LKW oder PKW???????

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ich hatte auch Ärger bei der Einstufung---ein Foto und entsprechender Text dazu und die Frage ob er(der Finanzbeamte)sich lächerlich machen will und schon hatte ich meine Anerkennung als LKW.Crew Cab mit long Bed



***Hubraum statt Wohnraum***
 
@ThorstenD

Mir ist gerade aufgefallen das du ein LongBed hast. Hast du etwa mit diesem Fahrzeug probleme die LKW Versteuerung zu bekommen?

Nö, mit dem Auto keinerlei Probleme. Kein Fragebogen, keine Vorführung, garnix. Man muss aber im Vorfeld wissen wie´s geht, dann klappts (meist) ganz ohne Probleme.
 
Nö, mit dem Auto keinerlei Probleme. Kein Fragebogen, keine Vorführung, garnix. Man muss aber im Vorfeld wissen wie´s geht, dann klappts (meist) ganz ohne Probleme.

Wie kommts dann daß du dich in dieser sache so auskennst und vertritts.
 
Wie kommts dann daß du dich in dieser sache so auskennst und vertritts.

Weil ich selbst mit meinem Nissan Patrol betroffen war bevor ich den Dodge kaufte. Darüber habe ich seit Anbeginn sehr engen Kontakt zu Proallrad. Wenn man dann noch das nötige Rechtsinteresse bzw. -verständniss mitbringt geht das fast automatisch. Da ich vorher beruflich bereits stark in die Bereiche Schuldrecht, allgemeines Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, etc. involviert war, war der Schritt hin zum Verkehrsrecht bzw. hier in dem Falle KFZ-Steuerrecht nur noch ein kleiner.
 
Wie wird deiner meinung nach richtig gemessen?

....von den Pedalen bis zur Lehne der Rückbank, aber immer am Boden lang und nicht diagonal durch den Raum oder nach oben oder sonst was, was man so liest.

Ist bei mir schon ein paar Monate her, aber ich glaube selbst wenn Du vom Pedal bis zur Rückwand mißt, ist das kürzer als die Ladefläche (Quad Cab 06 short bed). Bei verstellbaren Pedalen hochstellen und noch ein paar cm gewinnen :mrgreen:

Hast Du das eigentlich schon mal selbst vermessen? Wenn nicht solltest Du das vieleicht mal tun, wie willst Du sonst wissen, ob das was Dir der F..heini erzählt stimmt.

Und wenn das Innenmaß bei Dir geringer als die Ladeflächenlänge ist, fahr hin und lass das noch mal messen und kontrolliere. Wenn er Dir nicht sagen kann wie vermessen wird, reib Ihm seinen Vorschlag aus dem Internet unter die Nase.


Viel Erfolg

Matthias
 
guten morgen an alle.

zur info. ich bin neu hier und habe meinen dodge ram 1500 mit 2 m ladefläche in 31135 hildesheim angemeldet. das finanzamt in hildesheim (das uneinsichtigste in deutschland) hat mir den wagen als PKW eingestuft. obwohl ladefläche größer als innenraum. es interessiert hier keinen und man kommt mit einspruch nicht gegen an. mir bleibt nur der klageweg.

für alle, die in hildesheim in dieser hinsicht einen pickup anmelden wollen.

gruß schrotty
 
guten morgen an alle.

zur info. ich bin neu hier und habe meinen dodge ram 1500 mit 2 m ladefläche in 31135 hildesheim angemeldet. das finanzamt in hildesheim (das uneinsichtigste in deutschland) hat mir den wagen als PKW eingestuft. obwohl ladefläche größer als innenraum. es interessiert hier keinen und man kommt mit einspruch nicht gegen an. mir bleibt nur der klageweg.

für alle, die in hildesheim in dieser hinsicht einen pickup anmelden wollen.

gruß schrotty

Heißt das Du hast Einspruch eingelegt und dieser wurde seitens des FA´s abgewiesen? Wenn ja, von wem wurde der Einspruch verfasst (dir selbst, Anwalt, Steuerfachanwalt, etc.)?
 
