KFZ Steuer Einstufung RAM

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Als was sonst soll ein CC oder auch ein QC besteuert werden, das der nicht als Lkw durchgeht ist doch lange klar. Alles andere ist Glück.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt schon brauchst keine 1% Regelung zahlen, da sind der Thomas und seine Steuerberaterin anderer Ansicht als ich und meine Steuerkanzlei
 
Ich nicht..... das FA :mrgreen:

Auch gegen das FA kann man klagen.

Und darauf werde ich es ankommen lassen.

Erstmal nicht anmelden bzw. nicht zahlen.

Da soll der nächste Prüfer dann erstmal drüber stolpern.

Gruß
Thomas
 
Da soll der nächste Prüfer dann erstmal drüber stolpern.

Gruß
Thomas

Das tut der ganz bestimmt als aller erstes! Mit steuerlich falsch geführten Fahrzeugen machen die am meisten Kohle bei den zu erwartenden Nachzahlungen.

Ich kann dir nur den (als Namensvetter wirklich gut gemeinten) Rat geben, das vorher mit deinem FA abzuklären.

Eine Nachzahlung kann sich bei dem Auto leicht im 5stelligen Bereich bewegen. Sowas braucht kein Mensch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach aktueller Lage ist das nicht so. RAM = Lkw

Und warum wird er dann teilweise als PKW besteuert obwohl LKW im Schein steht. :roll:
Das hatte wir doch schon so oft, ist halt Glück wenn es klappt wenn nicht Pech gehabt.

Ist eh ne unendliche Diskussion. Kommt halt auch darauf an wo man wohnt in Deutschland.
 
Ist eh ne unendliche Diskussion. Kommt halt auch darauf an wo man wohnt in Deutschland.

Nicht mal das. :shock:

Meiner wird schon seit ich ihn habe als LKW besteuert. (210€/a).
Kumpel wohnt 2 Ortschaften weiter. Derselbe Landkreis, auch ein QC, nur 3 Jahre jünger als meiner.
Seit der Zoll den ganzen Sche...s übernommen hat zahlt mein Kumpel nach PKW.
:evil:
Ob's am Baujahr liegt..... :roll:
 
Edit (hab nur meinen Text unter das Zitat verschoben, sieht schöner aus.
Das tut der ganz bestimmt als aller erstes! Mit steuerlich falsch geführten Fahrzeugen machen die am meisten Kohle bei den zu erwartenden Nachzahlungen.

Ich kann dir nur den (als Namensvetter wirklich gut gemeinten) Rat geben, das vorher mit deinem FA abzuklären.






Eine Nachzahlung kann sich bei dem Auto leicht im 5stelligen Bereich bewegen. Sowas braucht kein Mensch.

Mein Steuerfuzzi sagte mir dazu folgendes: Mein Ram ist als LKW versteuert (KFZ-Steuer) und es ist weiterer Firmen-PKW vorhanden. Den Nachweis das er zum Transport ist und nicht überwiegend Personentransport habe ich anhand eines kurzzeitig geführten Fahrtenbuch erbracht (Papier ist geduldig), somit zählt der RAM als Nutzfahrzeug/LKW und auf Nutzfahrzeuge gibt es keine 1%Regelung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jep so ist das bei mir auch...

Aber da haben wir schon mal mit Thomas drüber diskutiert.... [emoji6]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt schon brauchst keine 1% Regelung zahlen, da sind der Thomas und seine Steuerberaterin anderer Ansicht als ich und meine Steuerkanzlei

Versteuerst du weder die 1% noch die km zwischen Wohnsitz und Firmensitz ?
Hab irgendwo im Netz gelesen, dass einer nur die o.g. km als geldwerten Vorteil versteuert, da er (wie ich auch) den RAM täglich für den Weg von/zur Arbeit nutzt.

Gruß
Thomas
 
Heute Steuerbescheid bekommen PKW 534€
:(


Erläuterung vom Zoll: Ihr Fahrzeug wurde gem.§18 (12) besteuert.

Und da steht: (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Guckst Du in § 2 ist die Einstufung der Zulassungsstelle verbindlich. Aber guckst Du wieder in §18: Ist billiger also gilt §2 nicht sondern § 9

Somit gilt der Ram wohl als PKW, versteuert über CO2.

Kann jetzt gegenangehend wer will und wer als LKW bezahlt kann sich freuen.

