LKW-Zulassung wird aberkannt!!!!

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Ich weiss nicht, ob´s hier schon mal kam, aber wie is´n dat mit ´nem 2500 cummins diesel mit Selbstmördertüren? Werden die auch nicht mehr als LKW versteuert
:?:
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Wegen Personenbeförderung
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Wenn das so sein sollte, Reiss ich die Sitze raus und schweisse die Türen zu, das kannste mir glauben, Mann, Mann, Mann...Ich will gar nicht wissen, was ein 6 Liter Diesel an Steuern kostet. :cry: :cry: Ich könnte nackig aus der Hose hüpfen
:evil:

Also unser 3500dually kommt bei unserem FA als LKW durch. Hab allerdings vor dem Kauf beim FA nachgefragt. Die hat nur interessiert, wie das Verhältnis Ladefläche/Fahrerkabine ist und ob die hintere Sitzbank klappbar ist. Die klappbare Rücksitzbank ist für die wohl nur eine Art Notsitz.
Hatten dann keinerlei Probleme (aber das kann ja noch kommen :twisted: ) und zahlen 210,-Euronen p.A.
 
deine eintragung ist nichts wert, wie gesagt, kommt auf deinen finanzfritzen drauf an
:evil:


bei stuttgart gibt es einen 3500 dually longbed, der als PKW versteuert wird
:evil:
:evil:


nichts ist unmöglich
:evil:

Ja Chris, aber du musst auch dazu schreiben, daß der nur noch 50kg Nutzlast hat
:!:
= auf 3,5t abgelastet war
:!:
Mein wissensstand

Ich habs lang und breit mit dem Fa durch, mein Mazda ist PKW weil ich nicht nachweisen konnte, da verkauft und Mazda nicht in die Gänge gekommen ist, daß die 1/2 der Ladefläche gößer ist als die Fläche die zur Personenbeförderung zählt, abzüglich des Fahrersitzes und daß die Zuladung immer noch über 25% der zulässigen Nutzlast liegt, bei voll bestztem Fahrzeug ( 5 DIN Personen )= Fahrzeug ist für den Lastentransport gebaut und nicht zur Personenbeförderung! Mein Fahrzeug war gewerblich angemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bekomme langsam wieder Hoffnung, Ich lass´mich einfach mal überraschen was passiert. Hauptsache mein Cummins läuft bald wieder. :twisted:
 
So Leute, jetzt mal ganz genau......

- Zulässiges Gesamtgewicht spielt keine Rolle!
- Einzel, oder Doka, spielt auch keine Rolle!
- Benzin, oder Diesel, ...auch egal.

Vorraussetzung für die LKW-zulassung ist ganz einfach nur:

- die Ladefläche muß länger sein, wie die Fahrgastzelle.
das ist bei den Ram´s bis 2001 bj. bei einzel und doka gegeben.
- bei den bj. danach nur bei den einzelkabinen.

Überlisten kann man das Finanzamt aber ganz einfach:
- klappt Eure Heckklappe runter und baut euch nen "Cargo Manager" drauf. Den kann man auch jederzeit wieder abnehmen.
Das FA muß das so akzeptieren, da die runtergelassene Heckklappe eine vollwertige Ladefläche ist! ( durch die Stahlseile voll belastbar)

https://cgi.ebay.de/DODGE-RAM-1500-...0221?pt=Autoteile_Zubehör&hash=item3cb3f9302d
 
- Zulässiges Gesamtgewicht spielt keine Rolle!
- Einzel, oder Doka, spielt auch keine Rolle!

Vorraussetzung für die LKW-zulassung ist ganz einfach nur:

- die Ladefläche muß länger sein, wie die Fahrgastzelle.
das ist bei den Ram´s bis 2001 bj. bei einzel und doka gegeben.
- bei den bj. danach nur bei den einzelkabinen.

:klug: :twisted: :twisted:
ich lach mich weg...........dann fahr mal zu den FAs hin........ :redhotevil:
8)
 
So Leute, jetzt mal ganz genau......

- Zulässiges Gesamtgewicht spielt keine Rolle!
- Einzel, oder Doka, spielt auch keine Rolle!
- Benzin, oder Diesel, ...auch egal.

