Steuern in der Schweiz?

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AudisteffiA5

QuadCab
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hallo zusammen.
ich habe heute meinen steuerbescheit für den 5.7 er bekommen.
er ist als lieferwagen angemeldet und trotzdem soll ich 744 sfr dafür im jahr steuern zahlen,genausoviel wie für einen pkw mit 5.7 rt maschiene.
das kann doch nicht sein,oder?
irgend etwas läuft doch da schief.
 
hallo zusammen.
ich habe heute meinen steuerbescheit für den 5.7 er bekommen.
er ist als lieferwagen angemeldet und trotzdem soll ich 744 sfr dafür im jahr steuern zahlen,genausoviel wie für einen pkw mit 5.7 rt maschiene.
das kann doch nicht sein,oder?
irgend etwas läuft doch da schief.

das ist die Schweiz, zahlt man da nicht dies als Luxussteuer ??

viel wären denn dies in Euro umgerechnet ?
 
wie ist es denn sonst mit eueren steuern für KFZ, Lieferwagen usw geregelt ???
 
das ist von kanton zu kanton unterschiedlich.
im kanton zürich wollen sie die steuern ab 2014 verdoppeln und noch ne co2 abgabeerhöung für sogenannte hubraummonster.
dann zahlste dann ca für nen 5.7 liter knapp 3000 franken.sind ca 2380 euro
 
590 euro sind doch oki
;-)
in der schweiz ist ja alles teurer
;-)


selbst muss ich 562 euro hier in deutschland zahlen
 
Hi

im Kanton Bern Zahle ich jetzt 630.- vorher um 900.- CHF

Im Kanton Bern geht es nach Gewicht, egal ob Lieferwagen....

Bei der Versicherung kannst Du etwas sparen...weil Lieferwagen

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

im Kanton Bern Zahle ich jetzt 630.- vorher um 900.- CHF

Im Kanton Bern geht es nach Gewicht, egal ob Lieferwagen....

Bei der Versicherung kannst Du etwas sparen...weil Lieferwagen

Gruss

naja.die züricher versicherung will 2489 franken im jahr bei 30%
in der summe ist alles ohne selbstbeteiligung und auch grobfahrlässigkeit ist mit drin,sowie parkschäden plus.
usw.
 
Hi

Ja, wir haben halt mal 26 Steuergesetze. Halt dich bitte fest und ja nicht weinen; ich bezahle im Kt. Solothurn Chf 190.-- im Jahr, da im Kt. Solothurn lediglich die Zuladung von 360 kg. zu versteuern sind. Achtung bei der Versicherung: in aller Regel kannst du bei einem Lieferwagen keine Parkschadenversicherung abschliessen. Ich bezahle bei der Axa Winterthur Chf 2005.-- / Jahr mit Vollkasko.

In einigen Kt. wird eben der Hubraum, andere die Steuer PS, wieder Andere das Gewicht oder eben die Zuladung versteuert.

Gruzz

Steve
 
hab gerade mal beim strassenverkehrsamt solothurn nachgeschaut.
du hast recht.
sind genau 190 sfr
das ist ja cool.
ich glaub ich ziehe um.
:-D


bei der züricher kann man auch bei lieferwagen parkschäden mitversichern,aber nur wenns ein fahrzeugwechsel vertrag ist.
das heist,man hat ein auto versichert,dieses wird verkauft und hatte die parkschadenversicherung und man macht gleich fürs neue auto nen folgevertrag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

Ja, wir haben halt mal 26 Steuergesetze. Halt dich bitte fest und ja nicht weinen; ich bezahle im Kt. Solothurn Chf 190.-- im Jahr, da im Kt. Solothurn lediglich die Zuladung von 360 kg. zu versteuern sind. Achtung bei der Versicherung: in aller Regel kannst du bei einem Lieferwagen keine Parkschadenversicherung abschliessen. Ich bezahle bei der Axa Winterthur Chf 2005.-- / Jahr mit Vollkasko.

In einigen Kt. wird eben der Hubraum, andere die Steuer PS, wieder Andere das Gewicht oder eben die Zuladung versteuert.

Gruzz

Steve

Hi

ich zahle bei der Vaudoise 1700.- im Jahr , vollkasko,bonus schutz .....ausser Parkschaden, das stimmt.

Ich habe ihn als Lieferwagen im Baustellen verkehr versichert...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hab gerade mal beim strassenverkehrsamt solothurn nachgeschaut.
du hast recht.
sind genau 190 sfr
das ist ja cool.
ich glaub ich ziehe um.
:-D

Pah! So was.. ich also auch gleich :mrgreen: Denn ich zahle im Kanton Luzern genau 500 SFr. Verkehrssteuer für meinen 5.7L HEMI. Was bezahlen denn die Solothurner für einen "normalen" PKW? Die bekommen bestimmt noch Geld zurück :lol: Ich hab für meinen vorherigen Franzosen schon 367 SFr. bezahlt :shock:
 
hier mal ein beispiel unseres "kantönligeistes"...

Verkehrssteuer:
Bemessungsgrundlage Kanton(e)

Hubraum oder Steuer-PS 16 Kantone
AG, BS, FR, GL,
GR, LU, NE, NW,
OW, SH, SZ, SO,
TG, VS, ZH, ZG

Gesamtgewicht 7 Kantone
AR, AI, BL, BE, JU,
SG, UR

Leistung 1 Kanton
GE

Leistung und Gesamtgewicht 2 Kantone
TI, VD
 
hier mal ein beispiel unseres "kantönligeistes"...

