Steuerbescheid gekommen !!

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PKW-Pick Up
Das ist der Freibrief zur PKW Besteuerung von Pick Ups :shock:
:!:
 
Naja, ohne diese Begriffsbestimmungen hätte es die Änderung im kFZ-Steuergesetz zum Dezember 2012 garnicht geben können.
Das diese Begriffsbestimmung jetzt nicht zum Vorteil von unsereiner ausgelegt wurde, war doch sonnenklar, oder etwa nicht?
 
Ich habe meinen umschlüsseln lassen und bezahle für meinen 4,7 l Quad 324,- Euro im jahr
und 560 Versicherung vollkasko SF27 mit 300 SB teilkako mit 150 SB
 
Doofe Frage, aber was hast Du wo wie umschlüsseln lassen?

Keine Doofe frage ich habe überall in den Papieren PKW stehen und kein LKW
also im schein und Brief unter punkt " J" steht nicht mehr N1G sondern 01
und unter "5" steht nicht mehr Lastkraftwagen sondern Personenkraftwagen geschlossen
 
Geländefz. Pers. bef., PKW-Pick-up

Sowas gibts hier im Bereich Salzgitter nun auch, soll alle LKW Vorteile haben aber eben Sonntags keine Diskussionen auslösen im Falle von......

https://www.kba.de/nn_124584/DE/Statisti ... nFile.pdf/https://20110720_sv1_bekanntmachung1_aenderung8_pdf.pdf

Zusatzvermerk:
Nach dem heutigen Wissensstand lt. Dekra ist folgende Abgasklasse für diese Zulassung notwendig!
N1:I
der Großteil von uns wird aber genau wie ich die Zulassung N1:III im Brief und Schein stehen haben.
Also nur wer die Abgasklasse N1:I erfüllt (Das ist nämlich die Abgasklasse nach Gewicht) kann diese Zulassung für sich beantragen.
 
Geländefz. Pers. bef., PKW-Pick-up

Sowas gibts hier im Bereich Salzgitter nun auch, soll alle LKW Vorteile haben aber eben Sonntags keine Diskussionen auslösen im Falle von......

https://www.kba.de/nn_124584/DE/Statisti ... nFile.pdf/https://20110720_sv1_bekanntmachung1_aenderung8_pdf.pdf

Zusatzvermerk:
Nach dem heutigen Wissensstand lt. Dekra ist folgende Abgasklasse für diese Zulassung notwendig!
N1:I
der Großteil von uns wird aber genau wie ich die Zulassung N1:III im Brief und Schein stehen haben.
Also nur wer die Abgasklasse N1:I erfüllt (Das ist nämlich die Abgasklasse nach Gewicht) kann diese Zulassung für sich beantragen.

Ja das stimmt hatte ich auch und bei mir steht jetzt M1G kann Sonntags fahren wie ich will auch Hänger
 
Na ja, wenn Kontrolle am Sonntag mit Anhänger hinter dem eingetragenen LKW, der aber als PKW versteuert wird.........???!??!??!?! :roll: Was sagen die Silber-blauen??

Es zählt NUR die Zulassung sonst nix.
 
Na ja, wenn Kontrolle am Sonntag mit Anhänger hinter dem eingetragenen LKW, der aber als PKW versteuert wird.........???!??!??!?! :roll: Was sagen die Silber-blauen??

Ärgert mich auch, aber für was du Steuern zahlst, interessiert die Trachtengruppe nicht. Die schauen in den Schein, da steht LKW, und fertich!
 
Es zählt NUR die Zulassung sonst nix.

nicht ganz!!

ich kann mich an die eintragung halten, aber ich kann auch sagen,
das fahrzeug ist augenscheinlich für mich mehr lkw als pkw und schon bist dabei. :twisted:
mach ich gerne bei den osteuropäern, die am sonntag mit einem vw-bus ohne sitze einen anhänger mit auto dabei haben. im bus liegt alles voller teile, ergo mehr transporter.
sie kennen die regelung mit der eintragung, interessiert mich aber nicht, d.h. stehen bleiben bis 22 uhr und strafe zahlen :twisted: :twisted:
 
Bin ja jetzt nicht so am Laufenden, weil es da offenbar in D auch verschieden Auslegungssachen bezgl. WE-Fahrverbot gibt.


Ich habe einen RAM unter 3,5t als LKW in Österreich zugelassen und einen geschlossenen Motorradanhänger. Damit würde ich gerne das Umzugsgut meiner Lebensgefährtin an einem Wochenende von Bayern nach Ö holen. Privat, nichts kommerzielles.

Darf ich nun am Sonntag damit in Bayern auf der Autobahn fahren?

Darf ich damit auf der Landstrasse fahren?


Vielen lieben Dank für eine konkrete Aussage,
mbg Christian
 
Hmm, wenn es zu Sport oder Freizeitzwecken dient dann ja. Spass beiseite. Ein Umzug, auch privat, ist kein Freizeitzweck. Das wäre sonst ein Gummiparagraph und wir hätten gar kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Pack doch ein Bobbycar mit drauf und erzähle Du fährst zu einem Bobbycarrennen. Das wäre wieder was für die Freizeit.
:-D


Hab da mal einmal Anwendungshinweise zum Sonntagsfahrverbot in Bayern mit angehängt.

De

Cu Jens
 

Anhänge

  • Anwendungshinweise Sonntagsfahrverbot Bayern.pdf
    107,7 KB · Aufrufe: 58
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
DANKE.

Ich hab aber nicht gefunden, ob das Verbot nur für die BAB gilt od. auch die Bundes-/Landstrassen?? Darf ich abseits der BAB fahren?