Vorraussetzung für die LKW-zulassung ist ganz einfach nur:

- die Ladefläche muß länger sein, wie die Fahrgastzelle.
das ist bei den Ram´s bis 2001 bj. bei einzel und doka gegeben.
- bei den bj. danach nur bei den einzelkabinen.

Überlisten kann man das Finanzamt aber ganz einfach:
- klappt Eure Heckklappe runter und baut euch nen "Cargo Manager" drauf. Den kann man auch jederzeit wieder abnehmen.
Das FA muß das so akzeptieren, da die runtergelassene Heckklappe eine vollwertige Ladefläche ist! ( durch die Stahlseile voll belastbar)

https://cgi.ebay.de/DODGE-RAM-1500-...0221?pt=Autoteile_Zubehör&hash=item3cb3f9302d



Das ist alles ganz nett, was Du hier erzählst....nur Theorie und Praxis liegen weit auseinander !
Jedes FA hat eigene Kriterien....und Garantien für eine LKW-Besteuerung gibt es nie !!!
Die FA bestimmen ob PKW oder LKW, Einspruch zu 99% sinnlos !
Es werden sogar longbeds und Duallys !! als PKW besteuert.
Das nur mal zur Info...
;)
 
So Leute, jetzt mal ganz genau......
- Zulässiges Gesamtgewicht spielt keine Rolle!
- Einzel, oder Doka, spielt auch keine Rolle!
- Benzin, oder Diesel, ...auch egal.

Vorraussetzung für die LKW-zulassung ist ganz einfach nur:

- die Ladefläche muß länger sein, wie die Fahrgastzelle.
das ist bei den Ram´s bis 2001 bj. bei einzel und doka gegeben.
- bei den bj. danach nur bei den einzelkabinen.

Überlisten kann man das Finanzamt aber ganz einfach:
- klappt Eure Heckklappe runter und baut euch nen "Cargo Manager" drauf. Den kann man auch jederzeit wieder abnehmen.
Das FA muß das so akzeptieren, da die runtergelassene Heckklappe eine vollwertige Ladefläche ist! ( durch die Stahlseile voll belastbar)

https://cgi.ebay.de/DODGE-RAM-1500-...0221?pt=Autoteile_Zubehör&hash=item3cb3f9302d

Da haben sich schon ganz andere (echte Fachleute) die Zähne dran ausgebissen !
 
Ich habe hier die Broschüre, die jedes FA haben sollte, wieder gefunden.
Da stehts eindeutig drin. Und es ist aktuell. DOPPELKABINE > PKW
Da steht sagar drin, das ein Ford F350 sogar ein PKW ist, da er nur über eine geringe Zuladung (26,06% des Gesamtgewichts) verfügt und die Ladefläche nur 51,2% der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ausmacht.
 
Ja leider habe die Finanzämter da frei Hand :cry:

Ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich :roll: Bei uns im MTK zählen auch die Sitzplätze( Musste mit meinem Single Cap vorfahren weil die sehen wollten ob da wirklich nur 3 Sitze drinn sind), doch siehe da, ein Freund fährt nen Lincoln Mark RT 6 Sitze kurze Ladefläche und eine neue Beamtin im Laden
:-D
:-D
Das Girl hatte keine Ahnung, wir haben die Pedale zurückgestellt und ihr erklärt das der Raum zwischen Bremspedal und Rückwand kleiner sein muss wie die Ladefäche. Sie nickte selbstsicher und sagte ja ja das weiß Sie doch. :lol:

Jetzt zahlt er LKW-Steuer. Puh


Es geht nichts über intelligente Beamte :lol:
 
Überlisten kann man das Finanzamt aber ganz einfach:- klappt Eure Heckklappe runter und baut euch nen "Cargo Manager" drauf. Den kann man auch jederzeit wieder abnehmen.
Das FA muß das so akzeptieren, da die runtergelassene Heckklappe eine vollwertige Ladefläche ist! ( durch die Stahlseile voll belastbar)

[-X Man kann das FA nicht überlisten.Die sitzen am längeren Hebel.Und mit Heckklappe runter und Cargo Manager, da war dann noch irgenwas mit ner zusätzlichen Licht Leiste oder so.Das weiß ich aber nicht mehr so genau
 
Meldet doch ein Gewerbe an.
Holztransport etc.
wär mal ein Versuch wert,denn die Diff.steuer von PKW zu LKW ist locker der gewerbe anmeldung drin.und die nur einmal.
gruss Mathias
 
Wenn 3 Sitzplätze samt Gurten augebaut weren, dann müssen bei unserem Tüv die Schrauben in den löchern festgeschweisst werden. Das soll den Wiedereinbau verhindern.
Wollte ich mit meinem Ford Transit 9 Stzerso machen und habs dann sein lassen.

