LED-Beleuchtung am RAM

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... und wenn schon, bei so jungen hübschen Frauen drücken die Cops immer die Augen zu
:!:
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:oops: Danke Martin :oops:
 
Was macht man eigentlich mit de ganzen Löcher die im dach sind von den Lampen???
Chromestopfen rein ???


Ist ja echt der Horror, oder dürfen die Lampen ohne Funktion im Dach verbleiben?
 
Was macht man eigentlich mit de ganzen Löcher die im dach sind von den Lampen???
Chromestopfen rein ???


Ist ja echt der Horror, oder dürfen die Lampen ohne Funktion im Dach verbleiben?

dürfen nur keine LEDs sein, naja eigentlich dürfen ja nur 2 Funzeln an sein...........abwarten bis zur nächsten Kontrolle
 
Was macht man eigentlich mit de ganzen Löcher die im dach sind von den Lampen???
Chromestopfen rein ???


Ist ja echt der Horror, oder dürfen die Lampen ohne Funktion im Dach verbleiben?

Hm mir haben se gesagt das alle Lampen die vorhanden sind auch Funktionieren müssen also im Umkehrschluss muss ALLES was nicht erlaubt ist runter/weg also Chrom Stoppen
 
Hm mir haben se gesagt das alle Lampen die vorhanden sind auch Funktionieren müssen also im Umkehrschluss muss ALLES was nicht erlaubt ist runter/weg also Chrom Stoppen


Das ist (leider) richtig!

Hier mal die aktuellen Fakten. Die stammen von drei unterschiedlichen Stellen und sind alle deckungsgleich:

1. LED's sind nur zu Showzwecken erlaubt, da kann der Umrüster erzählen, was er will, absolutes NoGo, solange es keine mit E-Kennzeichnung gibt!
Ausnahme: Serienmässig verbaute wie z.B. bei Audi, die damit bekanntermassen nicht sparsam umgehen.
2. Die Dachlampen. Sind nicht erlaubt. Allerdings waren sich alle drei Tüffer (unabhängig voneinander!) darin einig,
das sie bei einer HU dazu nichts sagen, wenn diese nicht blenden oder von den Hauptscheinwerfern ablenken, d.h 3,6 Watt-Funzeln rein.
Gelb nach vorne ist absolutes NoGo!

Ich habe also jetzt alle LED's auf Anraten der Tüffer durch 12 Volt / 3,6 Watt Glühlampen
sowie auch die gelb/weissen LED-Blinkerlampen durch die Zweifaden-Glühlampen in gelb ersetzt.

In der Mängelkarte stand drin, das (so wörtlich):

"Diverse Beleuchtungseinrichtungen mit LED-Technik an der Fahrzeugfront sowie auf dem Fahrzeugdach"

Bemängelt wurde also nicht die Beleuchtung an sich (auch darin waren sie sich einig), sondern die Ausführung dieser mit LED.
Die "Umrüstung" auf Glühlampen entspricht somit den Anforderungen aller drei Tüffer, die Mängelkarte wurde nach Vorführung der Umbauten
anstandslos abgestempelt. Selbige hab' ich vorsichtshalber kopiert und im Auto liegen, sollte ich wieder an die gleiche Flachbanane geraten.

Ich lass' mich mal überraschen, wie's nun weitergeht... :roll:
 
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