neue StVO §30 / neue FerReiseV - Anhänger am Sonntag

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Und ab wann wird das wohl rechtskräftig, so das auch die Polizisten das wissen?

Wenn der BER fertig ist ! :mrgreen:

Ernsthaft. Drucks Dir aus, und nimm´s mit. Eine Vorortschulung schadet nie.
Denke das Anhänger am Sonntag keine Schulungspriorität haben. :roll:

P.S. Dank Rik hab ich das Problem ja jetzt nicht mehr ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
So, hier die Antwort auf meine Nachfrage:

Hallo Herr Jung,

der Unterschied ist im Wesentlichen, daß Verwaltungsvorschrift nur an die Verwaltung und Rechtsverordnungen auch an die Bürger gerichtet sind. Erstere haben unter anderem die Funktion, das Verwaltungshandeln bei zweifelhaften Auslegungsfragen zu lenken.

Im hiesigen Fall finde ich es auch auffällig, daß der Anwendungsbereich des § 30 StVO in der Verwaltungsvorschrift deutlich kleiner zu sein scheint.
Vielleicht handelt es sich hier um eine sogenannte teleologische Reduktion, das heißt Beschränkung nach Sinn und Zweck der Vorschrift. Möglicherweise gibt es Gerichtentscheidungen dazu.

Jedenfalls denke ich, daß man sich als Bürger hier daran orientieren kann, was in der Verwaltungsvorschrift steht. Selbst wenn ein Gericht zum Ergebnis kommt, daß das StVO-Verbot doch weitergehend ist, käme dem Bürger ein unvermeidbarer Verbotsirrtum zugute (§ 11 Abs. 2 OWiG) zugute. Schlauer als die Verwaltung braucht er nicht zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver García

*****************************
Oliver García
dejure.org
E-Mail

dejure.org GmbH
Geschäftsführer:
Oliver García, Dr. Alfons Schulze-Hagen
Handelsregister AG Mannheim, HRB 703488
Telefon 0621/12032-13
Telefax 0621/28383
Internet https://dejure.org
*****************************
 
Und ab wann wird das wohl rechtskräftig, so das auch die Polizisten das wissen?

Rechtskräftig seit dem 29.05.2017 als es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Bis der letzte Polizist auf der Straße das weiß, wird wohl noch ne weile brauchen.
 
Also darf ich jetzt mit meinem 3,9 tonnen LKW und Wohnwagen auch an Sonntagen fahren. :mrgreen: :mrgreen:
 
Dann werde ich das mal testen, bin gespannt was dabei raus kommt.
8)
8)
 
Dann werde ich das mal testen, bin gespannt was dabei raus kommt.
8)
8)

Nix darf dabei rauskommen!!!

Selbst der eigene Umzug den du mit einem Sattelzug fahren würdest (vorausgesetzt du hast eine Fahrerkarte) ist frei.

Gruß Lutz
 
Bleibt die Grauzone PKW Trailer mit Fahrzeug drauf...wenn ich mir am Sonntag nen Auto kaufe und das aufn Anhänger lade...

Will nicht behaupten das sowas mein "Sport" ist aber als Freizeitzweck, der weder gewerblich noch entgeltlich statt findet, würde ich das gelten lassen.
:-D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
digger81,

Solange du nachweisen kannst das du den aufgeladenen Wagen Privat für den eigenen Gebrauch und nicht als Händler gekauft hast bzw. das transportierte Fahrzeug bspw. durch Aufkleber und Ausrüstung als Sportfahrzeug zu erkennen ist, ist das kein Problem.
Das können (wissen) auch die poln. Mitbürger!!
Erwischt wird immer der der nicht die für den freien Transport "nötigen!!!" Papiere hat.
Gruß Lutz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe gerade die Erfahrung gemacht das die Polizei davon noch keine Kenntnis hat. Ich wurde gerade mit leeren Anhänger angehalten. Im Bußgeldkatalog stand ab 7,5t Sonntagsfahrverbot. Da es in Klammern in Ihrem Heft hinterlegt war, gilt es wohl nicht :lol:. Mal gucken wenn das Schreiben rein kommt von der Bußgeldstelle.


Schönen Sonntag
Martin
 
Falls was kommt gib mir per PM bescheid!!! BEVOR du etwas unternimmst!! Ich lasse dir dann was zu kommen.
Gruß Lutz

Wichtig ist nur das du privat unterwegs warst.
Privat heißt in diesem Falle ausschließlich für private Zwecke ( bsp. eigener Umzug usw.) Geschäftlich (für die eigene Firma im Werkverkehr) zählt nicht als privat!!!

Gruß Lutz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Lutz,

danke für das Angebot ich meld mich bei dir sobald ich Post habe. Ich habe kein Gewerbe und der Hänger war leer. Angeblich könnten sie sowas nicht prüfen. Wenn nicht gehts zum Rechtsanwalt soll der sich darum kümmern.

Gruß Martin
 
Hi Martin, ich hab Grad gesehen wo du wohnst. Da können wir uns auch mal treffen. Sind ja gerade mal so um die 60 km. Ich schick dir per PN mal meine Handynr.
Gruß Lutz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So, das Ganze hat nun auch am 19.10.2017 endlich Einzug in die STVO gehalten.

https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html

(3) 1 An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Haben die aber schön versteckt. Fällt kaum auf, dass jetzt private Fahrten erlaubt sind.
Heißt aber auch, dass der große 40t LKW auch für den privaten Umzug gefahren werden darf.
8)
 
Da stelle ich mir die ersten Kontrollen recht putzig vor..es wird ne Weile dauern bis es auch der letzte Cop gesagt bekommt dass das erlaubt ist.
 
Haben die aber schön versteckt. Fällt kaum auf, dass jetzt private Fahrten erlaubt sind.
Heißt aber auch, dass der große 40t LKW auch für den privaten Umzug gefahren werden darf.
8)

Sofern du im Besitz einer Fahrerkarte bist, ja!!

Ohne Fahrerkarte nur bis 7,5t.

Gruß Lutz
 
Oben