Schutz vor Werverlust nach einem Unfall anfragen ?

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Hallo,

Kurz zur Situation, ich hatte einen Unfall bei dem die Motorhaube ersetzt wurde, seit dem sind die Seitenspalte zu den Kotflügeln grösser als zuvor, da erkennt jeder dass da mal ein Unfall war,

Hat schon jemand von euch bei seiner Versicherung den Wertverlustersatz angefragt, wenn die Versicherung das anbietet bei Neuwagen ja bis zu 3 Jahren.

Wo und was muss ich machen damit das klappt ?

Kenne mich leider nicht so gut damit aus da ich noch nicht solange in Deutschland wohne.

Vielen Dank
 
Normalerweise hast du den Unfall.
Rufst die Polizei. Die nimmt alles auf.
Dann kümmert sich die Versicherung des Gegners, wenn er denn schuldig ist, um deine Schadensregulierung.
Deinen Schaden musst du der Versicherung natürlich angeben.
Dazu nimmst du dir ein Gutachter. Der muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Du darfst dir den Gutachter aussuchen! Nicht die Versicherung.
Der berechnet dann deinen Schaden. Reparaturkosten, Wertverlust, Ersatzwagen (weiß nicht ob die Versicherung das automatisch macht) wenn der RAM in der Werkstatt steht.
Hast du körperliche Schäden zahlt die Versicherung das auch. Dann musst du natürlich zum Arzt. Da wird's dann aber komplizierter.

Wenn du Anfangs schon nicht die Polizei gerufen hast, kein Gutachter dein Auto angeguckt hat, du den Schaden selbst repariert hast u.s.w. siehts natürlich hinterher kacke aus.
Wobei die Polizei nicht unbedingt nötig aber hilfreich bei deiner Glaubwürdigkeit ist.

Ihr könnt gerne noch was dazu fügen, mich berichtigen, oder schimpfen wenn was falsch ist
8)



Was in der Reihe hast du denn nicht gemacht, dass du hier diese Frage stellst?
 
Normalerweise hast du den Unfall.
Rufst die Polizei. Die nimmt alles auf.
Dann kümmert sich die Versicherung des Gegners, wenn er denn schuldig ist, um deine Schadensregulierung. [-X :crazy:
Deinen Schaden musst du der Versicherung natürlich angeben.
Dazu nimmst du dir ein Gutachter. Der muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Du darfst dir den Gutachter aussuchen! Nicht die Versicherung.
Der berechnet dann deinen Schaden. Reparaturkosten, Wertverlust, Ersatzwagen (weiß nicht ob die Versicherung das automatisch macht) wenn der RAM in der Werkstatt steht.
Hast du körperliche Schäden zahlt die Versicherung das auch. Dann musst du natürlich zum Arzt. Da wird's dann aber komplizierter.

Wenn du Anfangs schon nicht die Polizei gerufen hast, kein Gutachter dein Auto angeguckt hat, du den Schaden selbst repariert hast u.s.w. siehts natürlich hinterher kacke aus.
Wobei die Polizei nicht unbedingt nötig aber hilfreich bei deiner Glaubwürdigkeit ist.

Ihr könnt gerne noch was dazu fügen, mich berichtigen, oder schimpfen wenn was falsch ist
8)



Was in der Reihe hast du denn nicht gemacht, dass du hier diese Frage stellst?


Wertverlust, berechnet der Sachverständige, bei einem Schraubteil kommt nicht viel heraus . Anderst sieht es bei Richtarbeiten und Schweißarbeiten aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

die erste frage ist: Was für ein schaden war das? Kasko oder Haftpflicht?

Wurde dir der Schaden zu gefügt ( Haftpflicht ) , so steht dir eine Wertminderung zu, die von der Gegnerischen Versicherung zu Zahlen ist. Diese Wertminderung wird von einem Gutachter ausgerechnet. Wenn kein Gutachter vor Ort war, kann man mit der Versicherung sprechen und die legen einen Pauschalwert fest. Der ist natürlich meist geringer, als ein Gutachter ermittelt.

Hast du den Schaden verursacht ( Vollkasko ), so steht dir keine Wertminderung zu...

