Versicherung Halter = Versicherungsnehmer?

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Moinsen, habe ja nun gestern den 96 Dodge Caravan bekommen und
daher die Frage zur Ummeldung:

Wenn ich Halter des KFZ bin, muss dann auch auf mich die Versicherung laufen?
Im Grunde moechte meine Frau den Wagen hauptsaechlich fahren,
und vielleicht ist es auch besser wenn sie ihn anmeldet - nur,
sie hat ewige Zeiten keinen Wagen auf sich zugelassen und daher
hat sie eventuell mehr % als ich mit meinen 1000 Jahren Fahrpraxis
^^


(Ich hab aber schon den Chevy auf mich laufen ... und 2.Wagen ... ist eventuell teuer ...)

GrzStef
 
Hallo,
soweit mir bekannt ist, müssen Halter und Versicherungsnehmer
nicht identisch sein!
Ist halt ein Rechenbeispiel.
Ich hab auch eines der Autos meiner Frau auf meinen Namen angemeldet,
weil das günstiger als eine Zweitwagenregelung war.
Gruss Micha
 
Danke Micha - vielleicht macht es auch Sinn morgen mal die Versicherung anzurufen ...
Die koennen uns das sicher mal genau ausrechnen.
Zudem ist die Frage ob zum Beispiel eine Mitgliedschaft in TeilAuto bei meinem Weibe auch zaehlt.
Denn da isse immer gefahren ...

GrzStef
 
Gibt doch auch Versicherungen, die versichern den 2.Wagen zu den gleichen Prozenten, wie das Erstfahrzeug.
 
jo, das nehm ich mal mit in meine Bemühungen morgen, schreib die Antwort hier noch rein. Stef
 
Halter und Vers.nehmer müssen nicht identisch sein. Das interessiert die Zulassungstelle auch gar nicht, hier legst du ja nur 'ne 6- oder 8-stellige Nr. deiner Vers. vor.
Und auch wenn das Fahrzeug auf deine Frau zugelassen wird, Besitzer/Eigentümer ist immer der, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Evtl. wichtig für eine Trennung/Scheidung etc.. :mrgreen:
 
Halter und Vers.nehmer müssen nicht identisch sein. Das interessiert die Zulassungstelle auch gar nicht, hier legst du ja nur 'ne 6- oder 8-stellige Nr. deiner Vers. vor.
Und auch wenn das Fahrzeug auf deine Frau zugelassen wird, Besitzer/Eigentümer ist immer der, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Evtl. wichtig für eine Trennung/Scheidung etc.. :mrgreen:


Hmmmm :roll: Diese Aussage würde ich nicht so pauschalisieren.
Klar....dem STVA ist es egal - aaaber nicht jedem Versicherer. Dieses sollte generell im Vorfeld mit dem
Wunschversicherer abgeklärt werden. Sonst kommt mit der Police das böse erwachen - die Beiträge könnten hier im Gegensatz zum gestellten Versicherungsantrag schon sehr viel höher ausfallen.
 
Hmmmm :roll: Diese Aussage würde ich nicht so pauschalisieren.
Klar....dem STVA ist es egal - aaaber nicht jedem Versicherer. Dieses sollte generell im Vorfeld mit dem
Wunschversicherer abgeklärt werden. Sonst kommt mit der Police das böse erwachen - die Beiträge könnten hier im Gegensatz zum gestellten Versicherungsantrag schon sehr viel höher ausfallen.

...die Höhe er Vers. Summe errechnet sich nach der SF-Klasse des jeweiligen Vers.nehmers. Natürlich muss man korrekte Angaben machen, bei der Vers.anfrage, dann kommen auch keine Überraschungen.
;)
 
Natürlich tun die das - aaaber einige Versicherer stimmen Verträge bei abw. Halterschaften auf den tatsächlichen Halter ab, sofern diese nicht identisch dem dem VN sind. Soll heissen - es wird ggf. die Tarifgruppe, der SFR, etwaige tarifliche Nachlässe etc vom Halter (und nicht vom VN) berücksichtigt. Tut bei 18jährigen Kindern Mit SF0 besonders weh.
 
Natürlich tun die das - aaaber einige Versicherer stimmen Verträge bei abw. Halterschaften auf den tatsächlichen Halter ab, sofern diese nicht identisch dem dem VN sind. Soll heissen - es wird ggf. die Tarifgruppe, der SFR, etwaige tarifliche Nachlässe etc vom Halter (und nicht vom VN) berücksichtigt. Tut bei 18jährigen Kindern Mit SF0 besonders weh.

...du musst ja als Vers.nehmer die Frage beantworten, wie alt der jüngste Fahrer ist. Daraus ergibt sich dann die Vers.summe. Keine Vers. wird die Daten des tatsächlichen Halters zur Einstufung nutzen. Halter und Nutzer müssen sich ja gar nicht kennen, z.B. Flottenfahrzeuge etc.
 
die weichen tarifmerkmale werden immer auf den vn abgestimmt.......aber manche versicherungsgesellschaften machen keine abweichenden vn-halter verträge mehr.....schon gar nicht bei abweichender adresse bzw. ohne familienzugehörigkeit.....die, die es machen, nehmen dafür meist einen zuschlag.........

flottenverträge sind gewerbliche verträge und haben mit den privatverträgen und deren kalkulation nicht zu tun
;)


übrigens; das alter des jüngsten fahrers ist für den beitrag mitverantwortlich .......aber nicht für die versicherungssumme :klug:
 
Halter und Vers.nehmer müssen nicht identisch sein. Das interessiert die Zulassungstelle auch gar nicht, hier legst du ja nur 'ne 6- oder 8-stellige Nr. deiner Vers. vor.
Und auch wenn das Fahrzeug auf deine Frau zugelassen wird, Besitzer/Eigentümer ist immer der, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Evtl. wichtig für eine Trennung/Scheidung etc.. :mrgreen:

Ohne klugzuscheissen, ich glaube das nicht wichtig ist Wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, sondern wer den Kfz-Brief sein eigen nennt. Oder sehe ich das falsch? Kann ja sein ich kaufe meiner Frau ein Auto, schenke es ihr samst Brief, dann ist es ihrs. Weiß net wie es ist wenn ich es kaufe und es ihr nicht offiziell schenke aber sie abhaut mit dem Brief und dann sagt das wäre ihrs :twisted:
 
besitzer und eigentümer ist eh nicht das gleiche.

besitzer ist der, der das fahrzeug hat. eigentümer ist der, der den brief hat.
;)
deshalb bleibt bei finanzierungen auch meist der brief bei der bank, obwohl der besitzer den kaufvertrag unterschrieben hat..... :mrgreen:

bei einer ummeldung muß kein kaufvertrag vorgelegt werden aber der brief......
 

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