Das Thema hab ich mit nem Strassenzugelassenen Golf 2 Rennwagen durch. Aufgrund dessen das er durch das erhebliche Motortuning und wegfallen des Kats A nicht mehr bezahlbar gewesen wäre und B die tiefschwarze Plakette bekommen hätte wurde der Hobel umgemeldet auf LKW. Rückbank war wegen Überrollkäfig eh schon ewig raus und die Verschraubungen der Gurte dienten teilweise der Verschraubung des Käfigs. Alle sonstigen ehemaligen Befestigungspunkte von Sitzen/Gurten mussten somit dicht gemacht werden. Danach gabs keinen Stress da nicht mehr rückrüstbar.

LT. EU Verordnung dürfen LKW bis zu 6 Sitzplätzen haben!!!!! Über 3,5t ist das sowiso wurscht,da immer LKW
:!:
EU Recht seht über Nationalem Recht!!! Sofort Einspruch einlegen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde!!!

Dazu würde mich ebenfalls der Paragraph interessieren

Problem ist ja, das er momentan abgemeldet ist!!! Steht in der Werkstatt wegen einer größeren Reparatur. Ich versuche ihn vor der Vollabnahme wieder auf die Strasse zu bringen. Aber was ist wenn´s nicht klappt? War ja zuletzt als LKW angemeldet, ist ja auch ein Long Bed, hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich hoffe, das es klappt, sonst kotz´ich
:evil:
:evil:

Nebenbei als Info, es gibt keine Vollabnahmen mehr. Selbst wenn du deine Karre über 7 Jahre nicht anmeldest gibt es ne normale HU mit AU und fertig.
 
Meldet doch ein Gewerbe an.
Holztransport etc.
wär mal ein Versuch wert,denn die Diff.steuer von PKW zu LKW ist locker der gewerbe anmeldung drin.und die nur einmal.
gruss Mathias

Ich glaube nicht dass sich der Aufwand für ca. 250 € lohnt.Dann kannst du direkt deine Steuererklärung als Gewerbetreibender einreichen usw.
 
Mach nen Nebengewerbe. Hab ich 2, eins für Fahrzeugveredlung und eins für Fahrzeugtransporte. Dafür brauch ich den Ram dann primär, als Lastesel um grössere Karren aufm Hänger zu ziehen. Zudem kannste als weniger aktiver Schläfer auf der Rückbank pennen.
 
Meldet doch ein Gewerbe an.
Holztransport etc.
wär mal ein Versuch wert,denn die Diff.steuer von PKW zu LKW ist locker der gewerbe anmeldung drin.und die nur einmal.
gruss Mathias

Aha, also den RAM als Firmenwagen, und die 1% Regel, Fahrtenbuch, Umsatzsteuervoranmeldung, mindestens Einnahme/Überschussrechnung, GEZ fürs Autoradio und und und...

Klingt nach ner guten Idee wenn man, sagen wir mal 300 Euro, Steuern sparen will und die deutlich teurere LKW Versicherung bezahlt...
 
Aha, also den RAM als Firmenwagen, und die 1% Regel, Fahrtenbuch, Umsatzsteuervoranmeldung, mindestens Einnahme/Überschussrechnung, GEZ fürs Autoradio und und und...

Klingt nach ner guten Idee wenn man, sagen wir mal 300 Euro, Steuern sparen will und die deutlich teurere LKW Versicherung bezahlt...

So wie ich das bis dato verstanden habe bezahlst du die teurere LKW Versicherung sowieso.

Du bekommst mit Steuerscherzen nur den Bonus auch noch die teurere Steuer zu bezahlen, sprich von beidem das Beste

Steuer - Pkw = teurer
Versicherung - Lkw = teurer

Hauptgewinn made in Germany
 
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