Sonntagsfahrverbot

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Ja mache das, ich stelle mal das Bier kalt.


ich komm mit
:evil:
:twisted: :redhotevil:
 
Hallo zusammen,
beim Googlen zum Thema Sonntagsfahrverbot hab ich im T4Forum ein Rundschreiben vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW an die Bezirksregierungen gefunden.

Gruß
Uwe
 

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  • Sonntagsfahrverbot.pdf
    137,9 KB · Aufrufe: 81
Genau, alle dürfen Sonntags mit Wohnwagen fahren! Nur die Rennleitung weiß wieder von nix!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ist das nicht ne sache für den rechtsschutz? ein kumpel von mir ist anwalt, den werd ich mal damit quälen. ich bin nach wie vor der meinung, gleiches recht für alle.
 
Hallo zusammen,
beim Googlen zum Thema Sonntagsfahrverbot hab ich im T4Forum ein Rundschreiben vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW an die Bezirksregierungen gefunden.

Gruß
Uwe

Das ist genau das Dokument, welches ich "meinen" Sheriffs bei der Kontrolle vorgelegt habe. Und natürlich das Schreiben von Lui.

Gruß, Malzan
 
ich hab noch mal einen "profi" von der autobahn angeschrieben, hier dann seine nicht uninteressante antwort, ist aber nur seine auslegung:


Na ja, seit Jahren eigentlich schon so, wo kein Kläger, da kein Richter. Jeder der offensichtlich in seiner Freizeit so fährt, wird eigentlich nicht kontrolliert. Ich kenne einen Fall, wo ein VW-Transporter mit Lkw-Zulassung + Anhänger bei einer Ballonfahrtfirma eingesetzt war. Eigentlich ist es ein "Pkw" mit Anhänger, der Ballon wird auf dem Anhänger transportiert und am Wochenende sind halt mal die Einsatztage. Oder Ausflugsgruppen, die mit dem Firmen-Bus (Lkw-Zulassung) Ausflüge machen.

Die andere Seite ist allerdings:

Lt. Frau Fendl, ZBS, an die ich mal eine Anfrage wegen rechtlicher Abklärung gestartet habe, verweist auf einen Komentar, nach dem es bei dem Zugfahrzeug nicht auf die Eintragung im Fahrzeugschein ankommt, sondern um den tatsächlichen Verwendungszweck.

Daraus folgert, dass der Pkw-Sprinter mit bis zu 4,6 t + Anhänger wenn er gewerblich fährt NICHT fahren darf. (Wenn er Waren transportiert)

Habe ich also andersherum einen Lkw, der aber nicht als "Warentransporter" eingesetzt wird (z.B. Sitzbänke sind montiert) mit Anhänger, dürfte dieser eigentlich schon immer fahren.

Quelle: Becksche Kurzkommentare zu § 30:

Lkw sind Kfze, nach Bauart und Einrichtung zurr Güterbeförderung bestimmt. Die Eintragung im FzSchein ist nicht entscheidend, BaySt 97 69 = NZV 97 449, Ha NZV 97 323 (aber möglicherweise unvermeidbarer Verbotsirrtum, Dü NZV 91 483)

 
ich kotze weiter. ich bin genau so schlau wie vorher. ich verstehe soweit. eigentlich darf ich fahren aber eigentlich ist es verboten. viva rebublika di banana.
 
Das heist also "du darfst nicht nicht fahren ausser in den genannten Bundeslaendern die dir nicht erlauben zu fahren ausser du faehrts zum vergnuegen weil das ja nicht gewerblich ist aber nur unter der voraussetztung wenn du nichts tranportierst weil das koennte ja wieder gewerblich ausgelegt werden .Dann gelten aber Tische montiert an einem LKW auch nicht weil die koennten ja auch gewerblich sein ????????????????????????????????????????????????????????
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Leute bleibt doch einfach bis um 22:00 stehn und fahrt dann nach Hause bis dahin hat sich dann auch der
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Pegel gesenkt.

Crazy Gruesse Mike
 

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