Frage zu Verkehrszeichen

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Henere

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Servus zusammen.

Es gibt ja z.B: Verkehrsschilder Überholverbot für LKW mit dem Zusatz 3,5t
Gilt das auch für den RAM ?
Wenn er als LKW zugelassen ist und 3,5t zGG hat ?
Und was ist, wenn er als Pickup (BE) mit 3,5t zGG hat ?

Kann das jemand rechtssicher für Deutschland beantworten ?
 
Das gilt nur für Lkw ab 3,5 t. Obwohl das Schild ohne den Gewichts Zusatz schon aussagt, das es nur für Fahrzeuge über 3,5 t zGG gilt.
 
Mh... sooo gut hab ich inner Fahrschule auch nicht aufgepasst, aber ich habe das mal so gelesen:

LKW-Überholverbot gilt für folgende Fahrzeuge:

Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht wie "7,5 t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Aber mal anders gefragt wen, ausser 'nen Traktor willste denn mit dem Dicken voll und mit Hänger überholen?

Und wenn's sein muss steht's ja auch nicht auf der Stoßstange dass du 'ne LKW Zulassung hast
8)
 
Ich habe keine LKW Zulassung.... das ist ja genau der Punkt.
N1G BE => Geländefahrzeug zur Güterbeförderung. Kein Fisch, kein Fleisch. Doch wo wird das rechtlich einsortiert ? Sonderzeichen Pickup habe ich noch keins gesehen.

Wobei mich das über schon beruhigt. Ich habe ja genau 3,5t zGG eingetragen. Somit juckt mich dieses Schild schon mal nicht.

Wenn ich nen Hänger dran habe, erhöht sich dann das zGG ? Also zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger ?

Wen ich damit überholen will ? So ziemlich alles, was auf der BAB zu langsam ist. :twisted:

Fahrschule ist 25 Jahre her...
 
Ok, das mit dem Anhänger hab ich eben schon gefunden. Sobald ich einen dran habe gilt das Überholverbot auch für mich.

Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO
Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)

Wobei... da ist jetzt wieder die Frage.. ist der RAM als Pickup (BE) ein PKW ? Dann gilt es wiederum nicht für mich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wobei... da ist jetzt wieder die Frage.. ist der RAM als Pickup (BE) ein PKW ? Dann gilt es wiederum nicht für mich.

Je nach dem, was eingetragen ist...

Ist dein Pick-UP als LKW deklariert git das Verbot generell (wenn LKW Überholverbot) - wenn nicht, das Gewicht "bis zu" - also wenn Deine Maschine nur 2,8T hat, könntest Du überholen...

ABER,

wenn Du z.B. LKW Steuer bezahlst, könnte es trotz unterem Limit (3.499T) ein Verbot sein, da Du keinen PKW, sondern ein LKW besitzt und das Überholverbot generell für LKW besteht, oder bestand...


Alles Auslegungssache hier in DE - Willkür auch meist genannt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Je nach dem, was eingetragen ist...

Ist dein Pick-UP als LKW deklariert git das Verbot generell (wenn LKW Überholverbot) - wenn nicht, das Gewicht "bis zu" - also wenn Deine Maschine nur 2,8T hat, könntest Du überholen...

ABER,

wenn Du z.B. LKW Steuer bezahlst, könnte es trotz unterem Limit (3.499T) ein Verbot sein, da Du keinen PKW, sondern ein LKW besitzt und das Überholverbot generell für LKW besteht, oder bestand...


Alles Auslegungssache hier in DE - Willkür auch meist genannt...

Er hat doch geschrieben BE, also Pickup und somit auch keine Hubraumbesteuerung. Wobei die Besteuerung nix mit der StVO zu tun hat. Das Problem besteht ja nur weil wohl keiner weiß wo der Platz, in der StVO, für ein Pickup ist. Da wird nur von LKW, PKW, Kraftomnibussen und so weiter geredet.
 
Er hat doch geschrieben BE, also Pickup und somit auch keine Hubraumbesteuerung. Wobei die Besteuerung nix mit der StVO zu tun hat. Das Problem besteht ja nur weil wohl keiner weiß wo der Platz, in der StVO, für ein Pickup ist. Da wird nur von LKW, PKW, Kraftomnibussen und so weiter geredet.

