EG-Kontrollgerät

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Hallo erstmal an alle die hier sind, und somit stelle ich mich direkt vor. Bin voliebig , wie der Nick sagt, VW Fan aber so ein 2500 mit Longbed ist das was mich glücklich machen würde. Nun gut ich arbeite daran und nächstes Jahr geht es in die Staaten um mal etwas zu liebäugeln bis dahin darf ich den WOW Effekt geniessen.

Um ein paar Sätze zu EG Kontrollgerät hinzuzufügen sollte man unterscheiden. Ist das Fahrzeug als LKW, wahrscheinlich 99 % die es gibt, zugelassen sein und als Gewerbefahrzeug angemeldet, muss ein Kontrollgerät rein.
Wird das Fahrzeug gewerblich genutzt muss dies auch entsprechend mit Tachoscheiben und/oder Fahrerkarte belegt sein.
Für Privatfahrt, wie mit Camping, muss das Gerät nicht betrieben werden. Da aber die meisten unter 3,5 ZZG liegen dürfte sich das bis auf Gewerbetreibende erledigt haben.
Oder habt ihr ein Sonntagsfahrverbot oder zahlt ihr Maut ? Nein und das eine verknüpft sich teilweise mit dem anderen.


So hoffe weitergeholfen zu haben.


Gruss VWTec
 
hallo vwtec, du suchst genau das auto da ich auch gesucht HATTE
;-)


also du meinst praktisch, wenn ich meinen ram 2500 longbed als lkw angemeldet habe, und ich den auch gewerblich (firmenzulassung) nutze, muß ich ein kontrollgerät haben (auch tachoscheiben)?!?!?!?!

aber ich habe doch nur ein zul. gesamtgewicht BIS 3.5 t. somit brauche ich doch kein kontrollgerät und auch keine tachoscheibe?!?!?

nur wenn ich die wohnkabine aufsetze komme ich über das zul. gesamtgewicht auf dann ca. 4.5 t. (wenn endlich mal eingetragen) und dann gelte ich doch als wohnmobil. und das wiederum braucht doch kein kontrollgerät und keine tachsoscheibe?!?

seh ich das jetzt richtig, oder habe ich was übersehen.

warum sollte ich BIS 3.5 t denn ein kontrollgerät oder tachoscheibe brauchen? brauch ich doch bei meinen anderen fahrzeugen bis 3.5 t (auch gewerblich) auch nicht?!?!

grüße
pirate
 
Hallo Pirate,

irgenwie verstehe ich das Zahlenspiel nicht ganz. Du schreibst das du unter 3,5 zGG bist. Sobald du dein Wohnmobil drauf hast bist du 4,7 to, habe ich das richtig verstanden ? Verwechselst du nicht zulässiges und tatsächliches GG.
Im Grunde genommen häte der TÜV die Abnahme eines Kontrollgerätes als Mängel deklarieren müssen. Da ich Fahrertrainer für Berufskraftfahrer bin kann ich dir alles über 7,49 to erzählen. Es haben sich allein diese Jahr über 136 Gesetzte sowie Verordnungen geändert die nur Gewerblicher Kraftverkehr betreffen. Ich bin nächsten Samstag auf einem Fortbildungseminar und werde mich da mal genauer schlau machen worin der Gesetzesgeber in Zukunft unterscheiden möchte.
Ich habe aber im Hinterkopf das die LKW- Zulassung darauf beruht, das die Ladefläche mindestens 51 % der Gesamtfahrzeuglänge betragen muss und somit die Fahrgastzelle max. 49 % der Gesamtlänge sein darf. Dies ist die wichtigste und somit auch gleich einzigste Grundlage überhaupt diese Fahrzeuge so einzuordnen. Wenn man bedenkt das MB die 300 GL mit Werkseitiger LKW Eintragung in den Papieren verkaufen müsste der Umkehrschluss heissen, jeder Geländewagen mit dieser Betitelierung braucht ein Kontrollgerät, und das geht wiederum nicht.
Ich möchte erstmal keine Definitiven Aussagen dazu machen bis ich genaueres am Samstag in Erfahrung bringen kann. Es war schon immer mit solchen Fahrzeugen Hürden zu meistern die nicht nachvollziehbar sind. Man denke nur an die T2 und T3 als Multivan. Die sind auf Camping ausgelegt und gingen bis dato auch durch. Nun ist ein Wohnmobil erst ein Wohnmobil wenn man aufrecht 165 cm drin stehen kann, ansonsten PKW, die armen 2,4 Saugdiesel Besitzer. Naja und damit wird es das gleiche sein. Ich mache mich schlau und werden am WE ein paar aktuelle Gesetzestexte einbringen.
Der TÜV - Bericht was von Schleswig Holstein. Man bedenke das es immer noch Ländersache ist wie Fahrzeuge zu besteuern sind die einen gewissen Sonderstatus haben und auch benötigen.

