Dodge Ram 3500 Dually mit Führerschein Kl. B?

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Hallo,
bekommt man den Wagen so zugelassen, dass man ihn mit dem Führerschein Kl. B bewegen kann, oder muss ich doch noch mal zur Fahrschule?
Und gibts irgendeinen Tipp für einen guten Händler in der Gegend zwischen Erfurt und Nürnberg?
Vielen Dank schonmal im vorraus
:)
 
Zulassen vielleicht schon noch, wobei unter 3,5t du dann glaube ich noch ne Zuladung von 200kg hast :roll: aber Finanzamt....................
 
Unserer ist mit 3,5t eingetragen (dabei hab ich CE)- kann man also mit B fahren und das Finanzamt hat nur die Länge der Ladefläche interessiert und nicht die Zuladung. (Würde in Deinem Fall aber vorher Dein FA fragen!)
Wir werden den Dicken aber nächstes Jahr (brauchen nur andere Reifen) auf 4,99t zulassen.
 
Bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kannst du ihn fahren. Sprich doch mal Oliver/Propane Ram oder Hügelcamper hier im Forum an.
 
mein single cab dually (benziner) hat 3155 leergewicht. der quad cab entsprechend mehr. der diesel liegt schon über 3,5 . da wird es kanpp mit 3,49 tonnen.

bzw. das ist nur in bayern möglich............ :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: (insider)
 
mein single cab dually (benziner) hat 3155 leergewicht. der quad cab entsprechend mehr. der diesel liegt schon über 3,5 . da wird es kanpp mit 3,49 tonnen.

bzw. das ist nur in bayern möglich............ :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: (insider)


der kleine Bayer wiegt ja auch nix!!!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Ich hab grad mal bei Dodge auf der HP geschaut, der Regular hat 3,2 tonnen, der Quad hat 3,35 Tonnen.
Mich würd das mal bei Kontrolle interessieren, wenn man die Zuladung um knapp unter 30 % überschreitet, dann kostet das nur geld und keine punkte...
Nur lassen mich die Herren in Grün dann auch weiterfahren oder muss ich dann abladen bis es denen passt?
btw. bei einer Toleranz von 5 % sind ja auch noch 175 kilo drinne.
 
welche zuladung?? volltanken, und du sitzt ja auch noch drin. dann gibt es keine zuladung mehr. und wenn dein führerschein dann auch nur bis 3,49t geht, fährst du nirgendwo mehr hin... :mrgreen:
 
Soweit ich das gesehen habe, gibt es doch erst ab 20 % wirkliche probleme wegen punkten usw?
Oder wird das dann als Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgelegt, weil man die 3,5 t überschreitet?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So offensichtlich scheint mir das nicht.

Klasse B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)

Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit.

Daraus würde ich interpretieren, dass in so einem Fall die zulässige Gesamtmasse der Knackpunkt ist.
Die ändert sich dadurch, dass der Wagen überladen ist ja nicht.
Folglich wäre somit nur das Überladen der Problem oder seh ich da was falsch?
Vielleicht muss ich da mal mit nem Juristen drüber plaudern :lol:
 
Wie oben schon geschrieben! Zulassen vielleicht noch! Wenn dir der TÜV das auch so einträgt! was ich persönlch bezweifle ( Ausnahmen bestätigen die Regel ).
"Finanztechnisch" bist du mit zu 100%iger Sicherheit PKW!
 
So offensichtlich scheint mir das nicht.

Klasse B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)

Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit.

Daraus würde ich interpretieren, dass in so einem Fall die zulässige Gesamtmasse der Knackpunkt ist.
Die ändert sich dadurch, dass der Wagen überladen ist ja nicht.
Folglich wäre somit nur das Überladen der Problem oder seh ich da was falsch?
Vielleicht muss ich da mal mit nem Juristen drüber plaudern :lol:

hab mich schlau gemacht, thorsten hat auch recht, überladung (hier über 3,5t) hat keine auswirkung auf die fahrerlaubnis, entscheidend ist die eintragung im fahrzeugschein!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So offensichtlich scheint mir das nicht.

Klasse B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)

Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit.

Daraus würde ich interpretieren, dass in so einem Fall die zulässige Gesamtmasse der Knackpunkt ist.
Die ändert sich dadurch, dass der Wagen überladen ist ja nicht.
Folglich wäre somit nur das Überladen der Problem oder seh ich da was falsch?
Vielleicht muss ich da mal mit nem Juristen drüber plaudern :lol:



Da gibt es nicht´s zu interpretieren. Der Ram, mit einer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen zul. Gesamtmasse von max 3500 kg, ist nach StVZO eindeutig ein mehrspuriges KFZ welches offiziell mit der Führerscheinklasse B bewegt werden darf. Durch diese eindeutige verkehrsrechtliche Zuordnung des Fahrzeuges kommt im Falle dessen, das genau dieser Ram mit zuviel Gewicht erwischt wird, lediglich der Tatbestand der Überladung zum tragen.
 
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