Betrüger ?

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Ich gestehe, dass ich da ziemlich unbeleckt bin.

Wie wäre denn der Ablauf, wenn man bei der Staatsanwaltschaft so einen Prüfantrag stellen wollte, und wer wäre da die Anlaufstelle?
 
Ich gestehe, dass ich da ziemlich unbeleckt bin.

Wie wäre denn der Ablauf, wenn man bei der Staatsanwaltschaft so einen Prüfantrag stellen wollte, und wer wäre da die Anlaufstelle?
Theoretisch wäre wohl die Staatsanwaltschaft zuständig, in deren Einzugsbereich der "Verursacher" wohnhaft ist. Das kann man sich locker im Netz heraussuchen. Könnte man theoretisch auch bei der eigenen Staatsanwaltschaft einreichen, aber dann hast wieder einen unnötigen Zwischenschritt, der das Ganze ungemein verzögern kann.

Einen Prüfantrag im eigentlichen Sinne gibt es im Prinzip auch nicht, da das Ganze relativ formlos, in jedem Fall aber schriftlich erfolgen würde. Kleines Beispiel füge ich im Anhang bei...

Ganz wichtig in jedem Fall - keine Tatsachenbehauptungen aufstellen, auch wenn sie denn der eigenen Meinung nach wahr sein sollten.

Also nicht: "Herr XYZ ist definitiv ein Betrüger, weil er einfach meine Kohle einsackte, obwohl er von vornherein nicht beabsichtigte, die Ware auch tatsächlich zu liefern. Er handelte eindeutig in betrügerischer Absicht, so viel steht fest..."
:/


Sondern: "Nachdem ich die Ware bezahlte und von Herrn XYZ eine Zeit lang nichts mehr hörte, musste ich während des nachgängigen Kontakts bedauerlicherweise feststellen, dass Herr XYZ augenscheinlich gar nicht mehr beabsichtigte, mir die gekaufte Ware auch tatsächlich zu übereignen. So zumindest mein bisheriger Eindruck in dieser Sache..."
;)
 

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Tatsachenbehauptungen
Da Du Dich ja offensichtlich gut auskennst eine ernst gemeinte Frage.
Es gibt Tatsachen, das sind keine bloßen Behauptungen.
Und es gibt Behauptungen, die müssen nicht unbedingt eine Tatsache sein.
Was soll dann eine Tatsachenbehauptung sein?`Ist das was Juristisches?
Die Rechtschreibprüfung kennt diesen Ausdruck jedenfalls nicht.
 
Da Du Dich ja offensichtlich gut auskennst eine ernst gemeinte Frage.
Es gibt Tatsachen, das sind keine bloßen Behauptungen.
Und es gibt Behauptungen, die müssen nicht unbedingt eine Tatsache sein.
Was soll dann eine Tatsachenbehauptung sein?`Ist das was Juristisches?
Die Rechtschreibprüfung kennt diesen Ausdruck jedenfalls nicht.
Gar nicht so uninteressant, die Frage...
;)
:thumbup:


Definition:
Eine Tatsachenbehauptung ist eine Behauptung, mit der etwas als Tatsache dargestellt wird. Der heute allgemeinsprachliche Begriff stammt aus der Rechtssprache. Als Rechtsbegriff dient er zur Unterscheidung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.
 
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Da Du Dich ja offensichtlich gut auskennst eine ernst gemeinte Frage.
Es gibt Tatsachen, das sind keine bloßen Behauptungen.
Und es gibt Behauptungen, die müssen nicht unbedingt eine Tatsache sein.
Was soll dann eine Tatsachenbehauptung sein?`Ist das was Juristisches?
Die Rechtschreibprüfung kennt diesen Ausdruck jedenfalls nicht.
naja, der Duden kennt es

https://www.duden.de/rechtschreibung/Tatsachenbehauptung

https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenbehauptung
 
So, jetzt mal Butter bei die Fische, wie wäre es, wenn jeder von euch was per Nachnahme bestellt und vor der Übergabe der Post annahmeverweigert, muss dann der Verkäufer das zahlen? Oder funktioniert das so nicht...?
 
So, jetzt mal Butter bei die Fische, wie wäre es, wenn jeder von euch was per Nachnahme bestellt und vor der Übergabe der Post annahmeverweigert
Wie das wäre? Wie in der Grundschule.

Man könnte auch einfach hinfahren, an der Haustüre läuten und weglaufen. Haben wir früher "Klingelmännchen" zu gesagt.
 
Ich habe Anzeige erstattet, aber ich lasse dem nicht mein hartverdientes Geld.
 