Verkehrssteuer:
Bemessungsgrundlage Kanton(e)

Hubraum oder Steuer-PS 16 Kantone
AG, BS, FR, GL,
GR, LU, NE, NW,
OW, SH, SZ, SO,
TG, VS, ZH, ZG

Gesamtgewicht 7 Kantone
AR, AI, BL, BE, JU,
SG, UR

Leistung 1 Kanton
GE

Leistung und Gesamtgewicht 2 Kantone
TI, VD


Zürich hat doch letztes Jahr "abgestimmt" über eine neue Steuer die sich nach Hubraum PLUS Gesamtgewicht richtet?

https://www.steuerinformationen.ch/...ie-motorfahrzeugsteuer-ab-1-1-2013-berechnet/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
stimmt und jedes jahr finden die ämter einen neuen grund um noch ein paar franken mehr in die kasse zu bekommen...
ein beispiel...

Im Oktober 2011 beschloss der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine Gesetzesänderung zur Besteuerung der Motorfahrzeuge.

Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge

Verordnung zum Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge

Broschüre: Ökologisierung der Baselstädtischen Motorfahrzeugsteuer

Diese Revision wird ab 2013 emissionsarme und energieeffiziente Personenwagen steuerlich entlasten und ineffiziente Fahrzeuge hingegen mit einem Malus belasten.

Die Reform bringt für alle Fahrzeuge einen jährlichen Sockelbeitrag von CHF 180.-- für die Nutzung der Strassen, weil alle die Infrastruktur in gewissem Masse beanspruchen. Hinzu kommen eine progressiv ausgestaltete Hubraumbesteuerung* sowie das erwähnte Bonus-Malus-System.

Für Personenwagen, die weniger als 150 Gramm CO2 je Kilometer ausstossen und der neuesten obligatorisch anzuwendenden EURO-Abgasnorm entsprechen, werden für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und für die drei folgenden Jahre abgestufte Steuerrabatte gewährt, wobei die Steuer in jedem Fall mindestens CHF 180 beträgt.

Für Personenwagen, die 151 Gramm oder mehr CO2 je Kilometer ausstossen oder nicht der neuesten obligatorisch anzuwendenden EURO-Abgasnorm entsprechen, wird jährlich ein abgestufter Steuerzuschlag erhoben.

Ältere Fahrzeuge (EURO4-Abgasnorm und schlechter)
Malus 1 EURO4-Abgasnorm
CHF 75.00
Malus 2 EURO3-Abgasnorm
CHF 100.00
Malus 3 EURO2-Abgasnorm und schlechter
CHF 150.00
Neuere Fahrzeuge (EURO5-Abgasnorm und besser)
Der aktuelle CO2-Emissionsgrenzwert beträgt 150g CO2
Bonus 1 149g bis 130g CO2 CHF 150.00
Bonus 2 129g bis 110g CO2 CHF 200.00
Bonus 3 Unter 110g CO2 CHF 250.00
Malus 1 151g bis 180g CO2 CHF 50.00
Malus 2 181g bis 210g CO2 CHF 75.00
Malus 3 Ab 210g CO2 CHF 100.00


Für umweltfreundliche Lieferwagen (EURO5-Abgasnorm und besser) wird ein Steuerrabatt (Dauer wie bei den Personenwagen) von CHF 250 gewährt, wobei die jährliche Steuer in jedem Fall mindestens CHF 180 beträgt.

Für umweltunfreundliche Lieferwagen (EURO4-Abgasnorm und schlechter) wird jährlich ein Steuerzuschlag von CHF 50 erhoben.

Für Motorräder mit elektrischem Antrieb wird die ordentliche Steuer um 20% ermässigt, die jährliche Steuer beträgt in jedem Fall mindestens CHF 50.--.

Die Beweislast für die den Steuerrabatt auslösenden Kriterien trägt der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin. Für Fahrzeuge, bei denen die Steuerrabatt- bzw. die Steuerzuschlagskriterien nicht zweifelsfrei feststellbar sind, bleibt eine individuelle Steuerbemessung durch die Behörde sowie ein Steuerzuschlag von CHF 250 vorbehalten.

Für mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor ausgerüstete Hybridfahrzeuge, die nach dem Prinzip der teilweisen oder fortlaufenden Ausnützung der Antriebskraft beider Motoren funktionieren, wird für die Bestimmung des zu entrichtenden Steuerbetrags nur der Hubraum des Verbrennungsmotors berücksichtigt.

Für Fahrzeuge mit Fahrzeugausweis-Eintrag "Veteranenfahrzeug" beträgt für Motorfahrzeuge die jährliche Steuer CHF 180 und für Motorräder CHF 50.--.

Für Personenwagen und Lieferwagen, welche vor Wirksamwerden der revidierten Bestimmungen betreffend Rabatte und Zuschläge eingelöst worden sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden die jeweiligen Rabatte für drei Jahre ab Wirksamkeit dieser Gesetzesbestimmungen gewährt. Der Zuschlag gilt ab Wirksamkeit dieser Änderung und verbleibt für die Dauer der Inverkehrsetzung.
 
Bedeutet, ein herkömmlicher Züricher Hemi liegt dann so:

5’501-6’000 cm3 = Fr. 1’258.–
PLUS 3’201-3’500 kg = Fr. 930.–

Macht 2188 CHF!

Das kommt davon wenn Abstimmungen an Sonntagen in der Treffensaison stattfinden, im Vorfeld fälschlicherweise nur propagiert wird das es (für den ein ode anderen) billiger wird und nur die Vollhorste aus der Stadt zur Urne gehen!
 
machts euch ned fertig wegen denn paar euro bzw franken ... hier in Ö kostet mich der ram als lkw versichert ca 1800 euro jährlich .... zwar vollkasko aber naja .... für meinen audi mit 2,2 liter und 230ps undnur haftplicht darf man 1650 euro springen lassen mit pkw versicherung .... seit froh dass bei euch "nur" so wenig ist ...
 
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