KFZ Steuer Einstufung RAM

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So, wie von Alex angekündigt :mrgreen:

Ich habe natürlich auch Einspruch eingelegt.
Im Antwortschreiben teilen die netten Herrschaften mir mit, dass ich mein Fahrzeug doch bitte beim Haupzollamt (3 zur Auswahl) vorführen soll.
Dann werden die Leute dort wohl selber nachmessen wollen.

Ich habe natürlich laut Anleitung vom Zoll auch schon mal grob nachgemessen.
Und kann sagen, beim Quad Cab wird das ziemlich knapp.
Die Ladefläche ist zwar größer als die Kabine, aber nicht viel.

Wenn ich zum Zollamt fahre, dann werde ich
1. meine E-Pedale ganz nach hinten fahren und
2. meinen Bedliner demontieren, um da noch ein paar Zentimeter zu gewinnen.

Dann wird die Kiste noch ein bißchen hergerichtet, um den Eindruck eines Arbeitstiers zu erwecken.
Bei dem Gedanken daran blutet mir jetzt schon das Herz.

So ist jede Behörde unterschiedlich. Für den einen ist es so, für den anderen eben anders.
Wenn es auf ne PKW Steuer rausläuft, dann ist das eben so. Und dann kann ich damit auch leben.
Aber diese verdammte Willkür kotzt mich an. Und deshalb gehe ich da gegen an.
 
Hi Lars,
na dann become ich sicherlich mit meinem Crew-Cab so richtig Probleme.
Ich denke auch bei mir wird´s ganz schön knapp werden.

WEißt du, mein Problem ist, ch habe mir den Brummi zum Ziehen meines Schiffes gekauft. Das macht der Gute ohne Probleme.
Auch wenn ich meine beiden Jetskis hinten drauf habe, dann muss ich die Ladebordwand unten lassen, damit di sich besser transportieren lassen.
Ich werde auf jeden Fall noch vorbringen, das ich alleinstehend und alleinerziehend bin. Also überhaupt keine Personenbeförderung vorliegt, sondern nur das schwere Laden und Ziehen.

Aber ich glaube das ist nur eine persönliche Einschätzung, sodas das nicht als Grund zugelassen werden wird.

Korrupt und Gesetzes engmaschig, so leben wir hier, schlimmer als früher in Ostdeutschland. Alle schlafen auch hier noch, kaum einen kümmerts!!!!
Es kostzt mich sooooo an!!!!!
 
Hallo,

ich hatte auch Einspruch bzgl. meines Steuerbescheides eingelegt. Daraufhin durfte ich zum Zoll zwecks der Vermessung meines RAM´s (Crew Cab).
Der Beamte war echt kulant beim vermessen, aber leider hat es nicht gereicht.
Die Fahrerkabine hat 51% und die Ladefläche 49%. Bei 50 / 50 wäre dann noch das Gewicht zum tragen gekommen. Somit bleibt der RAM als PKW besteuert.

Gruß Stefan
 
@ Stefan
Schöner Mist. Wie weit hat der in den Fussraum reingemessen?
Hinten bis zur Rückenanlagefläche?
Hat der die Zwischenkonsole rausgerechnet?

@ Mario
Ich bin morgen auf deinen Bericht gespannt!!!
Viel Erfolg. Bitte merk dir die Details.

Danke
LG
Uwe
 
Hallo Uwe,

er hat vom Gaspedal bis zur Rückwand der Fahrerkabine gemessen und die Zwischenkonsole wurde nicht raus gerechnet.
 
Okay Alex, danke dir erstmal.
Bei mir ist es die Hauptzollstell in Nurnberg.

Vermessen wollen di nicht, di beuteilen die Proportionen anhand der Fotos die ich hinsenden soll.

Vermessung will ich selbst machn, um argumentieren zu können!

Nochmals danke, mit den Admins muss ich mich erstmal finden. Wo kann ich da anchreiben?

LG
Uwe

Hi Uwe,

ich hab die Anleitung zum Vermessen bekommen und gestern die Daten und Fotos zum Zoll (Regensburg) geschickt.
Mal sehen, wie die Dame entscheidet, oder ob ich den Ram auch noch dort vorstellen muss.

Schicke mir Deine Mailadresse per PN, dann kannst die Anleitung haben, wenn Du wissen willst, wie die das haben wollen.
 
Hi Tom,

PN liegt für dich vor
:-)


LG
Uwe
 
Moin,

war gerade beim Zoll zum vermessen. Der Beamte räumte mir
allerdings wenig Chancen ein,da meine Ladefläche nur unwesentlich
größer ist wie der Fahrgastraum.
Das ganze wird jetzt zum Hauptzollamt geschickt,
und dort entschieden.
Ich geb Rückmeldung sobald ich Antwort habe.

Gruß
Mario
 
Hi Mario,
über was sprechen wir den hier bei deinem Fahrzeug? Single-, Quad- oder Crew-Cab?
LG
Uwe
 
Jupp, ist'n Quadcab.
Die Ladefläche sollte mindestens 55 %
der Gesamtfläche zwischen Fahrgastraum und
Ladefläche betragen.
Ich liege bei knapp 53 %, also siehts wohl
schlecht aus mit LKW Steuer.

Gruß
Mario
 
Daran kann man wieder gut merken, dass der Zoll sich selber nicht einig ist. Ich war Mitte Februar 2016 beim Zoll in Kiel zu vermessen.
Leider war die Fahrerkabine größer, was bei einem Crew Cab ja auch verwunderlich ist, als die Ladefläche. Dort wurde mir gesagt sobald die
Ladefläche größer als die Fahrerkabine wäre, würde der RAM als LKW besteuert.

Bei einem Verhältnis von 50 / 50 müsste noch bzgl. dem Gewicht geschaut werden.

Wie gesagt leider weiß der Zoll selber nicht was er will und wie Sie Ihrer Gesetze umsetzen.....
 
Wo genau wird eigentlich auf der Ladefläche Maß genommen. Direkt am Boden laut Vermessungsplan oder ein Stück höher an der breitesten Stelle? Und bringt es großartig was, die Plastikwanne runterzunehmen?
 
Elpaso
bzgl. Gewicht habe ich auch argumentiert. Habe im Schein ein Leergewicht von 2415 kg, und zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg.
Also mehr als eine Tonne Zuladung (zum Vergleich, mein Sprinter vorher war knapp unter einer Tonne Zuladung).
Die Aussage vom Beamten war, Zuladung interressiert nicht, nur das zulässige Gesamtgewicht.
Da bei mir ja auch Kiel entscheidet, lass ich mich mal überraschen.....

Georg91
Bei mir hat er direkt am Ladeflächenboden gemessen, jeweils an der breitesten Stelle.

Gruß
Mario
 
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