H Zulassung mit Gasanlage?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Ja,wenn es sich nicht gerade um eine moderne sequentielle Anlage handelt.Manche Prüfer machen da bei den Gasanlagen Backen,aber laut ihrer eigenen Regeln ist es möglich.
 
Mein Wissensstand ist da dieser , da es eine Umrüstung der Wirtschaftlichen Art ist, ist es erlaubt . genau wie Sicherheitsgurte !! Diese dürfen nachgerüstet werde.
 
Die Regel sagt „Zeitgenössische“ Umbauten, also alles was bis 10 Jahre nach Produktionseinstellung des jeweiligen KFZ als Zubehör erwerbar und verbaubar war.

Sprich theoretisch müsste es eine Gasanlage aus dem Jahrzehnt sein die du niemals eingetragen bekommst da sie zu alt ist. Also hat der Prüfer seinen eigenen Ermessensspielraum bei der Entscheidung ob eine neue Anlage "zeitgenössisch" ist.

Was hilft ist ein Autogas Profi der sich auf Oldtimer spezialisiert hat. Der hat dann auch einen entsprechenden Prüfer an der Hand und du keine Sorgen.
 
Ist es möglich einen Ramcharger mit Gasanlage als Oldtimer mit H Kennzeichen anzumelden?

Besser ist es, oder sagen wir einfacher, wenn die H Zulassung vorher durch ist. Dann lässt sich das alles leichter bewerkstelligen und die TÜV menschen sind dann etwas friedlicher. Ist gerade bei meinem aktuell so.
 
War vor einiger Zeit mal bei der Dekra und habe bzgl. einer H-Zulassung für meinen W200, Bj.76, nachgefragt.
Antwort : "Grundsätzlich kein Problem, wenn sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet". Prima......

Dann meine Anmerkung wg. der Gasanlage ( Impco ), welche seit ca. 16 Jahren verbaut ist.
Antwort : "Dann gibt es keine H-Zulassung" . Schei.....

Ist ja auch logisch: Gasanlage raus und mit dem H-Kennzeichen freie Fahrt in den Umweltzonen, weil die Abgasqualität schlechter ist,
oder Gasanlage mit besserer Abgasqualität drin lassen und die Fahrverbote beachten...... :roll:

Obwohl, um Fahrverbote brauche ich mir nicht wirklich Gedanken machen. Der Ruhrpott ist ja eine durchgehende Umweltzone.
Kommt also einer Zwangsenteignung gleich. Ich könnte schon wieder ....... :puke:
 
Das Problem ist ein ganz anderes.
Eingetragen werden dürfen nur noch Anlagen mit E-Kennzeichnung, diese Kennzeichnung gab es allerdings damals noch nicht. Da muß man wirklich mit dem Prüfer verhandeln und die Umweltkarte wegen Abgasverbesserung spielen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein TÜV macht H mit Gas
:!:
 
Bin selberauch Oldie Fahrer,

allerdings ohne Gas. mal blöd gefragt, der RAM Charger wird doch ein Schön Wettere Auto, oder? Also warum der Umstand mit dem Gas? +

Bei der km Laufleistung im Jahr die ein Oldie normalerweise zurück legt fallen die paar Euro Spritkosten doch nun wirklich nicht ins Gewicht.

Ansonsten bleibt dir in der Regel aus eigener Erfahrung oft nur Vitamin B und einen entspannten Prüfer um die Gasanlage, welche zeitgenössich ist, eingetragen zu bekommen.

Gruss Alex
 
Die Regel sagt „Zeitgenössische“ Umbauten, also alles was bis 10 Jahre nach Produktionseinstellung des jeweiligen KFZ als Zubehör erwerbar und verbaubar war.

Sprich theoretisch müsste es eine Gasanlage aus dem Jahrzehnt sein die du niemals eingetragen bekommst da sie zu alt ist. ....

Das heißt,wenn mir die Frontscheibe reißt,muß ich eine "neue" einbauen,die aber schon vor 30 Jahren hergestellt wurde ?

Da wären wir bei den Venturi-Anlagen,Funktionsprinzip wie die aus den 70ern,aber halt jetzt produziert.

Das Fahrzeug muß am Ende techn. so da stehen, das man sagen kann, so war es vor 30 Jahren möglich.Es heißt nicht,das das ganze verbaute Zeug 30 Jahre alt sein muß.

Das Problem ist der ursprüngliche Sinn des H-Kennzeichen.Da geht es um Erhaltung techn. Kulturguts und nicht darum, wie man ein Fahrzeug am kostengünstigsten ((als Alltagswagen) bewegt.Das ist denen ein Dorn im Auge,deswegen diese Schwierigkeiten beim Eintragen.
 
Oben