Dodge Grand Caravan gekauft (US Totalschaden) - was nun?

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Der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen ist zulassungsfrei.

Wenn man allerdings Reparaturaufträge für andere annimmt, muss man eingetragenen sein. Entweder ist der Chef dann selber „Meister“, oder er stellt einen Arbeitnehmer mit Meistertitel ein.

Die zweite Variante ist gerade bei kleineren Kfz-Werkstätten gängige Praxis. Selbst wenn der angestellte „Meister“ nie einen Fuß in die Werkstatt setzt bzw. gesetzt hat. Die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ wird einfach gekauft...
 
Was ist bis jetzt passiert ????????

Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ?
Gutachter beauftragt ?
Anwalt eingeschaltet ?
Anzeige wegen vorsätzlichen Betrug ?

hab ich etwas vergessen ?
Nach soviel Blabla, sollten eigentlich etwas passieren.

gruss Rainer
 
Nach soviel Blabla, sollten eigentlich etwas passieren.

Der Gang zum Anwalt hätte sofort erfolgen sollen. Seine Energie stattdessen in Autoforen zu "verblasen" ist wenig zielführend.

So what…? typically German…
 
Der Gang zum Anwalt hätte sofort erfolgen sollen. Seine Energie stattdessen in Autoforen zu "verblasen" ist wenig zielführend.

So what…? typically German…
Was ist bis jetzt passiert ????????

Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ?
Gutachter beauftragt ?
Anwalt eingeschaltet ?
Anzeige wegen vorsätzlichen Betrug ?

hab ich etwas vergessen ?
Nach soviel Blabla, sollten eigentlich etwas passieren.

gruss Rainer

Entspannt euch mal ihr beide. Ich habe ja geschrieben, dass das Fahrzeug noch in Köln ist. Ich mache auch kein Blabla, andere reden. Der Anwalt ist beauftragt, die Kostenübernahme für das Gutachten und die Laservermessung wird gerade mit der Versicherung geklärt. Nächste Woche dann Termin beim Gutachter. In der Zwischenzeit habe ich die Versicherung in Amerika ausfindig gemacht, die mir das damalige Schadensgutachten zukommen lässt.


Sind Big_Horn und rasa immer so unangenehme Menschen hier im Forum?
 
Sind Big_Horn und rasa immer so unangenehme Menschen hier im Forum?

Im Gegenteil. Ich hab sie hier als kompetente Dodge-Fahrer kennen gelernt.
Nur kann nicht jeder immer mit der Meinung des anderen gut umgehen...
Also, alles easy.
;)
 
Also der Anwalt fordert den Verkäufer nun zur Rückabwicklung auf. Wenn er das nicht will geht es vor Gericht. Dort würde dann auch per Gutachten geprüft werden ob der Rahmen krumm ist oder nicht - muss aber vorher nicht gemacht werden.
Zahlt alles die Rechtsschutz. Bin erstmal erleichtert.
 
Das Dumme an der Geschichte kann sein... dass es gerichtlich sehr lange dauern kann, wenn der Verkäufer
sich nicht drauf einlässt. Dann kommt Einspruch, ein Gegengutachten, diverse Zeugen, wieder ne Gerichtsverhandlung etc. etc.
 
Das Dumme an der Geschichte kann sein... dass es gerichtlich sehr lange dauern kann, wenn der Verkäufer
sich nicht drauf einlässt. Dann kommt Einspruch, ein Gegengutachten, diverse Zeugen, wieder ne Gerichtsverhandlung etc. etc.

Ja- das kann sein- aber aus eigener erfahrung wenn es vor gericht geht und der richter einen spruch faellt, wird das meist akzeptiert, weil fuer den verkaeufer ist es meist das geld nicht wert und das risiko zu gross. hier geht es immerhin um einen parkrempler auf dem kaufvertrag und einen totalschaden in der realitaet- ungeachtet des reparaturumfanges- totalschaden ist totalschaden. punkt.