Hallo Leute!! Ihr solltet alle nach Bayern ziehen !! Wieder ein Jahr Lkw :mrgreen: :mrgreen: Dodge Ram 2500 Quad Cab short bed!!!
 
Hallo Leute!! Ihr solltet alle nach Bayern ziehen !! Wieder ein Jahr Lkw :mrgreen: :mrgreen: Dodge Ram 2500 Quad Cab short bed!!!


...yo, ebenfalls aber nen 1500er :mrgreen:



...ach so, ich bin kein Bayer
;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hatte ja im Mai beim Finanzgericht Münster Antrag auf Eilrechtsschutzverfahren gestellt, nachdem mein Einpruch, und mein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" vom FA abgelehnt worden war.
Das FA beantragte den Antrag abzuweisen. Daraufhin beantragte ich den Antrag als Klagefortzusetzen, und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu bescheiden. Dann mußte ich 220 Euronenberappen, als Vorschuß.
Das Gericht hat meinen Antrag dann beschieden und dem FA die Kosten des Verfahrens auf'sAuge gedrückt.
Das FA hat mir dann die Kohle rücküberwiesen, mit der Auflage, daß ich mit Zinsen zurückbezahlen muß, wenn ich die Klage verliere. Am 25.08 hat nun das FA wiederum Antrag beim Finanzgericht gestellt, die Klage abzuweisen, weil die Kabine rundum verglast sei, und verwies auf das jüngste Urteil das Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.04.09
( AZ: 8 K 4063/08 Verk) Hab mir das mal ausgedruckt. Nun muß ich wieder reagieren und Antrag auf fortführung stellen.
Mal schauen, was dabei rauskommt.....
Gruß Rudi
 
Ist ja ne höchst interessante Sache, was bei Euch so abgeht, aber irgendwie finde ich meinen Fall immer wieder.

Da die Finanzämter keinerlei Bindung an die verkehrsrechtliche Einstufung haben,
können Sie quasi machen, was sie wollen..... aber mal sehen, wie lange noch.

In meinem Fall ist die Ladefläche eindeutig länger, als die zur Verfügung stehende Flache für Personenbeförderung,
trotzdem interessierte das mein Finanzamt nicht.
Nach einem langen Telefonat stellten sich die 6 Sitzplätze als wohl Hauptkriterium für eine PKW Besteuerung dar.
Man sagte mir, das alles über 3 Sitzplätze PKW sei. .... ja, ja ich weiß: es gibt auch Sprinter mit Doppelkabine,
Interessierte die Dame vom FA aber auch nicht.
Selbst die Tatsache, das ein RAM niemals als Taxi zugelassen werden kann
und somit die PKW Besteuerung mehr als strittig ist.... interessierte die Kompetenzbirne vom FA nicht.

Ergebnis: ruhender Einspruch und auf die Dinge warten, die da noch kommen.

Gruß
CruiserY2K
 
wenn´s steuerrechtlich ein PKW ist, kann man sich dann nicht 10% Zoll wiederholen??
 
wenn´s steuerrechtlich ein PKW ist, kann man sich dann nicht 10% Zoll wiederholen??

Mit dieser Begründung nicht da das KFZ-Steuer keinerlei Bindung zum Zoll hat. LKW 22% Zoll, PKW 10% Zoll. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich (per Anwalt) Geld vom Zoll wiederholen aber nicht aufgrund der Tatsache das das FA den Pickup als PKW ansieht.
 
22% Zoll fuer Lkw, aber auch nur wenn man einen unfaehigen Importeur hat oder sich uebers hauen laesst!!!

Na, das ist ja interessant... aber wie soll das funktionieren ?
Sind die Zollbeamten bestechlich ?
*lach*

Gruß
CruiserY2K
 
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