Außerdem lässt sich ein RAM recht gut einstellen was Spaltmaße betrifft. An deiner Stelle würde ich noch mal bei deiner Werkstatt vorstellig werden wenn das Spaltmaß nicht passt. ( Unfall Fahrzeug bleibt es trotzdem. Bei Verkauf unbedingt angeben!!! )

MfG Kay
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meiner Erfahrung nach ist Haftpflichtschaden (du bist der Geschädigte) = Anwalt !!!
 
Meiner Erfahrung nach ist Haftpflichtschaden (du bist der Geschädigte) = Anwalt !!!

Das ist aber nur mit einer Rechtsschutz zu empfehlen (oder das Geld sitzt locker), denn Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.

Eine Verkehrsrechtschutz empfehle ich eh dringend, wie schnell ist da mal was passiert ( Unfall, Blitzer, Behauptungen anderer Verkehrsteilnehmer usw usw).

Zu deinem speziellen Fall kann ich dir leider keine konkrete aussage geben. Hast du einen Verwicherungsmann mit dem du sowas klären kannst?
 
Meiner Erfahrung nach ist es das Wichtigste sich selber einen Gutachter zu besorgen und nicht den Gutachter der Versicherung zu nehmen
(Wenn man selber einen Gutachter beauftragt muß die Versicherung den bezahlen ansonsten kommt der Gutachter der Versicherung)
 
Wertverlust, berechnet der Sachverständige, bei einem Schraubteil kommt nicht viel heraus . Anderst sieht es bei Richtarbeiten und Schweißarbeiten aus.

Du musst schon alles lesen :mrgreen:
Es steht nicht anders wie bei dir.
 
Und bringt ihm jetzt bloß nicht bei, dass wenn man die Spaltmaße richtig einstellt, es man nicht mehr sieht und damit kein Unfaller mehr ist. So laß (oder lieste?) es sich nämlich auch dem ersten Beitrag irgendwie raus.
Es ist jetzt ein Unfaller.

Was ist denn überhaupt passiert?
 
Das ist aber nur mit einer Rechtsschutz zu empfehlen (oder das Geld sitzt locker), denn Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.

Rechtschutz rauchst Du nicht
:!:
Anwalt zahlt die gegnerische Haftpflicht auch voll.
 
Rechtschutz rauchst Du nicht
:!:
Anwalt zahlt die gegnerische Haftpflicht auch voll.


Wenn es so läuft wie du es gerne hättest :mrgreen:
Ich war auch schon im Recht und musste am Schluss alles selbst zahlen, weil sich der Gegner und die Versicherung quer stellten und es aussaßen. Sicherlich hätte ich irgendwann mal gewonnen, aber bis dahin wäre von meinem Schaden nix mehr übrig gewesen. Da hat mir dann eine andere Anwältin leider die Augen geöffnet. Irgendwann fahr ich da nachts mal vorbei und der Typ hat morgens ein leicht verändertes Auto
:evil:
 
Ich muss wohl noch ein Paar einzelheiten erläutern, also ich bin selbst Schuld, (Vollkasko) mir ist was schweres auf die Motofhaube gefallen am vorderen Teil, ausbeulen war nicht möglich wegen des Doppelbleches, es handelt sich auch um einen Durango ...

Wie ich jetzt schon gelesen habe durch selbstverschuldung gibst dann nichts von der Versicherung in Sachen Wertverlust ?

Der Schaden wurde bei der Versicherung gemeldet und auch schon durch die repariert mit meiner Selbstbeteligung

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Bei Vollkasko gibt es keinen Wertverlust, lies einfach mal deine AKB die Du mit der Police zugesandt bekommen hast, da steht alles drin. Bei den Spaltmassen halte dich an die Werkstatt.
 
Bei Vollkasko gibt es keinen Wertverlust, lies einfach mal deine AKB die Du mit der Police zugesandt bekommen hast, da steht alles drin. Bei den Spaltmassen halte dich an die Werkstatt.

Danke, werde das dann noch mal mit der Werkstatt klären
 
Mal ne kurze Frage am Rande, wo das hier ja schon geklärt ist.

