sich quer stellt... :mrgreen:
 
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