Das war viel auf einmal und jetzt heisst es Betten fassen..............to later


Gruss VWTec
 
vielen dank vwtec,

ja, du hast recht. es ist definitiv noch schwieriger geworden hier noch durch diesen "zulassungs- und steuerdschungel" durchzublicken.

die problematik liegt hauptsächlich immer an den zulassungskriterien, ermessensache der einzelnen personen und den zuständigen behörden.

ich würde mich sehr freuen, wenn du deine kenntnisse vom kommenden WE uns hier mitteilen könntest.

ist sehr interessant.

grüße
pirate
 
aber ich habe doch nur ein zul. gesamtgewicht BIS 3.5 t. somit brauche ich doch kein kontrollgerät und auch keine tachoscheibe?!?!?


Wenn man bei einem Fahrzeug, egal wie alt, ein EG- Kontrollgerät nachträglich einbauen lässt, gibts seit 01.05.2006 nur noch den Digitalen Fahrtenschreiber mit ner Fahrerkarte, also nix mehr mit Tachoscheiben. Zum Auslesen der Daten benötigt man wiederum ein Programm oder man lässt auslesen. Diese Daten sind dann zwei Jahre zu archivieren.

Würde ich meinen Ram 1500 (3,4 t zgM) mit einem Hänger betreiben, und damit gewerblich Transporte durchführen, würde ich einen genehmigungspflichtigen Transport nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen. Auch müsste dieses Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein!


cu Attila
 
IM ERNST???

d.h. ich fahre mit meinem ram und einem anhänger worauf material für die baustelle ist, dann müßte ich also ein EG-Kontrollgerät haben???

sorry, wußte ich nicht, hab ich noch nie gehört ....

ja, mein dodge ist als lkw und auch als gewerblich zugelassen.

nach was richtig sich denn nun das ganze? nach gewicht? nach zulassungsart? oder nach was?

grüße und danke schon mal
pirate
 
Hallo,

sorry das ich erst jetzt dazu komme die Info einzustellen. Pirate du benötigst kein Kontrollgerät für dein Fahrzeug, Warum........also die Vorschrift für die Einbaupflicht ist Nur für Gewerbetreibend im Speditions sowie Transport vorgeschrieben. Selbst wenn du deine Baustoffe zur Baustelle bringst kannst du bis 7,49 to zGG machen was du willst. Es geht auch darum das die Fahrtätigkeit Grund sein muss, und das ist bei Handwerkern nicht der Fall.
Es ist schon dazu im Forum einiges geschrieben worden und der Text auch schon hineinkopert wurden.
Fazit : Alle die einen Lkw,- Pickup oder sonstiges bis 7,49 to zGG fahren und keine Transportunternehmer sind, dürfen es weiterhin Kontrollfrei die Straße besetzen.
Hoffe doch einiges mit der Info an Unsicherheit erklärt zu haben.

