jetzt hat es mich auch erwischt..:-(

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Ahhhhhh ok. Also weiter linke Spur durch die Kasseler Berge :twisted:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ich mich immer frage, wie ist es eigentlich wenn ich mit meinem Ram auf der AB unterwegs bin und im LKW-Überholverbot trotzdem überhole? Ich fahre ja lt Finanzamt einen PKW. Lt Zulassung aber einen LKW. HÄÄÄÄÄÄÄÄÄ??????? Wie kann es denn so eine "Doppelmoral" geben? Im Straßenverkehr ist der Ram wie ein LKW zu behandeln und wenn es um die Steuern geht gilt das plötzlich nicht mehr? Oder habe ich da einen Denkfehler?


Das Überholverbot gilt für LKW ab einem Zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Aufpassen mußt Du bei den Runden Schilder mit rotem Rand und in der Mitte ein LKW,
da ist die Einfahrt für LKW ab einem Zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen verboten ausgenommen Anlieger etc. aber haben wir nicht alle ein Anliegen,
meistens doch das Anliegen genau diese Strasse zu befahren weils am einfachsten oder schnellsten geht :twisted:
 
Also die meißte Zeit des tages hab ich schon ein "anliegen"
;-)



Oki vielen Dank für die Aufklärung. Ich war echt etwas unschlüssig, obwohl ich schon 30 Jahre meinen Führerschein habe und selber LKW gefahren bin. Es werden aber auch immer wieder irgendwelche Änderungen beschlosssen, von denen man nichts mitbekommt oder es vergisst sich im Laufe der Zeit einfach wieder.
 
Das Überholverbot gilt für LKW ab einem Zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Aufpassen mußt Du bei den Runden Schilder mit rotem Rand und in der Mitte ein LKW,
da ist die Einfahrt für LKW ab einem Zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen verboten ausgenommen Anlieger etc. aber haben wir nicht alle ein Anliegen,
meistens doch das Anliegen genau diese Strasse zu befahren weils am einfachsten oder schnellsten geht :twisted:

Stimmt so nicht [-X

:klug: - Modus an

Verkehrszeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Anlieger muss zusätzlich noch ausgeschildert werden, sonst hast du da auch nix verloren, egal ob du ein Anliegen hast oder nicht

:klug: - Modus aus
 
Sorry für die vielen Fehler meinerseits,
ich dachte letzte Tage im Krankenhaus in son Blättchen gelsen zu haben dass das schon ab 2,8 Tonnen gilt,
und das mit den zusatz Hinweis Anlieger frei habe ich fälschlicherweise vorrausgesetzt dass das mit unten angeschlagen ist. Schande über mich (aber nicht zuviel :oops: )
 
Juchuhhhhhh, hab heute den Bescheid vom Finanzamt bekommen!
Mein Dicker ist jetzt ganz offiziell ein LKW! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Bleibt nur zu hoffen, dass Du nicht zuviel geschummelt... äh... Rundungsfehler angegeben hast.
Sonst kommt irgendwann bei ner eventuellen Vorführung vielleicht noch ne Nachzahlung. :roll:

Trotzdem Glückwunsch und allzeit genug Asphalt unterm Reifen!
8)


grüssle, Andre
 
Wenn ich das so lese... dann grauts mir und ich bin froh das ich nicht im "grossen Kanton" lebe!

Hier ist das ganz einfach geregelt:
Hat ne Ladefläche, man kann was aufladen - ja klar das ist ein "Lieferwagen" und somit mit sondergünstiger Steuer belegt (wenigstens verglichen mit den normalen PKW's).


Bei Euch ist das anscheinend recht kompliziert :shock:
 
Wenn ich das so lese... dann grauts mir und ich bin froh das ich nicht im "grossen Kanton" lebe!

Hier ist das ganz einfach geregelt:
Hat ne Ladefläche, man kann was aufladen - ja klar das ist ein "Lieferwagen" und somit mit sondergünstiger Steuer belegt (wenigstens verglichen mit den normalen PKW's).


Bei Euch ist das anscheinend recht kompliziert :shock:


Sonst wärs ja nicht Deutschland

Gruß.Andy
 
Alles andere wäre ja auch langweilig!
Man Stelle sich vor, Deutschland ist plötzlich demokratisch, von vernünftigen Menschen regiert.
Wo kämen wir da hin??

das wär dann doch zuviel des guten :=)

rein nach'm Motto: i have a dream
 
Komme grad vom Finanzamt....musste meinen 2005er Ram Quad Cab, Short Bed vermessen lassen......habe ohne Probleme LKW Zulassung bekommen da die Ladefläche mit 2,10m gemessen wurde und die Fahrerkabine mit 2,02m (ab Gaspedal)......bin total erleichtert :mrgreen:
 
Wenn ich das so lese... dann grauts mir und ich bin froh das ich nicht im "grossen Kanton" lebe!

Hier ist das ganz einfach geregelt:
Hat ne Ladefläche, man kann was aufladen - ja klar das ist ein "Lieferwagen" und somit mit sondergünstiger Steuer belegt (wenigstens verglichen mit den normalen PKW's).


Bei Euch ist das anscheinend recht kompliziert :shock:


Nein,
das siehst Du falsch.

Bei uns ist das ganz einfach.
Man kauft sich einen LKW, verzollt den evtl auch noch nach LKW-Steuersatz, meldet den bei der Versicherung aus LKW an, bezahlt dann natürlich höhere LKW Versicherungen.
Dann geht man seinen LKW beim Straßen verkehrsamt anmelden. (meist unproblematisch)
Soweit das komplizierte.

Jetzt wirds einfach:
Die Anmeldung landet dann bei einem Finanzfutzi auf dem Tisch und der entscheidet dann selbstständig ob man einen LKW oder PKW hat.
Meist denken die wohl, dass niemand freiwillig mit einem LKW fährt, muss dann also ein PKW sein....

Also alles in allem ist es einfach hier in D.
Egal was man macht, man bezahlt immer die höchst mögliche Steuer und Versicherung. :mrgreen:

Gruß
Dirk
 
Du hast die Versicherungssteuer in Höhe von 19% vergessen, die ja auch auf die höheren LKW-Versicherungsbeiträge erhoben wird. :mrgreen: :mrgreen:
 
Hi,

ist die höher wie die normale Versicherungssteuer?
Das habe ich auch noch nicht gewußt.

Dat geht ja nu mal garnicht!
Jetzt wird es Zeit für eine Revolution!! :redhotevil:

Gruß
Dirk
 
Nein nein, die Versicherungssteuer beträgt 19%. Nur das halt die höheren LKW-Versicherungsbeiträge als Berechnungsgrundlage dienen. Daher ist das schon ne ganz schöne Schweinerei, was das Finanzamt mit uns macht.

Gruß Stevie
 
Ach so...

möglich wäre ja alles in unserem Ländle.

Deutschland ist pleite und das müssen wir halt unterstützen.
(Ähm, natürlich dass sie aus der Pleite rauskommen -oder doch dass die Gehälter unserer Politiker gezahlt werden?)

Na ja, mal schauen was als nächstes kommt....

Gruß
dirk
 
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