Wiederspruchsschreiben

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Hi Leute,

habe gestern vom FiAmt den Steuerbescheid bekommen. Trotz vermessen des Ram und den Vermerk das die Vorbesitzer alle LKW-Steuer bezahlt haben, haben sie ihn als PKW besteuert.
:(
Sie behaupten die Radkästen werden von der Fläche abgezogen und damit ist die Ladefläche kleiner als der Fahrgastraum. :redhotevil: Es ist ein Dodge Ram 2500 Diesel 1,5 Kabiner.

Ich suche ein Wiederspruchsschreiben mit Paragraphen usw. Ich kenne mich da nicht so aus. Ich habe auch schon im Forum gesucht, aber nicht das richtige gefunden.

Vielen Dank

Jörg
 
wieviel sitze hast du eingertagen????

haben die bei der berechnung fahrersitz rausgerechnet?

und das die radkästen abgezogen werden hab ich noch nie gehört.

was soll er denn als pkw kosten?
 
Also ich hab den 2500er als longbed mit 1,5 Kabine-mußte auch beim Finanzamt vorstellen,aber denen hat dann ein Foto vom Ram als Mail gereicht-LKW und gut.Aber zu dem Thema ist schon viel gesprochen worden und da gibt es auch ne Seite wo das richtige Vermessen dargelegt wird.
viel Glück
hab ihn gefunden
https://www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das hier hab ich grad in nem anderen Forum geklaut...
Aktuelle Meldung zum Steuerrecht vom 15.04.2010.


Kraftfahrzeugsteuer

BFH zur Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung.

BFH, Urteil vom 24.02.2010, II R 6/08
Verfahrengang: FG Sachsen-Anhalt, 2 K 1099/06 vom 12.12.2007


Leitsatz:

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach §8 Nr. 1 KraftStG.
Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

Gründe:

sind 2 Seiten.

Ist nachzulesen unter:https://www.stotax-first.de/?ahswch=S der link ist nicht ganz vollständig,einfach auf der Seite in der Suche das Aktenzeichen eingeben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das hier hab ich grad in nem anderen Forum geklaut...
Aktuelle Meldung zum Steuerrecht vom 15.04.2010.


Kraftfahrzeugsteuer

BFH zur Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung.

BFH, Urteil vom 24.02.2010, II R 6/08
Verfahrengang: FG Sachsen-Anhalt, 2 K 1099/06 vom 12.12.2007


Leitsatz:

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach §8 Nr. 1 KraftStG.
Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

Gründe:

sind 2 Seiten.

Ist nachzulesen unter:https://www.stotax-first.de/?ahswch=S

Der Wisch ,in gedruckter Form, hat nur ne Funktion auf einen gefliesten Ort :-"
 
Der Wisch ,in gedruckter Form, hat nur ne Funktion auf einen gefliesten Ort :-"[/quote]
Warum???
Aktuelle Rechtsprechung....alle machen was sie wollen,
keiner macht was er soll,
aber alle machen mit !!!
Gruß an die B96
 
das hier hab ich grad in nem anderen Forum geklaut...
Aktuelle Meldung zum Steuerrecht vom 15.04.2010.


Kraftfahrzeugsteuer

BFH zur Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung.

BFH, Urteil vom 24.02.2010, II R 6/08
Verfahrengang: FG Sachsen-Anhalt, 2 K 1099/06 vom 12.12.2007


Leitsatz:

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach §8 Nr. 1 KraftStG.
Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

Gründe:

sind 2 Seiten.

Ist nachzulesen unter:https://www.stotax-first.de/?ahswch=S der link ist nicht ganz vollständig,einfach auf der Seite in der Suche das Aktenzeichen eingeben

Hab von meinem Finanzfuzzi unterlagen bekommen wo drin steht, dass das Blabla Gericht in Düsseldoof sogar einen Ford F 350 als PKW besteuert hat aufgrund 32% zuladung, eigengewicht regel usw.
Freu Dich, haste halt auch einen PKW
 
Diese zwei Seiten kann man sich aber leider nur durchlesen wenn man dort auch angemeldet ist. Da Du das ja offensichtlich zu sein scheinst wäre es schön, wenn Du mir diese zwei Seiten mal zukommen lassen könntest.
 