Und ich habe einen Crew Cab ... irgendwo steht, daß nicht nur die Zulassung zur Beurteilung herangezogen wird, sondern auch das augenscheinliche Bild des Fzgs. Ein RAM Crew Cab ist doch mehr SUV/PKW als wie ein Scania 40-Tonner??


Und dann noch: Was kostet ein Verstoß? Welche weiteren Konsequenzen hat das? Werde ich mit Radklammern am Autobahnparkplatz festgehalten und der Reisepass entzogen??

Welche Erfahrungen habt ihr in der Praxis? Ich muss Mo-Fr. arbeiten und will einfach nur unseren Haushalt zusammenführen, einfache Strecke sind >500km und das macht man nicht am Fr. Nachmittag mit Anhänger, dann muss ja noch verladen werden und wieder retour ...


Danke nochmals, Christian
 
Das ist ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot und kein Autobahn Sonn- und Feiertagsverbot.
:-D
Es gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland

Der RAM ist ein "Lastkraftwagen" es befördert u. a. Lasten. Und die Ausnahmeregelung betrifft eh nur LKW unter 3,5 t.

Ja das Fahrzeug kann "festgesetzt" werden. Notfalls auch mit Parkkralle.

Das kostet in D: 75,-- € / einen Punkt / kein Fahrverbot. Der Halter des Fahrzeugs bzw. die Person die die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat 380,-- € / einen Punkt / kein Fahrverbot.

Du kannst also Freitag Nachmittag bis Samstag 23.59 Uhr in Deutschland unterwegs sein. Das passt also.

Cu Jens
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So ähnlich hätte ich das auch gesehen: Fahr ich mit dem Möbeltransporter der Firma X, dann ist es gewerblich. Und fahr ich mit meinem RAM und dem KTM-Racing Anhänger hinten dran und hab den Hausrat von meinem Schatz drinnen, dann ist es privat/Freizeitzweck.

Und vom Gesetz her? Habe wenig Lust auf Parkkrallen. Einmal Strafe und Punkte sind mir soweit egal, weil zwei Urlaubstage sind mir auch Geld wert ... aber abstellen??

Wie wird sowas im Allgemeinfall in der Praxis gehandhabt?? Ich meine in Österreich gibts auf der Autobahn Tempolimits, aber bei +10% wird da niemand rausgeholt, auch keine Ausländer ... der südöstliche Einfluss eben.

Im korrekten, prozessorientierten Deutschland bin ich mir da nicht so sicher.

Danke, Christian
 
So ähnlich hätte ich das auch gesehen: Fahr ich mit dem Möbeltransporter der Firma X, dann ist es gewerblich. Und fahr ich mit meinem RAM und dem KTM-Racing Anhänger hinten dran und hab den Hausrat von meinem Schatz drinnen, dann ist es privat/Freizeitzweck.

Und vom Gesetz her? Habe wenig Lust auf Parkkrallen. Einmal Strafe und Punkte sind mir soweit egal, weil zwei Urlaubstage sind mir auch Geld wert ... aber abstellen??

Wie wird sowas im Allgemeinfall in der Praxis gehandhabt?? Ich meine in Österreich gibts auf der Autobahn Tempolimits, aber bei +10% wird da niemand rausgeholt, auch keine Ausländer ... der südöstliche Einfluss eben.

Im korrekten, prozessorientierten Deutschland bin ich mir da nicht so sicher.

Danke, Christian


ich kann nicht für ungebildete kollegen sprechen
:!:
:twisted:

tempolimit mit anhänger für dich sind 80 km/h, bis 90/95 km/h sagt "normal" keiner was.
;)


sollte dich einer in bayern aufhalten, rufst mich halt an :mrgreen:
 
Das Tempolimit ist nicht das Thema, brachte den Vergleich in Hinblick auf Gesetz und Praxis.

Wenn ich nun meinen Schatz samt Umzugsgut am Wochenende abhole u. eben am Sonntag 10km vor Passau angehalten werde, ist das mehr als doof in Ketten gelegt zu werden.

Oder bekomm ich als Ausländer so eine Ausnahmegenehmigung für einmal Fahren??

In Ö gibts ja auch so ein ähnl. LKW Fahrverbot am WE, aber erst ab 3.5t Zugmaschine und da gilt das nur für die Autobahn-Landstrasse bliebe offen.


Hmmmm-oder ich fahr das Ganze in Raten, so zehnmal oder so ... unnütz und gut für die Umwelt.


Naja, hab ja noch ein bissi Zeit zum Überlegen.

mbg Christian
 
Das Tempolimit ist nicht das Thema, brachte den Vergleich in Hinblick auf Gesetz und Praxis.

Wenn ich nun meinen Schatz samt Umzugsgut am Wochenende abhole u. eben am Sonntag 10km vor Passau angehalten werde, ist das mehr als doof in Ketten gelegt zu werden.

Oder bekomm ich als Ausländer so eine Ausnahmegenehmigung für einmal Fahren??

In Ö gibts ja auch so ein ähnl. LKW Fahrverbot am WE, aber erst ab 3.5t Zugmaschine und da gilt das nur für die Autobahn-Landstrasse bliebe offen.


Hmmmm-oder ich fahr das Ganze in Raten, so zehnmal oder so ... unnütz und gut für die Umwelt.


Naja, hab ja noch ein bissi Zeit zum Überlegen.

mbg Christian


wenn du unbedingt eine ausnahmegenehmigung willst, kannst bei jeder deutschen verkehrsbehörde kaufen. machen die ital. saftfahrer auch, weil es ihnen auf dauer zu teuer wurde und sie auch noch bis 22 uhr stehen bleiben mussten.
 
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