PKW / LKW Steuer

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Sorry aber das ist kompletter Unsinn!
ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen.

Wenn ich schreibe, dass ich einen Nachzahlungsbescheid in 5 stelliger Höhe hatte, ist das ganz sicher kein Unsinn. Glaube mir, abends um 10 in nem Hotel fällt mir so ne Story ganz gewiß nicht ein, damit ich was zu schreiben habe.
Und dass da irgendwas am KKW entfallen ist, schreibst Du auch. Und ob das der 735.ste Senat oder wer auch immer verbrochen hat, ist mir eigentlich ziemlich humpe. Wenn irgendwas zu beschließen ist, dann ist das meiner Rechtsauffassung nach für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit zu beschließen.

Aber egal, hier geht es ja um die RAMs.
 
Wer was von Crew Cab in seiner Signatur schreibt, kennt ja noch nicht mal das eigene Auto richtig. Der braucht sich um Steuer gar nicht erst Gedanken machen. :mrgreen:

Crew Cab sind Gen. 4 ab Modell 2009 :klug:

Sorry, das wusste ich echt nicht :cry: , danke für den Hinweis
:)
. Hab es schon geändert !
Steuern musste ich trotzdem bezahlen :roll: also scheint es für den Zoll nicht ganz so wichtig gewesen zu sein
:-D
.
Und mein Auto kenne ich dank vieler hier von Tag zu Tag besser. Ist halt ein bisschen doof wenn man neu ist aber irgendwie haben wir ja alle mal angefangen
;)
.
 
Wenn ich schreibe, dass ich einen Nachzahlungsbescheid in 5 stelliger Höhe hatte, ist das ganz sicher kein Unsinn. Glaube mir, abends um 10 in nem Hotel fällt mir so ne Story ganz gewiß nicht ein, damit ich was zu schreiben habe.
Und dass da irgendwas am KKW entfallen ist, schreibst Du auch. Und ob das der 735.ste Senat oder wer auch immer verbrochen hat, ist mir eigentlich ziemlich humpe. Wenn irgendwas zu beschließen ist, dann ist das meiner Rechtsauffassung nach für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit zu beschließen.

Ich habe mit Nichten deine Nachzahlung als Unsinn betitelt, das stünde mir gar nicht zu. Bitte lies dir meinen (und deinen) Post nochmal genau durch.
Du schreibst das der Kombinationskraftwagen aus dem Steuerrecht rückwirkend zu 2004 entfallen wäre und das ist faktisch völliger Unsinn, da bleib ich bei!
Erstens ist der Kombinationskraftwagen aus dem Verkehrsrecht gestrichen worden (in Form von §23 Abs. 6a) und nicht aus dem Steuerrecht.
Zweitens trat das zum 01.05.2005 in Kraft und nicht in 2004.
Wenn dein FA tatsächlich bis ins Jahr 2004 Rückwirkend versteuert hat, dann hat es an der Stelle definitiv einen Fehler gemacht.

Ich möchte mich hier nicht streiten, das liegt mir fern. Wenn aber falsche Dinge gepostet werden, gestehe mir bitte die Richtigstellung dieser zu. Glaube mir, ich weiß was ich da schreibe und kann die Fakten auch belegen. Mag sein das es dir egal ist ob es der "735ste Senat" war aber evtl. gibt es ja Menschen die das Ganze nachvollziehen möchten und/oder tiefer in die Materie einsteigen wollen. Derartige Infos können dabei helfen und gehören daher einfach zum Gesamtzusammenhang.
Nun bin ich aber auch schon ruhig. In meinen Augen ist das nun geklärt. Und abschließend nochmal: Mein Posting sollte keinen Angriff auf deine Person darstellen sondern lediglich die damalige Faktenlage darstellen.
 
Also wenn der PU vom Staat nicht als LKW anerkannt ist, fällt ja auch das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger aus.
Ist ja echt klasse :mrgreen:
 
Also wenn der PU vom Staat nicht als LKW anerkannt ist, fällt ja auch das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger aus.
Ist ja echt klasse :mrgreen:

Das eben leider nicht, wir sind immer die Gearschten, kannst es drehen und wenden wie du willst :banghead:
 
Hallo Leute,

ich habe Anfang Februar meinen RAM verkauft, welcher als LKW mit 185€ aufs Jahr versteuert war und jetzt bei der Abmeldung hat der Zoll geschrieben, dass sie ihn auf PKW umgestuft haben und ich schön nachzahlen muss, anteilig auf 427€, anstelle eine Rückerstattung zu bekommen.

Ich hatte einen 2006er.

Kann man denn nun Einspruch erheben, so wie es Gabberman in diesem Post geschrieben hat oder nicht?
https://viewtopic.php?f=81&t=31188&start=660#p1159849

Und der neue Besitzer muss ihn nun auch als PKW versteuern.

Das ist echt einfach unglaublich. Würde da am liebsten ne :blob6: rein schmeißen.
Dieser Staat ist wirklich nur noch bekloppt.

Danke und Gruß Kim
 
Moin Kallemaris,

Einspruch einlegen solltest du auf jeden Fall.

In deinem Bescheid steht genau was du zu machen hast, inklusive der Frist.

Lg Alex
 
Moin Kallemaris,

Einspruch einlegen solltest du auf jeden Fall.

In deinem Bescheid steht genau was du zu machen hast, inklusive der Frist.

Lg Alex

Vielen Dank Alex,

ich habe Heute endlich einen passenden Ansprechpartner im Zollamt Itzehoe erreicht und er meinte, ich solle Einspruch erheben, da das System die Steuerklasse bei der Abmeldung automatisch auf PKW geändert hat und wenn die Steuerklasse immer schon auf LKW war, dann muss das auch so bleiben! :shock:

Ich bin positiv überrascht, habe gerade direkt Einspruch eingereicht und harre jetzt der Dinge, die da passieren.

Oh, und der neue Besitzer soll ebenfalls Einspruch einreichen und dann wieder die Steuerklasse LKW erhalten!

Ich werde hier wieder bei Neuigkeiten berichten!

Gruß Kim
 
Positiv überrascht wäre ich an Deiner Stelle erst, wenn Du das schriftlich hast, dass das alles beim LKW bleibt und Du nicht rückwirkend zur Kasse gebeten wirst.

Am Telefon kann er Dir viel erzählen......
 
Hast du die erste Seite vielleicht auch noch mal?
Da wo die Fahrzeugdaten drauf stehen...

Könnte anderen helfen.
 
Glückwunsch.

Aber ab 2013ner Modelle, war ja auf Seite 45 die Vorlage, die es ermöglicht hat, als LKW eingestuft zu werden.

Interessant wäre nun für ältere Modelle zu sehen, wie es möglich ist.

Gruß Kim
 
Gestern hab ich den Einspruch per Mail zum Zoll geschickt und heute schon Post bekommen.

Ich soll Bilder schicken und Zulassungsbescheinigung In Kopie zurücksenden und den RAM vermessen. Ne Anleitung, wie zu messen ist, ist auch dabei.
:-D
:-D
 
Genau wie bei mir
nur dann sollte ich zum Zoll damit die nachmessen , nur messen die anders als auf dem Beiblatt.
 
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