Da soll mal einer durchblicken mit welcher Wilkür diese Heinis arbeiten, ich bin ja mal bei mir gespannt. In Bremerhaven als LKW verzollt, glatte 22 Prozent, Datenblatt vom TÜV-Nord= als LKW eingestuft, und wenn es jetzt an die Zulassung geht, wollen die mit Sicherheit nix mehr von LKW hören, dann ist es auf einmal PKW, naja mal abwarten wenn ich dann zugelassen habe was bei mir auf den Bescheid steht.
Kann man sich nicht darauf berufen, z.B. als ich ihn in BH geholt habe, wurde er vom Zoll (staatl. Einrichtung,lol) vermessen und als LKW eingestuft, wieso sollte dann das Finanzamt, die ihn auch gern vermessen dürfen, den auf einmal als PKW einstufen, messen die mit verschiedenen Linealen oder wad.
Ich geb bescheid was bei mir rauskommt.

vg gallone
 
Diese zwei Seiten kann man sich aber leider nur durchlesen wenn man dort auch angemeldet ist. Da Du das ja offensichtlich zu sein scheinst wäre es schön, wenn Du mir diese zwei Seiten mal zukommen lassen könntest.

leider nicht sonst hätte ich es kopiert,wie schon geschrieben,hab ich grad in nem anderen Forum gemoppst :mrgreen:

Kann man da nicht mal gegen angehen gegen diese Behördenwillkür.Da muß doch mal ne Grundsatzentscheidung her-das hat mit Gleichstellung ja nichts mehr zu tun.Ne Sammelklage von den Betroffenen kann ja bei diesem Streitwert nicht die Welt kosten!
Haben wir hier keinen Anwalt unter uns der das mal in Angriff nehmen könnte???
 
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Da soll mal einer durchblicken mit welcher Wilkür diese Heinis arbeiten, ich bin ja mal bei mir gespannt. In Bremerhaven als LKW verzollt, glatte 22 Prozent, Datenblatt vom TÜV-Nord= als LKW eingestuft, und wenn es jetzt an die Zulassung geht, wollen die mit Sicherheit nix mehr von LKW hören, dann ist es auf einmal PKW, naja mal abwarten wenn ich dann zugelassen habe was bei mir auf den Bescheid steht.
Kann man sich nicht darauf berufen, z.B. als ich ihn in BH geholt habe, wurde er vom Zoll (staatl. Einrichtung,lol) vermessen und als LKW eingestuft, wieso sollte dann das Finanzamt, die ihn auch gern vermessen dürfen, den auf einmal als PKW einstufen, messen die mit verschiedenen Linealen oder wad.
Ich geb bescheid was bei mir rauskommt.

vg gallone

Zollrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht sind nicht zu vergleichen.
Jeder kocht sein eigenes Süppchen und rate mal wers auslöffelt :roll:

RAM2500V8
lies mal
 
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beim Diesel ist es schon ein Unterschied ob ich ca.160€ oder ca.1200€ im Jahr zahle. Wenn ich schon soviel bezahlen muß dann möchte ich aber auch schneller wie 80km/h fahren dürfen, da ja PKW.
Eine Möglichkeit ist halt noch als Wohnmobil anzumelden. Ich fahre in der Regel mit Kabine. Kostet ca. 400€.

Aber ich werde erst einmal Wiederspruch einlegen.
- nur 3 Sitze (hintere Sitzbank ausgebaut)
- 4,6 To eingetragen (1520kg Nutzlast)
 
beim Diesel ist es schon ein Unterschied ob ich ca.160€ oder ca.1200€ im Jahr zahle.
kann man so stehen lassen :mrgreen:
Wenn ich schon soviel bezahlen muß dann möchte ich aber auch schneller wie 80km/h fahren dürfen, da ja PKW.
Du kapierst es nicht--Vekehrsrecht ist was anderes als Steuerrecht.
Eine Möglichkeit ist halt noch als Wohnmobil anzumelden. Ich fahre in der Regel mit Kabine. Kostet ca. 400€.
Die Möglichkeit mußte mal genauer beschreiben. Du meinst bestimmt sonstiges KFZ und wo meldest Du ihn dann an? Etwa beim FA (haste doch schon als LKW probiert--- anscheinend erstmal mit wenig Erfolg)
Aber ich werde erst einmal Wiederspruch einlegen.
- nur 3 Sitze (hintere Sitzbank ausgebaut)
- 4,6 To eingetragen (1520kg Nutzlast)

sollte damit eigentlich klappen. Sind die Sitze auch ausgetragen, Gurtverschraubungen unbrauchbar gemacht? Meine Hochachtung---4,6t
 