Aber mal ehrlich 300€ Unterschied, das ist maximal zweimal tanken.
Wer so ein riesiges Teil fährt sollte sich das leisten können und wer einen aus 13 oder neuer fährt auf jeden Fall.

Wenn man Bj 2004 oder so fährt kann es aber schon viel Geld sein. :oops:

Meiner Meinung nach sollte man es in Relation zum Kaufpreis sehen.

Mir wären 200€ ja auch lieber gewesen.
8)
 
Aber mal ehrlich 300€ Unterschied, das ist maximal zweimal tanken.
Wer so ein riesiges Teil fährt sollte sich das leisten können und wer einen aus 13 oder neuer fährt auf jeden Fall.

Sehe ich genauso wer sparen will bei der Steuer muss halt vor dem 01.07.2009 kaufen EZ
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heute Steuerbescheid bekommen PKW 534€
:(


Erläuterung vom Zoll: Ihr Fahrzeug wurde gem.§18 (12) besteuert.

Und da steht: (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Guckst Du in § 2 ist die Einstufung der Zulassungsstelle verbindlich. Aber guckst Du wieder in §18: Ist billiger also gilt §2 nicht sondern § 9

Somit gilt der Ram wohl als PKW, versteuert über CO2.

Kann jetzt gegenangehend wer will und wer als LKW bezahlt kann sich freuen.

Aber mal ehrlich 300€ Unterschied, das ist maximal zweimal tanken.
Wer so ein riesiges Teil fährt sollte sich das leisten können und wer einen aus 13 oder neuer fährt auf jeden Fall.

Wenn man Bj 2004 oder so fährt kann es aber schon viel Geld sein. :oops:

Meiner Meinung nach sollte man es in Relation zum Kaufpreis sehen.

Mir wären 200€ ja auch lieber gewesen.
8)

Wer nen "Alten" hat bezahlt weniger wie ein "CO2"
;)
Weh tuts nur bei den Dieseln :mrgreen:
 
Sehe ich genauso wer sparen will bei der Steuer muss halt vor dem 01.07.2009 kaufen EZ

Nein,
mein 08 GMC war PKW, mein 15 zugelassener Laramie ist LKW.

Die würfeln im Amt - oder: manchmal muss man eben Glück haben :mrgreen: .
 
Heute Steuerbescheid bekommen PKW 534€
:(


Erläuterung vom Zoll: Ihr Fahrzeug wurde gem.§18 (12) besteuert.

Und da steht: (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

Guckst Du in § 2 ist die Einstufung der Zulassungsstelle verbindlich. Aber guckst Du wieder in §18: Ist billiger also gilt §2 nicht sondern § 9

Somit gilt der Ram wohl als PKW, versteuert über CO2.

Kann jetzt gegenangehend wer will und wer als LKW bezahlt kann sich freuen.

Aber mal ehrlich 300€ Unterschied, das ist maximal zweimal tanken.
Wer so ein riesiges Teil fährt sollte sich das leisten können und wer einen aus 13 oder neuer fährt auf jeden Fall.

Wenn man Bj 2004 oder so fährt kann es aber schon viel Geld sein. :oops:

Meiner Meinung nach sollte man es in Relation zum Kaufpreis sehen.

Mir wären 200€ ja auch lieber gewesen.
8)

Das ist ja nun wirklich kaum zu glauben. Wenn ich deinen Wohnort sehe, denke ich mal, dass bei Dir auch das Hauptzollamt Itzehoe zuständig ist oder ?

Von den habe ich vor einer Woche die LKW Einstufung für meinen Laramie CC mit EZ 08-14 bekommen.

Allerdings als Firma angemeldet.
:?:
:?:
:?:


Gruß von nebenan.

Thomas
 
Oh man......ihr könnt euch das so lange schönreden wie ihr wollt, es geht aber an der Realität vorbei.

Ich find's ja auch blöd und ungerecht, dass das FA macht was es will (Zoll ist auch nicht besser).

Es gibt für Firmenfahrzeuge nur 2 Möglichkeiten
:!:

Entweder 1% Regel oder Fahrtenbuch
:!:
:!:
:!:
:!:


Ich finde es fahrlässig hier durch Weitergabe von gefährlichem Halbwissen andere Forumsmitglieder in's evtl. finanzielle Unglück zu stürzen.