Wie ist das eigentlich, wenn einem so etwas passiert? Ist das dann auch ein Unfallwagen, wenn einem privat auf dem Grundstück irgendwas großes ins Auto segelt?
Meine Kinder haben hier neulich mit einem handballgroßen Stein gespielt und den dann mal wieder mit 1000x "ihr sollt nicht mit den Steinen da oben spielen" Gesage, den Hang runter gerollt. Unten ist aber noch ein ca. 1,5m hoher Absatz, wo meine Auto steht. Wenn da also was runter rollt, trifft es im blödesten Falle mein Auto. In dem Falle ist der Stein zum Glück 2m vor meinem Auto gelandet. Da wäre jedenfalls ein ordentlicher Schaden entstanden.


Also mal angenommen, da fällt ein Baum beim umsägen drauf. Unfaller oder nicht? Also ein Schaden hätte er ja und den sollte man wohl auch angeben beim Verkauf.
 
Kompliziertes Thema.

Man unterscheidet zwischen Bagatellschäden und Unfallschäden bzw werden verschiedene Schäden unterschiedlich bewertet. Es kommt immer auf die Höhe des entstanden Schadens an und auf den Umfang der Instandsetzung.

Beispiel 1: Jemand fährt mit seinem Einkaufswagen gegen dein Auto und macht nen Kratzer ran. Dieser ist per Smart Reparatur zu bereinigen ==> kein Unfallwagen

Beispiel 2: jemand fährt mit seinem Einkaufswagen gegen dein Auto und zerkratzt die ganze Fahrerseite und dies ist nur per Neulackierung wieder weg zu machen ===> Unfallwagen

Beispiel 3: ein Reh springt dir in die Frontscheibe nur diese geht zu Bruch (sehr unwahrscheinlich) ===> kein Unfallwagen

Beispiel 4: ein Reh läuft dir ins Auto und es muß Stoßstange, Scheibe und Scheinwerfer neu gemacht werden ===> Unfallwagen

Es gibt richterliche Entscheidungen wonach meisten ein Schaden so ab 1200 bis 1500€ als Unfallwagen gilt. Wie dieser Schaden entstanden ist, ist Wurst!

Auch wenn,nach was auch immer, Karosserieteile neu gemacht wurden, ist dies anzugeben. Um späteren ärger auszuschließen als Unfallwagen.

Wurde aber nach nem Steintreffer zum Beispiel nur die Motorhaube gerichtet ist es kein Unfallwagen.

Definition Unfall: ein plötzlich von außen eintretendes Ereignis :mrgreen:
 
Kompliziertes Thema.

Man unterscheidet zwischen Bagatellschäden und Unfallschäden bzw werden verschiedene Schäden unterschiedlich bewertet. Es kommt immer auf die Höhe des entstanden Schadens an und auf den Umfang der Instandsetzung.

Beispiel 1: Jemand fährt mit seinem Einkaufswagen gegen dein Auto und macht nen Kratzer ran. Dieser ist per Smart Reparatur zu bereinigen ==> kein Unfallwagen

Beispiel 2: jemand fährt mit seinem Einkaufswagen gegen dein Auto und zerkratzt die ganze Fahrerseite und dies ist nur per Neulackierung wieder weg zu machen ===> UnfallwagenDer BGH hat entschieden das ein Bagatellschaden nur ein Lackschaden ist , selbst wenn die Kpl. Seite lackiert werden muss. Siehe auch https://www.captain-huk.de dort findet Ihr Urteile zur den entsprechenden Fragen und Rechtsgebiete.

Beispiel 3: ein Reh springt dir in die Frontscheibe nur diese geht zu Bruch (sehr unwahrscheinlich) ===> kein Unfallwagen

Beispiel 4: ein Reh läuft dir ins Auto und es muß Stoßstange, Scheibe und Scheinwerfer neu gemacht werden ===> Unfallwagen

Es gibt richterliche Entscheidungen wonach meisten ein Schaden so ab 1200 bis 1500€ als Unfallwagen gilt. Wie dieser Schaden entstanden ist, ist Wurst!

Auch wenn,nach was auch immer, Karosserieteile neu gemacht wurden, ist dies anzugeben. Um späteren ärger auszuschließen als Unfallwagen.

Wurde aber nach nem Steintreffer zum Beispiel nur die Motorhaube gerichtet ist es kein Unfallwagen.

Definition Unfall: ein plötzlich von außen eintretendes Ereignis :mrgreen:
 

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