naja wie gesagt,wenn man sich nicht rührt passiert auch nix...wir sollten nur ALLE gemeinsam an einem Strick ziehen und mal soviel Leute wie möglich mit ins Boot holen,die das auch betrifft.Diese ganze Steuerabzocke trifft doch nicht nur die Autofahrer.Saro schau doch mal vor die Tür bei dir in OHV,oder MST,MÜR usw...die ganzen Freizeitkapitäne sind auch langsam mit dran-es muß gemeinsam was gehen-ich hab diese verkackte Regierung nicht gewählt-aber ich bin Bürger in diesem Lande.Da kann man seine Meinung auch äußern,warum melden wir nicht die 1.RAM PARADE in Berlin an und machen ne Demo draus....die Medien werden berichten und das Auto ist Deutschland´s Spielzeug Nr.1....es muß nur einer den Anfang machen,wenn die breite Öffentlichkeit drauf aufmerksam wird,dann ist es vollbracht.
Gruß Frank
 
Da soll mal einer durchblicken mit welcher Wilkür diese Heinis arbeiten, ich bin ja mal bei mir gespannt. In Bremerhaven als LKW verzollt, glatte 22 Prozent, Datenblatt vom TÜV-Nord= als LKW eingestuft, und wenn es jetzt an die Zulassung geht, wollen die mit Sicherheit nix mehr von LKW hören, dann ist es auf einmal PKW, naja mal abwarten wenn ich dann zugelassen habe was bei mir auf den Bescheid steht.
Kann man sich nicht darauf berufen, z.B. als ich ihn in BH geholt habe, wurde er vom Zoll (staatl. Einrichtung,lol) vermessen und als LKW eingestuft, wieso sollte dann das Finanzamt, die ihn auch gern vermessen dürfen, den auf einmal als PKW einstufen, messen die mit verschiedenen Linealen oder wad.
Ich geb bescheid was bei mir rauskommt.

vg gallone

Hey ist ja super. Wenn Du jetzt noch einen funkelniegelnagelneuen (wat en shit wort) KFZ Brief kriegst, wirst auch nach CO2 Steuer eingestuft. Meinen Glückwunsch.
 
Falsch, es geltet der Tag der Erstzulassung! Jörg kommst du nach Laubach? Das müssen wir nochmal drüber sprechen :shock:


Hallo Stefan, ich bin ab Mittwoch Nachmittag dort. Ist für mich ja ein Heimspiel. Problem ist nur ich muß Wiederspruch noch dieses Wochenende einlegen, wegen Frist und so, da ich ab Laubach erstmal in den Urlaub fahre.

Grüße Jörg

P.S. Übrigens Dein Tipp vom Michael Korten war super. War schon einige mal dort und hab auch schon einiges verbaut.
 
hildesheimer bin ich und mit meinem dodge ram 1500 ebenfalls genau so angeschi....n wie die meistens lkw fahrer , die mit pkw steuer besteuert werden. aber es wäre interssant zu wissen, ob es in niedersachsen noch Lkw steuer gibt. im Landkreis hannover und Peine habe ich davon gehört. und so lange es unterschiedliche besteuerungen gibt in unserem schönen land, werde ich meinen widerspruch gegen die besteuerung aufrecht erhalten. gegen eine parade in berlin von allen amis hätte ich nichts einzuwenden, denn dann wäre endlich mal der blick auf uns gerichtet. gruß aus hildesheim. vielleicht eine demo zur nächsten bundestagswahl? muiss ja schließlich vorbereitet werden. gruß schrotty
 
Hallo, habe meinen RAM (lange Kabine - kurze Ladefläche) die letzten Tage neu vermessen (nach den Richtlinien für die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche). Habe daraus ein Gutachten erstellt und als Widerspruch eingeschickt. Werde mich da auch nicht abspeisen lassen. Von wegen mal eben die Kabine vom Gaspedal bis zur Heckscheibe messen und nur die Länge ins Verhältnis zur Laderaumlänge stellen. Das ist übrigens ein Verfahrensfehler des Finanzamtes. Bei mir sehen die Flächen ganz gut aus. Ist zwar knapp, aber die Ladefläche ist den Messungen zufolge größer und damit ist es ein LKW; ja auch schon Bauartbedingt. Melde mich wenn es gut aus geht und zeige wie es gemacht wurde.
Viele Grüße und nicht den Kopf zermartern
 

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