Und Leute, mal ehrlich.........wenn ihr eurem Steuerfuzzi blind vertraut, dann fragt mal bei Herrn Hoeneß nach. Dem hat seine Steuerkanzlei im Glaspalast sicher auch nichts vom Knast für Geld in der Schweiz erzählt. :mrgreen:

Bei dem folgendem Zitat handelt es sich um ein Urteil eines Finanzgerichts
:!:


Wenn hier jemand ein gegenteiliges Urteil unter Angaben des Az. posten kann, neige ich mein Haupt in Demut.

ZITAT ANFANG
"Firmenwagen: 1-Prozent-Regelung gilt auch für Pick-Ups und SUVs"

18.12.2008 -

Pick-Up-Trucks haben zwar eine offene Ladefläche und sind deshalb mit einem Lkw vergleichbar. Die private Nutzung eines solchen Firmen-Fahrzeugs darf das Finanzamt aber trotzdem nach der 1-Prozent-Regelung versteuern. Das gleiche gilt für Sport Utility Vehicles (SUVs).

Die private Nutzung eines Fahrzeugs ist immer dann zu versteuern, wenn
ein Unternehmen einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für Privatfahrten überlässt oderein Selbstständiger einen Betriebs-Pkw auch für Privatfahrten nutzt.Der Wert der privaten Nutzung kann entweder mittels eines Fahrtenbuchs oder pauschal mit der Ein-Prozent-Regelung ermittelt werden.

Die Ein-Prozent-Regelung ist nicht anwendbar auf Lkw und Zugmaschinen. Diese Ausnahme greift leider nicht bei Pick-Up-Trucks. Selbst wenn ein solches Fahrzeug von der Zulassungsstelle und der Kfz-Steuer-Stelle als Lkw anerkannt wurde, darf es das Finanzamt für die Einkommensteuer als Pkw einstufen. Zu dieser Entscheidung kam das Finanzgericht München (Urteil vom 6.3.2008, Az. 15 K 4626/05).

Begründung: Es komme lediglich darauf an, ob ein Fahrzeug wie ein Pkw für Privatfahrten genutzt werden kann. In dieser Hinsicht seien Pick-Ups und SUVs eher mit Geländewagen zu vergleichen als mit Lkw.
ZITAT ENDE


Nur mal so nebenbei:

In meiner Fahrschule befinden sich unter anderem 8 Motorräder, vom Mofa Roller bis bis zur 1200er BMW. Für jedes einzelne muss ich um die 1% Regel zu vermeiden ein Fahrtenbuch führen. Das ich daneben noch 2 Harleys und eine Ducati als rein Private Mopeds habe, ist für das FA ohne Belang. Denn theoretisch könnte ichja auch mit Fahrschulmaschinen fahren :crazy:

Das Ding mit den privaten Fahrzeugen als Alibi ist schon seit 2006 gestorben, und das jeweils nur das teuerste mit 1% versteuert werden muss wurde 2010 von der Bundesfinanzverwaltung gekippt. Gilt seitdem für alle Firmenfahrzeuge. (Die uns hier interessieren), Fahrtenbuch oder 1%
:!:


Könnt ihr alles nachlesen, hab ich mir ganz sicher nicht ausgedacht
:!:



Natürlich werden in vielen FAs Dinge immer noch so gehändelt wie vor 10 Jahren. Aber lasst mal blöderweise einen Prüfer bei Euch rumkommen, der sich auch mal fortbildet...........Hier bei uns in Niedersachsen machen die das anscheinend..........und so manch einer hat hier nach der Betriebsprüfung fast den Arsch zugekniffen.


Ich würde jedem Selbstständigen empfehlen sich selber ein wenig mit der Materie Steuerrecht zu befassen und seinem teuer bezahlten Berater (glaub bitte keiner, das die Brüder beraten, die sehen eure Akte beim Jahresabschluss zum ersten mal und dann vielleicht für ne Stunde) auf die Finger zu schauen.

Es sei denn, ihr habt schriftlich, dass er für die Nachzahlung aufkommt.........ist aber eher so wahrscheinlich wie die Unschuld einer Hure.

Guts Nächtle
 
Und wieder gehts los... naja ich schreibe dazu jetzt nichts mehr....

Was ich allerdings immer vergessen habe zu erwähnen, mein Arbeitsplatz ist im Haus wo ich wohne, ich habe also keine Anfahrt....
 
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