Gruss VW Tec
 
Ja Danke VWTec für diese Information

aber mich würde dann noch interressieren ob das jetzt das ZUG-GESAMTGEWICHT betrifft
oder ob ich mit ner Anhänger kombination die 7,49to überschreiten darf ??
 
Hi Propane_Ram,

damit ist das ganze Zugesamtgewicht gemeint was ja auch zGG genannt wird. Wenn du über 7,5 to kommstegal ob mit oder ohne Anhänger musst du ein Gerät einbauen und auch benutzen. Wenn es aber so weit sein sollte musst du auch im Besitz der Klasse C sein, auch Klasse 2 genannt.


gruss VWTec
 
Hi Propane_Ram,

damit ist das ganze Zugesamtgewicht gemeint was ja auch zGG genannt wird. Wenn du über 7,5 to kommstegal ob mit oder ohne Anhänger musst du ein Gerät einbauen und auch benutzen. Wenn es aber so weit sein sollte musst du auch im Besitz der Klasse C sein, auch Klasse 2 genannt.


gruss VWTec

Versteh ich nich ganz!
Alter FS 3 = 18 to GG (7,5 to. + Anhänger 10 to - Anhängelast x 1,4)
 
@ Josch
Genau, und wenn du ihn als Karte umschreiben lässt und vergisst, auf den Altbestand hinzuweisen, dann darfst du immer noch 12t bewegen. D.h. 7,5t Zugmaschine und 4,5t Anhänger.


Das Kontrollgerät muß bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt
werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr
dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind; ausgenommen sind
die in Artikel 4 und in Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr.
3820/85 genannten Fahrzeuge
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja doch beim Umschreiben von Deinem Alten 3er FS áuf den C1E bekommst Du automatisch die 12t.
Aber was macht ein Kraftfahrer, der jahrelang mit seinem Bonsai-Gespann (18t) unterwegs war? Ist der nun arbeitslos?
Nein, denn was Du einmal erworben hast und besitzt, können sie Dir nicht mehr einfach wegnehmen, ausser Du hast ihn versoffen oder so.
Aber Du musst die beim Umschreiben darauf hinweisen, dann gibts in der untersten Zeile einen Zusatz (ich glaube 170) der dann das volle Programm erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
VWTec @all

vielen dank für die infos ...

höchst interessant das ganze

grüße
pirate
 
@ P Ram

Klar, wenns zu spät ist, ists zu spät. Ich kenn welche, die haben sich den FS umschreiben lassen, weil sie ne Fahrerkarte für den Digi- Fahrtenschreiber gebraucht haben, (Fahrerkarte gibt nur mit Kartenführerschein, da diese Daten in Flensburg sind und nicht wie beim Rosanen auf der örtlichen FS-Stelle) Die habens verpennt und sind ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen!
Den einen habense erwischt, gab richtig Ärger! Um den alten Status wieder zu bekommen musste er über das Regierungspräsidium gehen.
 
alles A...................

das da auchen Job dranhängen könnte kommt denen nicht in den Sinn
 
Das ist den Sesselfurzern in Brüssel scheißegal.

Nach dem Willen dieser Penner hat ein Kraftfahrer nun auch die gleichen Pausen wie ein Handwerker. D.h. ne 1/4h Vesper (Frühstück) und ne 1/2h Mittag und genau in dieser Reihenfolge oder ne 3/4h am Stück. Da hat er auch noch Zeit zu pinkeln.

Mit den Sozialvorschriften (48h/Woche) pissen die nur dem Fahrer ans Bein, denn wer weniger Umsatz reinfährt bekommt auch weniger Geld.

cu Attila
 
12t ist nicht ganz richtig!

C1E>12000kg steht dann da, weil Du mit dem alten Lappen 7,5t Zugmaschine
mit 10t Anhänger = 17,5t fahren darfst!
Das Du aber drauf hinweisen musst, ist völlig richtig! Sonst isser wech!
 
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