Danke, genau das ist das Problem. Ich dachte, hier im Forum wäre jemand von der Rennleitung unterwegs und hatte gehofft er könne Auskunft darüber geben ?
 
Personenbeförderung = Pkw oder Bus



Güterbeförderung = Lkw

Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3, die vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegt und gebaut sind, mit mindestens vier Rädern (s. Richtlinie 2007/46/EG Anhang II)
 

Anhänge

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Das Verkehrszeichen besagt: "Absolutes Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t" (höchstzulässige Gesamtmasse inkl. Anhänger)
Ausgenommen sind Omnibusse und PKW mit über 3,5t
Für Wohnmobile über 3,5t gilt das Überholverbot auch

Wenn dein RAM nicht über 3,5t höchstzulässige Gesamtmasse hat, darfst du überholen, auch wenn er von der Zulassung und der Besteuerung her ein LKW ist.
Ziehst du noch nen Hänger, dann gilt für dich auch das Überholverbot
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
das Entscheidende ist das Wort KRAFTFAHRZEUGE in diesem Kontext!
Ohne jetzt klugscheisserisch klingenden wollen, zwinker.
Gruss Micha
 
Hallo,
das Entscheidende ist das Wort KRAFTFAHRZEUGE in diesem Kontext!
Ohne jetzt klugscheisserisch klingenden wollen, zwinker.
Gruss Micha

Schon richtig... aber halt auch die Ausnahme PKW .... die dürfen mti Hänger auch oberhalb der 3,5t überholen. Darin lag der Klärungsbedarf.
 
Ich hab´s mal so gelernt (weiß nicht, ob sich da was geändert hat) :

In der STVO gibt es keine LKW und keine PKW. Da gibt es nur Kraftfahrzeuge bis bzw. über 2,8 /3,5/7,5t ( unterschieden wird dann noch einspurig/mehrspurig und Busse, aber das ist ja hier nicht relevant).
Ich meine, es ist noch immer so. D.h. hast du das Schild an der Straße "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t" (roter Kreis mit roten und schwarzem Fahrzeug drin auf weißem Grund und darunter ein rechteckiges weißes Schild mit der Gewichtsangabe drauf) und in deinem Fahrzeugschein steht ein zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 3,7t , gilt das auch für dich (ebenso wenn du nur 3,2t Gesamtgewicht hast, aber einen Anhänger mit z.B. 500kg dran). Der STVO ist´s egal, ob da in deinem Schein "PKW","LKW","WOMO" oder "selbstfahrende Arbeitsmaschine" steht.
Ich lasse mich gern (mit genauen Gesetzestexten) eines besseren belehren. Ist ja schließlich auch schon über 17 Jahre her, als ich das letzte mal in einer Fahrschule saß.
 
Ich hab´s mal so gelernt (weiß nicht, ob sich da was geändert hat) :

In der STVO gibt es keine LKW und keine PKW. Da gibt es nur Kraftfahrzeuge bis bzw. über 2,8 /3,5/7,5t ( unterschieden wird dann noch einspurig/mehrspurig und Busse, aber das ist ja hier nicht relevant).

Und warum darf ich dann mit meinem Womo, das 4,8t hat, 100 auf der Autobahn fahren ? :mrgreen: Gibt wohl doch ab und zu nen paar Unterschiede
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe dazu eine interessante Diskussion in ein "Polizeiforum" angefacht.

So wie im Moment aussieht ist es die Definition die im Schein steht. Wenn unter J => N1G eingetragen ist, ist es defintiv ein LKW. (das hatten wir aber oben schon im Thread).
Aber egal, da das zGG 3,5t ist und die Begrenzung erst über 3,5t gilt.

Wenn es endgültig geklärt ist, und eine rechtsverbindliche Aussage dazu existiert, dann poste ich sie hier.
 
Eine rechtsverbindliche Aussage aus einem Forum, egal welcher Art, ist immer mit Vorsicht zu genießen
:!:

So Moralkeule wieder runtergenommen... :lol:
 
Eine rechtsverbindliche Aussage aus einem Forum, egal welcher Art, ist immer mit Vorsicht zu genießen
:!:

So Moralkeule wieder runtergenommen... :lol:

Wenn es von mehreren PVBs einstimmig so geschrieben wird, gehe ich eigentlich davon aus, daß es seine Richtigkeit hat. Zumal die gerne die Gesetzesquellen dazu zitieren.

Schaun mer mal....
 
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