Sonntags mitm Anhänger

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Da fällt mir ein, wir haben ja bis jetzt nur über Sonntage diskutiert. Wie siehts denn an Feiertagen aus und wird da zwischen katholischen und evangelischen Feiertagen unterschieden? ...und gilt das dann auch am Ramadan oder darf man dann da nur Nachts fahren??

Fragen über Fragen und unser Hudson lässt uns hier ganz schön im Stich.
 
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Da fällt mir ein, wir haben ja bis jetzt nur über Sonntage diskutiert. Wie siehts denn an Feiertagen aus und wird da zwischen katholischen und evangelischen Feiertagen unterschieden? ...und gilt das dann auch am Ramadan oder darf man dann da nur Nachts fahren??

Fragen über Fragen und unser Hudson lässt uns hier ganz schön im Stich.


Mist, jetzt haben wir aber ein Problem, irgendwo fängt das Wochenende auch am Freitag an.

:?
 
Da fällt mir ein, wir haben ja bis jetzt nur über Sonntage diskutiert. Wie siehts denn an Feiertagen aus und wird da zwischen katholischen und evangelischen Feiertagen unterschieden? ...und gilt das dann auch am Ramadan oder darf man dann da nur Nachts fahren??

Fragen über Fragen und unser Hudson lässt uns hier ganz schön im Stich.

Nur Bundeseinheitliche.
 
Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 StVO sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln. Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Sattelanhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleichzusetzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO, welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel-Kfz (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel-Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Laut der Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3) StVO sind folgende Fahrzeuge nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffen:

Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,

:shock: Ist der RAM eine Zugmaschine ? 3050 KG x 0.4 = ist kleiner als die Nutzlast

Also schraube ich eine Sattelvorrichtung ins Bed
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mit entscheidend ist die eintragung im fahrzeugschein, aber nicht nur, auch das erscheinungsbild.

eine eintragung als zugmaschine bringt nichts, ohne anhänger darfst eh fahren und mit anhänger nur zu freizeitzwecken, da nützt die eintragung als zugmaschine nichts. was geht, einen auflieger, wenn das gesamtgewicht unter 7,5t bleibt.
 
also für mich ganz dummen nochmal kurz
ram 1500 mit lkw zulassung und pferdeanhänger mit 2 pferden drauf zum turnier am sonntag darf ich fahren oder nicht ?
muss ja dann auch keiner wissen das ich pferdewirt bin und beruflich reite , oder spielt das wieder eine rolle?

lg
 
also für mich ganz dummen nochmal kurz
ram 1500 mit lkw zulassung und pferdeanhänger mit 2 pferden drauf zum turnier am sonntag darf ich fahren oder nicht ?
muss ja dann auch keiner wissen das ich pferdewirt bin und beruflich reite , oder spielt das wieder eine rolle?

lg

jetz weiß es jeder :twisted: :mrgreen:
;)
 
also für mich ganz dummen nochmal kurz
ram 1500 mit lkw zulassung und pferdeanhänger mit 2 pferden drauf zum turnier am sonntag darf ich fahren oder nicht ?
muss ja dann auch keiner wissen das ich pferdewirt bin und beruflich reite , oder spielt das wieder eine rolle?

lg

genau, bei einer kontrolle nur die richtige antwort geben: "ich bin privat unterwegs" ! :mrgreen:
 
genau, bei einer kontrolle nur die richtige antwort geben: "ich bin privat unterwegs" ! :mrgreen:

Sorry, ich hasse es selbst, hier nochmal zu schreiben. Habe ja genug Freunde in der Firma, nun hat mich einer davon darüber informiert:

Wenn ich am Sonntag MIT Anhänger fahre und mein Ram eine LKW-Zulassung hat, darf ich auch privat nicht auf der AB fahren, weder mit Wohnwagen noch mit Pferdeanhänger. Es sei angeblich das Problem vieler, die das nicht wissen und mit solchen Autos in Urlaub etc. fahren. Privat zählt nur OHNE Anhänger.

HAb ich was mißverstanden oder bin ich doof?

Bitte steinigt mich nicht, aber ich kenne mich ehrlich gesagt nun gar nicht mehr aus!
:?:
 
Sorry, ich hasse es selbst, hier nochmal zu schreiben. Habe ja genug Freunde in der Firma, nun hat mich einer davon darüber informiert:

Wenn ich am Sonntag MIT Anhänger fahre und mein Ram eine LKW-Zulassung hat, darf ich auch privat nicht auf der AB fahren, weder mit Wohnwagen noch mit Pferdeanhänger. Es sei angeblich das Problem vieler, die das nicht wissen und mit solchen Autos in Urlaub etc. fahren. Privat zählt nur OHNE Anhänger.

HAb ich was mißverstanden oder bin ich doof?

Bitte steinigt mich nicht, aber ich kenne mich ehrlich gesagt nun gar nicht mehr aus!
:?:

Falsche Aussage, mit Freizeit und Sportanhängern darfst du Sonntags auf der AB fahrn!
 
Sorry, ich hasse es selbst, hier nochmal zu schreiben. Habe ja genug Freunde in der Firma, nun hat mich einer davon darüber informiert:

Wenn ich am Sonntag MIT Anhänger fahre und mein Ram eine LKW-Zulassung hat, darf ich auch privat nicht auf der AB fahren, weder mit Wohnwagen noch mit Pferdeanhänger. Es sei angeblich das Problem vieler, die das nicht wissen und mit solchen Autos in Urlaub etc. fahren. Privat zählt nur OHNE Anhänger.

HAb ich was mißverstanden oder bin ich doof?

Bitte steinigt mich nicht, aber ich kenne mich ehrlich gesagt nun gar nicht mehr aus!
:?:

Mein Gott die Antwort auf deinen vorletzten Satz erspare ich mir, steinigen tue ich auch nicht, aber ich bin nah dran, obwohl ich sehr geduldig bin! Du musst nur diesen Thread hier... also diesen hier von Seite 1 an LESEN.... dann findest du spätestens auf Seite 2 oder so einen Link zu den Gesetzesblättern... ehrlich das ist nich zu viel verlangt....
:evil:
 
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Danach habe ich es auch verstanden,komisch lesen bildet also doch
Gruss Yogi
 
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