Ist ja ne höchst interessante Sache, was bei Euch so abgeht, aber irgendwie finde ich meinen Fall immer wieder.
Da die Finanzämter keinerlei Bindung an die verkehrsrechtliche Einstufung haben,
können Sie quasi machen, was sie wollen..... aber mal sehen, wie lange noch.
In meinem Fall ist die Ladefläche eindeutig länger, als die zur Verfügung stehende Flache für Personenbeförderung,
trotzdem interessierte das mein Finanzamt nicht.
Nach einem langen Telefonat stellten sich die 6 Sitzplätze als wohl Hauptkriterium für eine PKW Besteuerung dar.
Man sagte mir, das alles über 3 Sitzplätze PKW sei. .... ja, ja ich weiß: es gibt auch Sprinter mit Doppelkabine,
Interessierte die Dame vom FA aber auch nicht.
Selbst die Tatsache, das ein RAM niemals als Taxi zugelassen werden kann
und somit die PKW Besteuerung mehr als strittig ist.... interessierte die Kompetenzbirne vom FA nicht.
Ergebnis: ruhender Einspruch und auf die Dinge warten, die da noch kommen.
Gruß
CruiserY2K