Bed Extender - Eigenbau

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Aus eigener Erfahrung kann ich dem Henner nur bepflichten. Mache dir ein,wenns geht beleuchtetes; Zweitkennzeichen dafür,denn die Heckklappe verdeckt das Originale. Konnte den Cops glaubhaft versichern dass ich das nicht gewusst hatte dass dem so ist.Wollten dafür nur 35Euronen fürs "Wildpinkeln" :roll: :twisted: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Da komme ich wieder ins Spiel
:-D


https://www.horntools.com/haengerbeleuchtung-mobil-nummernhalterung-stecker-p-4490-2.html

Kannst du zwar auch selber bauen, aber komm, 30 Ocken schägst du nicht!
:-D
 
Da komme ich wieder ins Spiel
:-D


https://www.horntools.com/haengerbeleuchtung-mobil-nummernhalterung-stecker-p-4490-2.html

Kannst du zwar auch selber bauen, aber komm, 30 Ocken schägst du nicht!
:-D

Doch, Alublech (geschenkt), 2x Beleuchtung für ~4€ inkl Versand, 2adriges Kabel 1m, Wasserfester Verbindungsstecker und der 13polige Stecker.
Unter 30 €, allerdings mit Bastelarbeit verbunden und sieht richtig scheisse aus. Aber erfüllt seinen Zweck und im von der STVO gedeckelt.
 
Äpfel mit Birnen. Du hast lediglich eine Kennzeichenbeleuchtung gebastelt, Nobser hat ne komplette Beleuchtung inkl Blinker und Bremslicht.
 
Stimmt. Das hatte ich übersehen. Also nicht für den RAM geeignet da die Leuchten zu nah zusammen sind.
 
Falsch, es sei denn sämtliche Heckfahradträgerbeleichtungen wären illegal. Die sind nämlich selten breiter.

Es gibt doch Vorschriften, wie weit die Rückleuchten von den äußeren Abmessungen des KFZs entfernt sein dürfen. Wenn die zum Fahrzeug gehörigen jetzt verdeckt sind durch Fahrräder oder was auch immer, denkt man von hinten, das ist ein Sonder-KFZ mit 80cm Breite.
Ich versuche mich da mal einzulesen.
 
Es gibt doch Vorschriften, wie weit die Rückleuchten von den äußeren Abmessungen des KFZs entfernt sein dürfen. Wenn die zum Fahrzeug gehörigen jetzt verdeckt sind durch Fahrräder oder was auch immer, denkt man von hinten, das ist ein Sonder-KFZ mit 80cm Breite.
Ich versuche mich da mal einzulesen.

Da der Extender nicht in die Breite baut, kann man die originalen Rückleuchten von hinten noch bestens erkennen, egal, wie viel du in die Karre stapelst.

Polizisten sind auch nur Menschen, wenn sie sehen, dass du was getan hast, um das verdeckte Kennzeichen doch wieder sichtbar zu machen und zudem noch zusätzliche Beleuchtung drangemacht hast, wie z.B. bei überlangen rausragenden Transporten, dann wird dir da mit Sicherheit absolut niemand einen Strick draus drehen, außer, er kann RAMs eh schon nicht leiden. Aber da findet er bei 95% von uns sicherlich anderes, als die zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung.
:-D
 
Vielen Dank für die Komplimente.

Das mit dem Kennzeichen ist ein guter Hinweis.
Danke dafür, werde mir da noch was zulegen...als Zweitkennzeichen was dann ja oben ran kommen würde muss ja dann keine Plakette und so drauf sein, oder?
 
Vielen Dank für die Komplimente.

Das mit dem Kennzeichen ist ein guter Hinweis.
Danke dafür, werde mir da noch was zulegen...als Zweitkennzeichen was dann ja oben ran kommen würde muss ja dann keine Plakette und so drauf sein, oder?

Einfach beim Schildermacher des Vertrauens ein Wiederholungskennzeichen anfertigen lassen. Selbstgemalte wie in der Landwirtschaft sind an PKWs nicht zulässig.
 
Laut https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

erstmal nicht zulässig, da die Rückleuchten am äußersten Rand des Fahrzeuges zu sein haben. Die Blinker dürfen auch nicht so weit innen sein.
Ob es jetzt eine Ausnahme gibt, bin ich noch am suchen.

Bei HT steht zwar auf der Seite, dass die Lampen E-Typen haben. Aber dennoch hat das nicht mit der kompletten Einheit zu tun. Ob dann in diesem Fall die Rück-, Brems- und Blinkleuchten lahmgelegt werden müssen suche ich auch noch. Widerspricht ja dem "Alle Lampen am Fahrzeug müssen funktionieren". Wobei das ja auch abnehmbar ist.

Hat jemand das Teil ? Ist da eine E-Nummer oder ECE-Kennzeichung sichtbar auf dem Kunststoffhalter drauf ?

Ich persönlich suche immer den legalen Weg, weil ich der Rennleitung auch keinen Grund geben mag, mich anzuhalten. Und wenn doch, dann mag ich die Rechtslage kennen und dementsprechend reagieren können.
 
Laut https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

erstmal nicht zulässig, da die Rückleuchten am äußersten Rand des Fahrzeuges zu sein haben. Die Blinker dürfen auch nicht so weit innen sein.
Ob es jetzt eine Ausnahme gibt, bin ich noch am suchen.

Bei HT steht zwar auf der Seite, dass die Lampen E-Typen haben. Aber dennoch hat das nicht mit der kompletten Einheit zu tun. Ob dann in diesem Fall die Rück-, Brems- und Blinkleuchten lahmgelegt werden müssen suche ich auch noch. Widerspricht ja dem "Alle Lampen am Fahrzeug müssen funktionieren". Wobei das ja auch abnehmbar ist.

Hat jemand das Teil ? Ist da eine E-Nummer oder ECE-Kennzeichung sichtbar auf dem Kunststoffhalter drauf ?

Ich persönlich suche immer den legalen Weg, weil ich der Rennleitung auch keinen Grund geben mag, mich anzuhalten. Und wenn doch, dann mag ich die Rechtslage kennen und dementsprechend reagieren können.

Ich würde es nicht empfehlen, wenn ich es nicht hätte. Aber man kann ja auch alles kaputtquatschen.
 
ich finde das Original perfekt und es braucht keiner Bastelei!! einfach zu montieren / demontieren, perfekter Laderaumtrenner, würde mir nie was zurecht fummeln, das geld sind die Wert
 
Ich denke jedem das seine. Ich baue sowas gerne selber und kann es individuell an meine Bedürfnisse anpassen.
Teilweise bin ich sehr günstig und umsonst an die Materialien gekommen, daher hat mich das ganze knapp 70 € gekostet. Der "Originale" liegt bei?? 500 € oder 600, bis er bei mir wäre?
 
wo wäre ich, wenn ich nicht umsonst an die teile komme....also regulärer preis?
 
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