Puhhh..., ich bin hier wirklich von weit mehr ausgegangen. Dat is so in etwa mein Stundensatz als mittlerweilen selbstständiger Zahlenschubser...
=O
:/
:D


Mal nicht falsch verstehen, so eben 60 Euro verschenken oder nicht, muss man selbst entscheiden, ist schließlich auch Geld, welches man erstmal verdienen muss, um es ausgeben zu können, aber ob sich der Aufwand da echt lohnt?

Ich hätte da schlicht schriftlich per Einschreiber Lieferung oder Rückerstattung angemahnt und dann nach Fristablauf das Ganze an den Rechtsanwalt übergeben. Hab ich meine Ruhe und muss mich mit solch einem Müll gar nicht weiter befassen...

Anzeige? Eher müßig... Wenn da nicht zufällig noch 20 andere Anzeigen diverser, geprellter Kunden gegen den Verkäufer vorliegen (sieht man oft an den Bewertungen), wird das ne müßige Geschichte bei solch einer Summe. Gerade jetzt zu Corona-Zeiten, wo sich Vieles im Onlinehandel aus diversen Gründen verzögern kann...
 
Ob 60 oder 400 Euro, wenn sich erst mal die Behörden für ihn interessieren, merkt er vielleicht das er Ärger bekommen könnte und schaltet einen Gang runter.
 
Ob 60 oder 400 Euro, wenn sich erst mal die Behörden für ihn interessieren, merkt er vielleicht das er Ärger bekommen könnte und schaltet einen Gang runter.
Da hast sicher recht, keine Frage - aber eben nur, wenn sich der Sachverhalt dann auch tatsächlich so darstellt. Unabhängig davon bleibt eben auch immer die Frage, ob und wie viel Aufwand man wegen Summe XYZ selbst betreiben will - oder ob man es eben gleich an Dritte abgibt und sich damit nicht weiter befassen muss. Auf sich beruhen lassen wollen, würde ich es auch nicht, wenn ich merke, dass mich da wer für dumm verkaufen will...
;)
 
Da hast sicher recht, keine Frage - aber eben nur, wenn sich der Sachverhalt dann auch tatsächlich so darstellt. Unabhängig davon bleibt eben auch immer die Frage, ob und wie viel Aufwand man wegen Summe XYZ selbst betreiben will - oder ob man es eben gleich an Dritte abgibt und sich damit nicht weiter befassen muss. Auf sich beruhen lassen wollen, würde ich es auch nicht, wenn ich merke, dass mich da wer für dumm verkaufen will...
;)
Beim Anwalt haste natürlich das Risiko, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen. Bei solchen Leuten ist meistens nichts zu holen. Die sind geschickt genug.
 
Beim Anwalt haste natürlich das Risiko, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.
Hast Du recht, keine Frage... Deshalb muss man das wohl von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden...
 
Das mit der Anzeige ist schwierig. Oft wird tatsächlich die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
Was besser funktioniert ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Da muss er reagieren, sonst wird er vollstreckt.
Dann weisst Du auch ob Igor aus Großostheim ist wirklich Igor aus Großostheim ist oder nicht vielleicht doch Mahmut aus Syrien ist mit gehacktem Konto.

have fun!

I<it
 
mir geht es auch nicht um die 60 Euro, aber er hat immer noch 280 Anzeigen geschaltet und pro Stunde fallen da locker 2 rein... schade...

Aber ich bekomme weder von ebaykl... noch von der Polizei eine Info.

Ich lasse es jetzt sein, habe endlich noch mal einen Großauftrag für outlet in Zweibrücken.
Für jedes Geschäft dort mache ich je eine Tüte mit 10 brezeln und 10 Croissant.

habe eigentlich keine Zeit für diese Sache.

Gruß

und wer jetzt googeln will wie viele Geschäfte dort sind, es sind 105
:)
 
Man muss es ja deshalb nicht auf sich beruhen lassen. Einfach nochmal schriftlich anmahnen, den Rest soll mal ruhig der Rechtsanwalt machen, bis ein vollstreckbarer Titel vorliegt. hat man wenigstens seine Ruhe. Ersatzweise kann man das Verfahren ja auch kostengünstig selbst betreiben.

Anzeige hin oder her, muss jeder für sich selbst entscheiden. Schaden kann es jedenfalls nicht, solchen Leuten mal auf die Finger schauen zu lassen und ggfls. die Geschäftsgrundlage zu entziehen...
 
Bei sowas fahre ich gerne mal persönlich durch Deutschland... vorher mal etwas im Netz stalken und dann vor der Tür stehen..hat immer sehr gut funktioniert
 
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