Ich bin mal zuversichtlich, dass er das geld zurueckbekommt. richter haben in der regel deutliche worte fuer die haendler. und im zweifelsfalle wird immer fuer den verbraucher entschieden.
Man kann uebrigens auch in einen verbraucherschutzverein eintreten- dann wirds fuer den haendler noch etwas ungemuetlicher, da die ganz andere moeglichkeiten haben.

Ich drueck mal die daumen.
 
Im Zweifelsfall für den Verbraucher ? Da habe ich andere Erfahrungen gemacht.....
 
Im Zweifelsfall für den Verbraucher ? Da habe ich andere Erfahrungen gemacht.....

die frage ist immer der umstand und die tatsachen. wenn jemand der meinung ist, er hat zuviel bezahlt- nun- das ist bad decision. Wenn man dem haendler oder der wekstatt keine fehler nachweisen kann, ist auch was anderes.

hier handelt es sich um arglistige taeuschung und verschweigen von tatsachen. Mit hab ich nicht gewusst, kann sich ein privatmann rausreden, ein haendler nicht. und da der haendler etwas wusste, zeigt der hinweis im kaufvertrag. hier hat der haendler quasi einen hoeheren schaden verschleiert.
die frage ist hier nicht, ob das den wert des fahrzeuges beeinflusst und so weiter, sondern dass zwar ein schaden beschrieben wurde, der wirkliche umfang aber ein totalschaden ist. Und totalschaden ist totalschaden. ob das jetzt reparierbar waehre oder ob das jetzt so schlimm war, oder ob das nur wirtschaflich war ist unerheblich. das fahzeug war massiv beschaedigt und nicht unerheblich, wie dem kaeufer glauben gemacht wurde. Die frage hier- haette der kaeufer das auto gekauft, wenn er gewusst haette, dass das fahrzeug ein totalschaden war? da man diese frage mit nein beantworten kann, wird auch der richter sich dieser meinung in der regel anschliessen, wenn er erkennen kann, dass der kaeufer die wahrheit sagt.
Und glaub mir- es gibt auch kaeufer,die alles ein bisschen schlimmer darstellen, wie es ist.
Das wichtigste beim gerichtstermin- mund halten und anwalt redden lassen. und da haben einige so ihre problem mit.... :redhotevil: :mrgreen:

Aus diesem grunde bin ich zuversichtlich, dass er sein geld zurueck bekommt, wenn das, was wir wissen den tatsachen entspricht und nix verstecktes nicht gesagtes im hintergrund rumspukt. Natuerlich gibt es da manchmal ueberaschenderweise ein anderes urteil- aber da steckt man nicht drin. ich denke mal die chancen stehen gut. Und dass das die rechtschutzversicherung genauso sieht, ist ja schon mal nicht schlecht
;)


Genauso schlechte karten haette er, wenn er das fahrzeug von einem privatmann gekauft haette, der mit KFZ nix am hut hat. in dem fall gillt die formel: dem verkaeufer sind keine unfallschaeden bekannt, wenn er das fahrzeug hatte und in der zeit kein unfall war und er auch das fahrzeug nachweislich als unfallfrei gekauft hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also es ist noch nichts weiter passiert. Der Brief vom Anwalt ist zum Händler unterwegs, wann und wie schnell dieser ihn beantwortet steht in den Sternen... Es gibt darüber hinaus noch 3-4 Möglichkeiten, die ich aber dann erst später mitteilen möchte. Das Geld bzw einen Teil gibt es auf jeden Fall zurück. Fragt sich halt noch was sonst noch so passiert...
 
Solche Spielerein können sich über Monate wenn nicht sogar Jahre hinziehen wenn der Händler stur ist.
:(
 
Also heute kam erst die Kostenübernahme der Rechtsschutz (ist recht viel Geld, da die Kosten für den Anwalt ja anhand des Fahrzeugwertes berechnet werden).

Jetzt wird der Anwalt erst tätig... Na mal sehen... Mittlerweile musste ich auch Reifen kaufen, da die 4 Jahre alten Michelin bereits porös waren und nicht mehr lange durchgehalten hätten...
 
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