TÜV Erstbericht

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Guten Morgen Liebes Forum,

muss der Händler mir den TÜV Erstbericht nach Import aushändigen? Ich mein, wenn ich ein neues Auto kaufe, was erstmalig zugelassen wird, habe ich glaub ich auch keinen Bericht oder?
Wie sieht das dann bei Importautos aus, die ja auch das erste mal einen Bericht bekommen.

Vielen Dank und VG
Christian
 
Gegenfrage. Warum sollte er ihn Dir nicht aushändigen, oder zumindest eine Kopie machen ?
Will er was unter den Teppich kehren ?
;)
 
Da man heute keine Auto mehr OHNE TÜV-Bericht zulassen kann sollte der Bericht eigentlich zu den KFZ-Unterlagen gehören.

Dabei ist es egak ob das Fahrzeug über den TÜV gekommen ist oder nicht, wichtig ist nut der Bericht....Hatte mir maleine sehr nette Mitarbeiterin beim Amt gesagt, und auch so umgesetzt.
 
Wir "streiten" gerade ob der komische Steinschlag vor Übergabe da war oder erst bei meiner ersten Fahrt verursacht wurde... Ja ich weiß, eigentlich mein Problem wenn ich nicht richtig geguckt habe...
 
Wenn der Händler den Bericht zurück hält, war der Steinschlag sehr wahrscheinlich schon vorher gewesen.
Dies wird als Hinweis im Bericht vermerkt, sofern nicht im Sichtfeld. Falls im Sichtfeld = Durchfallgrund

War der Steinschlag vorher noch nicht, würde der Händler dir den Bericht (ohne Mängel und Hinweise) ja problemlos vorlegen um seine Unschuld zu beweisen.
 
Genau deswegen hatte ich nachgefragt.
:-)

Aber der Händler sagt jetzt, es gibt nur die Volluntersuchung und das Gutachten wurde von der Zulassungsstelle einbehalten.
 
Ich habe beim 12er-Ram und auch jetzt beim 19-er den ganzen Plumpaquatsch mitbekommen.
Und jetzt beim Verkauf vom 12er, hat auch der Käufer sämtliche TÜV-Sachen (21er, Reifeneintragung, Auflastung, Umschreibung, etc. ) von mir mitbekommen.
Für mich gehört sowas zum Auto dazu!
 
Evtl druckt der TÜV dir das auch zweites Mal aus, wenn DU nachweist, dass es Dein Auto ist. Wird dann halt ein paar Euro kosten
 
Naja Frage ist halt, ob der Händler das normalerweise aushändigen muss oder nicht. Dann kann er sich das auch ein zweites Mal ausdrucken lassen.
 
Es gehört zum Fahrzeug. Was soll er denn damit ? Einrahmen und in die Werkstatt hängen ?
 
Völliger Quatsch! Die brauchen das genauso wenig, wie der Händler, wenn das Fahrzeug erstmal zugelassen ist.
 
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